Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1099/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des RBZ am Königsweg werden folgende Vertreter*innen als Mitglieder des Verwaltungsrates vom 17.11.2023 bis16.11.2028 bestimmt:

 

Iris Steineck   Mitglied gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2, Mitglied des RBZ

 

Dr. Susanna Swoboda Mitglied gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Mitglied des RBZ

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Die Mitglieder des Verwaltungsrates des RBZ am Königsweg, Bettina Dorn und Dr. Ulrich Selle, gewählt für den Zeitraum vom 21.03.2019 bis zum 20.03.2024, sind aus persönlichen Gründen zurückgetreten.

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2  ist die Neuwahl bei vorzeitig ausscheidenden Mitgliedern der fünfjährigen Wahlperiode erforderlich.

Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des RBZ wählt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) fünf stimmberechtigte Mitglieder in den jeweiligen Verwaltungsrat, welcher sich gemäß § 9 Abs. 2, aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ - auf Vorschlag der pädagogischen Konfernez - zusammensetzt.

 

Bei Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. des § 40 Gemeindeordnung (GO). Das Schulgesetz Schleswig-Holstein spricht in § 105 Abs. 1 S. 1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

Loading...