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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1066/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Der Deutsche Bundestag hat Ende 2022 eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre -bis zum 31.12.2024- beschlossen. Die LH Kiel hat daher das alte Umsatzsteuerrecht weiterhin angewendet und die Optionserklärung nicht widerrufen. Eine Verlängerung um den maximalen Zeitraum von zwei Jahren war zunächst nicht geplant, um fiskalisch negative Auswirkungen durch den Verlust von Vorsteuerabzugspotenzial im Zusammenhang mit der Sanierung des Konzertsaals im Kieler Schloss zu vermeiden. Da sich die Sanierung des Konzertsaals im Kieler Schloss verzögert und voraussichtlich erst im Jahr 2025 abgeschlossen sein wird, ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr, bis zum 31.12.2024, ohne steuerliche Nachteile möglich.

 

Eine Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung der alten Rechtslage bietet die Möglichkeit verschiedene noch offene Fragestellungen (z.B. im Hinblick auf die steuerliche Beurteilung der Abwasserentsorgung für Umlandgemeinden) zu klären und in dem Zusammenhang steuerliche Nachteile für Kiel LH Kiel zu vermeiden. Zudem kann eine finanzielle Belastung von Bürger*innen durch etwaige zusätzliche Umsatzsteueraufschläge im Bereich kommunaler Leistungen vorerst vermieden werden. Für den städtischen Haushalt ist die Verlängerung der Option um ein weiteres Jahr zur Anwendung der alten Rechtslage aufgrund von Bruttopreisvereinbarungen und der Anwendung der alten Rechtslage in der interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls vorteilhaft. Hier hat das Amt für Finanzwirtschaft durch die Verlängerung der Option um ein weiteres Jahr ein finanzielles Einsparpotenzial von ca. 500.000 € ermittelt.

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird daher die Optionserklärung nicht widerrufen und das alte Umsatzsteuerrecht, verlängert um ein Jahr, bis zum 31.12.2024, weiterhin anwenden.

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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