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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0957/2023-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Zugestimmt wird der Neufassung der Satzung des Bildungsbeirates.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die aktuelle Fassung der Satzung des Bildungsbeirates vom 11.06.2023 wurde am 16.03.2023 beschlossen (siehe Anlage 1). Es wurden keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder in der vorliegenden Fassung geregelt.

Der § 5 Sitzungsgelder und Reisekosten wird in die Satzung aufgenommen:

§ 5

Sitzungsgelder und Reisekosten

Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder nach § 3 Abs. 1 wird pauschal pro Sitzung für ein Mitglied mit 500,- Euro und für die*den Vorsitzenden mit 600,- Euro vergütet.

Reise- und Übernachtungskosten werden entsprechend dem Bundesreisekostengesetz in der jeweilig geltenden Fassung erstattet. Eine weitergehende Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen.

Aufwandsentschädigungen, die nicht unter die Regularien der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel fallen, bedürfen einer Begründung und müssen nach Auskunft des Rechtsamtes in der Beiratssatzung geregelt sein. Die Höhe der Sitzungsgelder und die Reisekostenübernahme sollen zukünftig unter § 5 in der Satzung geregelt werden (siehe Anlage 2).

Im Sinne der Satzung des Bildungsbeirates müssen u. a. aus gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und der Wissenschaft Expert*innen für die Besetzung des Beirates gefunden werden.

Die geforderte Expertise und Erfahrung über die Kieler Bildungslandschaft entlang der Bildungskette und das Bildungssystem, die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, erfordern eine auskömmliche Aufwandsentschädigung für die zukünftigen Mitglieder.

- 2 -

Zur Orientierung und Festlegung fand ein Abgleich mit regulären Stundensätzen für die gemäß Satzung erforderlichen Expert*innen statt.

Die erforderlichen Mittel sind in der Kostenstelle 10027 unter dem Kostenträger 24300107 eingeplant.

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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