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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1130/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

Seit dem Jahr 2019 hat sich die Landeshauptstadt Kiel auf den Weg gemacht, die Ganztagsangebote an Ganztagsschulen neu zu vergeben, um somit die Anforderungen des geänderten Vergaberechts zu erfüllen. Jede neue Vergabe wird gleichzeitig dafür genutzt, den jeweiligen Schulstandort individuell zu betrachten und die Ganztagsangebote an die veränderten Rahmenbedingungen und pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schule anzupassen. Dabei wird dem Informationsbedürfnis der Schulen und Elternvertretungen regelmäßig vor und während solcher Vergabeprozesse begegnet. Auch im Vergabeverfahren werden die Schulgemeinschaften eingebunden.

 

Im Jahr 2020 wurde auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses in der Drs. 0304/2020 das Vergabeverfahren mit der rechtlichen Einordnung erläutert. Darauf aufbauend soll mit dieser Geschäftlichen Mitteilung den Ausschüssen in der neuen Zusammensetzung ein aktueller Zwischenstand zu den bisherigen und aktuellen Vergabeverfahren sowie komplexen und sehr schwierigen (rechtlichen) Zusammenhänge gegeben werden.

 

 

Ausgangslage:

 

Die Ganztags- und Betreuungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen in Kiel gliedern sich grundlegend in zwei Angebotsformen: Zum einen in die Ganztags- und Betreuungsangebote an Ganztagsschulen und zum anderen in die Betreuungsangebote an Halbtagsschulen (sog. Betreute Grundschulen).

 

  1. Angebote an Ganztagsschulen

 

Bei den Ganztagsschulen gibt es wiederum zwei unterschiedliche schulrechtliche Ausgestaltungen:

 

Es gibt Offene Ganztagsschulen nach § 6 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG): „Offene Ganztagsschulen bieten ergänzend zum planmäßigen Unterricht weitere schulische Veranstaltungen, für die sich Schülerinnen und Schüler freiwillig zur verbindlichen Teilnahme anmelden können. Die Schule kann die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen im Rahmen des Ganztagsangebotes für einzelne Schülerinnen und Schüler, die ihrer Förderung dienen, für verbindlich erklären.“

 

Weiterhin gibt es auch Gebundene Ganztagsschulen nach § 6 Abs. 3 SchulG:Ganztagsschulen in gebundener Form bieten am Vor- und Nachmittag lehrplanmäßigen Unterricht sowie ihn ergänzende schulische Veranstaltungen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Schule kann darüber hinaus weitere schulische Veranstaltungen ohne Teilnahmeverpflichtung anbieten.“

 

  1. Angebote an Halbtagsschulen

 

Darüber hinaus hat die Schulträgerin die Möglichkeit, Betreuungsangebote zusätzlich zu diesen o. g. als schulische Veranstaltung geltenden Angeboten für Grundschulkinder nach § 6 Abs. 5 SchulG vorzuhalten: „Für Kinder im Grundschulalter können mit Zustimmung des Schulträgers über den zeitlichen Rahmen des planmäßigen Unterrichts hinaus Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Teilnahme ist freiwillig.“ In Kiel gibt es noch 11 Halbtagsschulen mit einer entsprechenden verlässlichen Primarstufenbetreuung. Diese Betreuungsangebote finden durch sog. Betreute Grundschulen statt, die von Elternvereinen, aber auch von Trägern der freien Jugendhilfe geführt werden.

 

Entwicklung der Ganztagsangebote

 

Insbesondere die Betreuten Grundschulen haben eine lange Tradition und Historie, da sie an vielen Schulen als einzige Träger Betreuungsleistungen in Form einer verlässlichen Primarstufenbetreuung angeboten haben, lange, bevor Schulen sich zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und betreuende Personen stand dabei stets im Vordergrund. Mit der Entwicklung von Halbtags- zu Ganztagsschulen haben sich im Laufe der vergangenen Jahre an einigen Kieler Schulen unterschiedliche Konstellationen entwickelt. Die Betreuungssituation an den Kieler Schulen ist sehr vielfältig und in den vergangen Jahren unterschiedlich gewachsen. Deshalb kommt es vor, dass an einigen Schulen ein Träger alle Ganztagsangebote übernommen hat, während an anderen Schulen sich zwei Träger die Angebote an Ganztagsschulen teilen. Das ist seit Jahren gelebte Trägervielfalt in Kiel. Durch den Austausch mit den Schulen hat sich herausgestellt, dass an einigen Schulen mit zwei Trägern sich die Doppelstrukturen negativ auf Abläufe, Organisation, Zusammenarbeit, Raumnutzung usw. ausgewirkt haben. Vor dem Hintergrund, dass Eltern seit vielen Jahren vermehrt qualitativ hochwertige Betreuungsplätze an den Schulen nachfragen, ist der Druck auf die schulische Infrastruktur (Raum- und Platzbedarf) stetig gewachsen.

