Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1127/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Der Ratsversammlung ist halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §§ 82 und 84 der Gemeindeordnung (GO) zu berichten. Die beigefügten Anlagen stellen die erfolgten Zustimmungen nach §§ 82 und 84 GO i.V.m. § 3 der Haushaltssatzung für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2023 und 30.09.2023 in Übersichtsform dar.

 

Neben den Gesamtwerten der betroffenen investiven Haushaltsveränderungen gibt der Bericht (Anlage 1) darüber hinaus einen Überblick, welches die empfangenden bzw. abgebenden Teilpläne sind. Unerhebliche über- oder außerplanmäßige konsumtive Aufwendungen gab es für diesen Erhebungszeitraum nicht.

 

Eine Einzelauflistung (mit Begründungen) der vom Oberbürgermeister, vom bevollmächtigten Dezernenten oder vom bevollmächtigten Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft zugestimmten unerheblichen Haushaltsveränderungen ist der Anlage 2 (Investitionen) zu entnehmen.

 

 

C h r i s t i a n   Z i e r a u

Stadtrat

Reduzieren

Anlagen

Loading...