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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1100/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Änderungsvorlage zur Eckpunktevereinbarung (EckV) zur Umsetzung der Vereinbarungslösung im Rettungsdienst Schleswig-Holstein nach § 7 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

In der Eckpunktevereinbarung einigen sich die kommunalen Rettungsdienstträger und die Kostenträger (Krankenkassen u.a.) auf wesentliche, landeseinheitliche Eckpunkte für die Refinanzierung des Rettungsdienstes. Diese finden in den Entgeltverhandlungen der einzelnen Rettungsdienstträger mit den Kostenträgern Anwendung. Die Vereinbarung vereinfacht und beschleunigt die Entgeltverhandlungen erheblich.

Die aktuell gültige Eckpunktevereinbarung (gültig seit dem 01.01.2019) musste an einigen Stellen aktualisiert und an neuere Entwicklungen angepasst werden.

 

Wesentliche Änderungen für den Rettungsdienst Kiel sind u.a.:

  • Pensions- und Beihilferückstellungen für im Rettungsdienst eingesetzte Feuerwehrbeamt*innen werden als Personalkosten anerkannt (Punkt 1.4).
  • Die Kostenverteilung der regionalisierten Leitstellen (darunter auch die Integrierte Regionalleitstelle Mitte der Berufsfeuerwehr Kiel) ändert sich zugunsten der Kommunen; so werden künftig 75% statt bisher 65% der Leitstellenkosten von den Krankenkassen getragen. Damit sinkt der kommunal zu finanzierende Anteil der Leitstellenkosten entsprechend von 35% auf 25%. Hintergrund ist ein höherer Anteil rettungsdienstlicher Einsätze am Gesamtaufkommen der in den Leitstellen aufkommenden Einsätze im Vergleich zum Abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung (Punkt 2.7.2).
  • Die Grundpauschale für Verwaltungskosten wird erhöht (Punkt 3.3.2).

 

Hinzukommen diverse Änderungen vorwiegend technischer Natur, u.a. zu  Stellenschlüsseln, zur Kostenumlage der neuen Zentralen Stelle Rettungsdienst AöR, sowie zu Datenerhebung und Berechnungsweisen der Rettungsmittelbemessung.

 

Vertreter*innen der Feuerwehr Kiel waren an den Verhandlungen zur geänderten Eckpunktevereinbarung durchgehend maßgeblich beteiligt. Die Änderungen verbessern die Refinanzierung des Kieler Rettungsdienstes.

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Anlagen

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