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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1200/2023-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Neufassung der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (Abfallsatzung), Drs. 1024/2023-01, wird mit folgenden Änderungen ergänzt: 

 

§ 18 Sperrgut

(5) Das Sperrgut ist von dem*der Antragsteller*in am Vortag des Abfuhrtages ab 18.00 Uhr bis zur vorgegebenen Uhrzeit des Abfuhrtages auf öffentlichem Grund direkt am Straßenrand einer mit einem Sperrgutfahrzeug zu befahrenden Straße ohne Behinderung des Straßen- und Fußgängerverkehrs, unter Beachtung der notwendigen Verkehrssicherungspflicht, bereitzustellen. In Ausnahmefällen, in denen eine Bereitstellung auf öffentlichem Grund nicht möglich ist, kann das Sperrgut auf privater Fläche ebenerdig, ohne Hindernisse und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Fläche bereitgestellt werden.

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Sachverhalt/Begründung

Das Herausstellen des Sperrguts nur am Abholtag bis zur vorgegebenen Uhrzeit ist für viele Menschen (z.B. auf Grund von Berufstätigkeit) manchmal nicht möglich. Deshalb wird das Sperrgut oft zu einer beliebigen Zeit an Vortag herausgestellt. Um die dadurch entstehenden Probleme zu minimieren, ist eine Regelung zum Herausstellen von Sperrgut ab 18.00 Uhr am Vortag sinnvoll und realitätsbezogen.

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