Aus diesen Gründen ist bei vielen Schulen der Wunsch entstanden, bestehende Doppelstrukturen aufzubrechen und eine einheitliche Betreuung mit einheitlichen Rahmenbedingungen für die jeweilige Ganztagsschule zu implementieren.

Der mittlerweile nahezu flächendeckende Bestand von Ganztagsschulen (von den 54 allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Kiel werden 40 Schulen als Ganztagsschulen geführt) und veränderte rechtliche Vorgaben im Vergaberecht machen es erforderlich, die Verträge und Rahmenbedingungen mit den Trägern anzupassen. Die Landeshauptstadt Kiel ist daher aufgrund des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Verpflichtung, die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung auszuschreiben und somit bestehende (unbefristete) Verträge - selbst wenn sie sehr gut erfüllt werden - zu kündigen bzw. neue Verträge mit einer befristeten Laufzeit zu vergeben.

 

 

 

Die Vergabe der Trägerschaft

 

Rechtlicher Rahmen

 

Die Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin hat nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m § 48 Abs. 2 Nr. 7 SchulG die Aufgabe, die Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen in Kiel durchzuführen. Die Richtlinie Ganztag und Betreuung des Landes Schleswig-Holstein erlaubt es den Schulträgern jedoch, die Durchführung der Ganztagsbetreuung auf einen Kooperationspartner zu übertragen. Dabei sind die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten (vgl. Anlage 2: Richtlinie Ganztag und Betreuung Nummer 1). Grundlage dabei ist die durch das damalige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Auftrag gegebene Handreichung von Prof. Dr. Nebendahl und Dr. Franke, aus dem Jahr 2012, aktualisiert im Jahr 2019.

 

Wenn die Landeshauptstadt Kiel als öffentliche Jugendhilfeträgerin diese Betreuungsleistung nicht selbst übernimmt, sondern sich entscheidet, diese Aufgabe an einen freien Träger zu vergeben, dann muss dies im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvergabe erfolgen.

 

Vergaberechtlich ist die Laufzeit von Dienstleistungskonzessionen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) beschränkt, sodass die Trägerschaft für eine Ganztagsbetreuung längstens für die Dauer von fünf Jahren vergeben werden darf. Damit geht zwangsläufig eine sich wiederholende Neu-Vergabe der Dienstleistung einher. Dies betrifft auch die sog. Alt-Verträge, die aufgrund EU-Recht mittlerweile ebenfalls den o.g. Vergaberegularien unterliegen. Das bedeutet, dass die Landeshauptstadt Kiel regelmäßig bestehende Verträge kündigen und die Neuvergabe der Trägerschaft in die Wege leiten muss.

 

Ablauf des Vergabeverfahrens

 

Das Vergabeverfahren an sich ist in weiten Teilen in der Drs. 0304/2020 beschrieben und wird hier im Zusammenhang erneut aufgegriffen.

 

Bei der Übertragung der Trägerschaft und der Verpflichtung zur Durchführung der Betreuung/des Angebotes am Schulstandort handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Charakteristisch hierfür ist, dass der Träger keine kostendeckende geldwerte Vergütung erhält, sondern dass ihm die Möglichkeit zur Verwertung eines wirtschaftlichen Rechts übertragen wird – hier: die Elternbeiträge zu erheben. Darüber hinaus geht das Betriebsrisiko (Gewinn- und Verlustrisiko) für die Verwertung der Dienstleistung vollständig auf den Träger über, z.B. im Hinblick auf Personalausfälle, die prognostizierten und die tatsächlichen Teilnehmer*innenzahlen und säumige Elternbeiträge.

 

Für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen enthält das Vergabegesetz SH (VGSH) lediglich die Vorgabe, dass sie im Wege transparenter Verfahren und im Wettbewerb unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu vergeben sind. Das Verfahren ist dadurch grundsätzlich frei gestaltbar, sollte sich aber zur Vermeidung von Fehlern an anderen üblichen Verfahrensarten orientieren.

 

Das konkrete Vergabeverfahren bei Dienstleistungskonzessionen ist in der Konzessionvergabeverordnung (KonzVgV) geregelt. Die Vergaben finden immer in enger Abstimmung mit der jeweiligen Schule statt, weil die Betreuungsträger das pädagogische Konzept der Schule, welches die Schulkonferenz beschließt, umzusetzen haben. Die Kriterien der Vergabeentscheidung werden dabei jedes Mal individuell mit der Schule abgestimmt und festgelegt. Im Sinne eines Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) werden abgeschlossene Vergabeverfahren im Nachgang durch das Amt für Schulen bewertet und entsprechende Schlüsse für die folgenden Vergaben gezogen.

