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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1062/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung nimmt den beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 für das gemeinsame Kommunalunternehmen Zentrale Stelle Rettungsdienst (ZSR) AöR aller Kreise und kreisfreien Städte zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

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Sachverhalt/Begründung

Die Landeshauptstadt Kiel ist gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 17.02.2022 (Drucksache 0058/2022) der ZSR AöR beigetreten, die zum 01.03.2022 gegründet wurde, um die Aufgabe der Zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst landesweit gemeinsam umzusetzen. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes übertragen worden.

 

Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts hat gemäß § 16 Abs. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans der ZSR AöR.

 

Der Verwaltungsrat der ZSR AöR hat am 10. Oktober 2023 getagt und den beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vorgestellt, der nunmehr durch die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte beschlossen werden soll.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 stellt aufgrund des Umstandes, dass derzeit noch kein vollständiger operativer Betrieb besteht, die Planung dar, in der die zu erwartenden Kosten bei vollumfänglichem Betrieb abgebildet sind, das heißt mit der Besetzung aller Stellen und Ausgaben für die erforderliche Ausstattung. Dieser Wirtschaftsplan bildet insoweit den geplanten Betrieb ab.

 

Die im Haushaltsjahr 2024 benötigten Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 im Teilplan 127 Rettungsdienst eingeplant.

 

In der Sitzung wurde ebenfalls der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen, die Unterlagen sind durch die tricon GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft, Küterstraße 14-18, 24103 Kiel geprüft und bestätigt worden.

 

Der Jahresabschluss ZSR AöR für 2022 wird anliegend zur Kenntnis gegeben. Ein Beschluss hierzu erfolgt nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen des städtischen Gesamtabschlusses für 2022.

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Anlagen

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