Als Konsequenz der gewonnenen Erkenntnisse wird mittlerweile mit den Vergaben zeitlich früher begonnen, damit ein evtl. neuer Träger rechtzeitig mit der Schule und den Eltern in Kontakt treten kann. So kann der Übergang frühzeitig gestaltet werden (neue Betreuungsverträge schließen, evtl. vorhandenes Personal übernehmen oder neue Fachkräfte suchen). Außerdem wird inzwischen immer neben Gesprächen mit der Schule ein Informationsrundschreiben des Amtes für Schulen an die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verschickt (Anlage 1).

 

Vergabeverfahren seit 2022

 

Seit der Veröffentlichung der Drs. 0304/2020 fanden folgende Vergaben an Ganztagsschulen statt:

 

Zum Schuljahr 2022/2023

  • Hans-Christian-Andersen Stadtteilschule
  • Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule
  • Grund- und Gemeinschaftsschule Wik
  • Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule
  • Fröbelschule
  • Ernst-Barlach-Gymnasium
  • Hebbelschule
  • Ricarda-Huch-Schule
  • Kieler Gelehrtenschule
  • Humboldt-Schule
  • Käthe-Kollwitz-Schule
  • Thor-Heyerdahl-Gymnasium
  • Max-Planck-Schule
  • Gymnasium Elmschenhagen
  • Gymnasium Wellingdorf

 

Zum Schuljahr 2023/2024 war dies an folgenden Schulen der Fall:

  • Friedrich-Junge-Schule
  • Hermann-Löns-Schule
  • Lilli-Martius-Schule
  • Klaus-Groth-Schule
  • Schule am Heidenberger Teich
  • Lilli-Nielsen-Schule
  • Ellerbeker Schule

 

An allen Schulen ist es gelungen, die Leistung an einen verlässlichen und kompetenten Betreuungsträger zu vergeben, der die Ganztagsbetreuung fortführt oder neu übernimmt.

 

Zum kommenden Schuljahr 2024/2025 befinden sich zurzeit die Trägerschaften für die Ganztagsbetreuung an drei Schulen in Ausschreibung:

  • Gerhart-Hauptmann-Schule
  • Muhliusschule
  • Theodor-Storm-Schule

 

 

Teilnehmende im Vergabeverfahren

 

Alle Träger der freien Jugendhilfe und dazu können auch Elternvereine gehören, haben die Möglichkeit, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen.

 

 

 

 

Kritik an der Notwendigkeit einer Vergabe

 

Die an der Schule tätigen Träger werden i. d. R. erfreulicherweise von der Schulgemeinschaft, insbesondere der Elternschaft, häufig positiv wahrgenommen. Der Beginn einer Neuvergabe kann daher Unsicherheit, Sorge und Unverständnis auslösen, insbesondere dann, wenn die bisherigen Ganztagsangebote und die pädagogische Arbeit von allen über Jahre hinweg positiv wahrgenommen werden.

Ein neues Vergabeverfahren muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass ein Trägerwechsel stattfindet – im Gegenteil: Ein Träger, der bereits seit vielen Jahren Ganztagsangebote an der betroffenen Schule anbietet, hat sozusagen einen „Heimvorteil“ und kann im Vergabeverfahren ein passgenaues Angebot abgeben.

 

In den letzten zwei Jahren fanden nur wenige Trägerwechsel statt. Dies hatte unterschiedliche Gründe: Entweder hat der Träger selbst gekündigt, das Angebot des Trägers passte nicht mehr zur pädagogischen Ausrichtung der Schule oder Träger wollten nicht die komplette Trägerschaft einer Ganztagsschule übernehmen.

 

Die Beziehungsarbeit des pädagogischen Personals mit den Kindern ist ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor in der Ganztagsbetreuung. Vor diesem Hintergrund wird die Übernahme des bestehenden Personals durch einen evtl. neuen Träger im Vergabeverfahren seitens des Amtes für Schulen, der Schule und insbesondere der Eltern und Sorgeberechtigten gewünscht. Eine verpflichtende Übernahme kann arbeitsrechtlich jedoch nicht vorgeschrieben werden. Erfreulicherweise wurde in den vergangenen Jahren bei den wenigen Trägerwechseln oder der Zusammenlegung der Angebote (wenn vorher zwei Träger an einer Schule tätig waren) i. d. R. das Personal des vorherigen Trägers übernommen, um somit eine Stabilität in der pädagogischen Beziehungsarbeit mit den Kindern fortzuführen.

 

Eine Kritik am Verfahren zur Vergabe der Trägerschaft für Ganztagsbetreuung ist verständlich, insbesondere, wenn über viele Jahre die Träger und das pädagogische Personal sehr gute Arbeit geleistet haben. Auch für die Schulträgerin ist es aufwändig und erfordert sehr viele personelle Ressourcen, die Angebote an den Ganztagsschulen immer wiederkehrend neu zu vergeben. Aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften hat die Landeshauptstadt Kiel keinen Ermessensspielraum, wenn die bisher gelebte Trägervielfalt weiterhin bestehen soll und die Landeshauptstadt Kiel diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

 

Die aktuellen Neu-Vergaben erfüllen den zusätzlichen Aspekt, zum Schuljahr 2026/2027, wenn der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aufwachsend in Kraft tritt, die Kieler Ganztagsbetreuungslandschaft bereits gut aufzustellen. Schon im Vorfeld hat die Landeshauptstadt Kiel hierfür die Weichen gestellt, indem die verlässliche Primarstufenbetreuung inzwischen ein fester Bestandteil der offenen Ganztagsangebote ist. Bei bisher erfolgten Neuvergaben deckt die verlässliche Primarstufenbetreuung jetzt schon den gesetzlichen Rechtsanspruch von täglich acht Stunden Betreuung ab.

 

Damit hat sich ein repetitives System von Vergaben etabliert und trifft in einer Situation, in der möglicherweise viele kommunale Angebote auf Träger der freien Jugendhilfe zukommen, auf ein bewährtes, verlässliches, stabiles und von der Kieler Ratsversammlung getragenes Vorgehen.

 

 

Fazit und Ausblick

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist aufgrund des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Verpflichtung, die Dienstleistung der Ganztagsbetreuung auszuschreiben und somit bestehende Verträge - selbst wenn sie sehr gut erfüllt werden - zu kündigen bzw. neue Verträge mit einer befristeten Laufzeit zu vergeben.

Das führt an einigen Stellen zu Unsicherheiten und Irritationen, insbesondere, wenn aus Sicht der Schulgemeinschaft die Betreuung optimal funktioniert. Leider hat die Schulträgerin hier keinen Ermessensspielraum: Die Leistung ist in regelmäßigen Abständen neu zu vergeben.

 

Der Fokus liegt bei den Vergaben stets darauf, die Ganztags- und Betreuungsangebote an allen Kieler Schulen stetig weiterzuentwickeln und insbesondere für den kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern ab 2026 optimal aufzustellen. Dafür werden unter anderem die – zwischen dem Jugendamt, dem Amt für Schulen und den Trägern entwickelten - Qualitätstandards z. B. bei Betreuungsschlüssel, Personalqualifikation, Betreuungszeiten und Elternbeiträgen an den Kieler Grundschulen sukzessive umgesetzt (Drs. 1040/2021).

 

Eine transparente Kommunikation ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor und wird von den Mitarbeitenden des Amtes für Schulen in Form von Gesprächen mit den Schulen, Elterninformationen, Teilnahme an Elternabenden usw. sichergestellt. Darüber hinaus nimmt insbesondere die jeweilige Schulleitung in dem Verfahren eine zentrale Rolle ein, da sie die pädagogische Gesamtverantwortung für Unterricht und Ganztag innehat und das auf beide Aspekte ausgerichtete Schulkonzept entwickelt. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulträgerin, Schulleitung und Elternvertretung ist eine Grundvoraussetzung und daher an mehreren Stellen fest im Prozess verankert.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die rollierende Neu-Vergabe der Ganztagsbetreuung an Schulen auch dauerhaft das Potential bietet, sich zu einem Spannungsfeld zu entwickeln, da widersprüchliche Bedarfe, Wünsche und Erfordernisse aufeinandertreffen: Auf der einen Seite mag es den Wunsch geben, dass die aktuellen Träger ohne ein weiteres Verfahren auch über die gesetzlich geregelte Höchstdauer von fünf Jahren ihre Arbeit fortsetzen, auf der anderen Seite lässt – auch sehr zum Bedauern des Bildungsdezernates - das Vergaberecht ebendies nicht zu.

 

In dem Bewusstsein dieses Spannungsfeldes evaluieren die Mitarbeitenden stetig das Verfahren und entwickeln den Prozess adressaten- und bedarfsgerecht weiter, mit dem Ziel, die an unterschiedlichen Schulen notwendigen Neu-Vergaben möglichst zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchzuführen.

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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