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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1225/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Die Verwaltung wurde mit Drs. 1017/2023 gebeten, in einer Geschäftlichen Mitteilung darzustellen, unter welchen Voraussetzungen ein kommunaler Rat zur Kriminalitätsverhütung eingerichtet werden könnte, mit dem Ziel, die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen. Dabei sollen die möglichen Kosten, Personalbesetzung, Aufgaben und Strukturen berücksichtigt werden. Der Rat soll wirksam Ansätze zur gesamtstädtischen und stadtteilbezogenen Kriminalprävention mit den relevanten Institutionen vor Ort und insbesondere den Ortsbeiräten entwickeln.

 

Nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Landeshauptstadt Kiel (LHK) durch Satzung einen Beirat für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen und Belange vorsehen. In der Hauptsatzung der LHK (HauptS) vom 30. Mai 2023 wurde unter §12 Abs. 2 festgelegt, dass „neben den Beiräten nach § 47 d GO […] andere Foren zur Begleitung und Beratung der Verwaltung und der Ratsversammlung sowie zur Klärung spezieller Fragestellungen eingerichtet werden“ können. Laut §12, Abs. 3 HauptS „werden ihre Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise durch Gesetz, Verordnungen, Satzungen und Beschlüsse der Ratsversammlung näher bestimmt“.

 

Der ursprünglich installierte Kieler Rat für Kriminalitätsverhütung existiert weiterhin, da dieser formal zu keiner Zeit aufgelöst bzw. seine Tätigkeit für beendet erklärt wurde. Die regelmäßigen Zwischenberichte im vormaligen Innen- und Umweltausschuss wurden jedoch letztmalig am 06. November 2012 vorgelegt. Die letzte Sitzung des Rats zur Kriminalitätsverhütung tagte am 25. Februar 2015. Hieran kann angeknüpft werden.

 

Dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung (AFIG) ist thematisch der „Polizeibeirat“ zugeordnet. Beim Letztgenannten ist anzumerken, dass der Polizeibeirat kein eigener Beirat, sondern im rechtlichen Sinne der AFIG ist, welcher sich für eine Sitzung ein anderes Gewand gibt. Dass ein Ausschuss als Polizeibeirat fungieren soll, legt § 8 des Polizeiorganisationsgesetzes fest. Der dortige § 9 regelt die Aufgaben.

 

In Anlehnung an damalige Festlegungen zum Rat für Kriminalitätsverhütung und seinen Aufgaben orientiert, seiner Arbeitsweise sowie seiner Zusammensetzung, empfiehlt die Verwaltung folgende formale Organisationsstruktur bei Wiedereinrichtung eines Rats für Kriminalverhütung.

 

 

 

Personelle Zusammensetzung des Rats:

 

Der Kieler Internetauftritt der Kommunalen Räte für Kriminalitätsverhütung[1] äußert sich zur Zusammensetzung folgendermaßen: „Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.“

 

Dem folgend schlägt die Verwaltung nachstehende Verteilung vor:

  • Sechs Sitze bzw. 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder sollten aus Vertreter*innen der Selbstverwaltung bestehen. Dabei gilt pro Fraktion ein Sitz im Rat.
  • Sechs Sitze bzw. 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder sind Vertreter*innen der Verwaltung vorbehalten.
  • Weitere Sitze sind den Interessensvertretungen (Polizeidirektion, Gewerkschaften, Verbände, Vereine) als Beisitzer vorbehalten.
  • Den Vorsitz übernimmt der Stadtrat des Dezernats für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr.

 

Sitzungen des Rats:

 

Insgesamt sollen vier Sitzungen im Jahr durchgeführt werden. Davon zwei im Anschluss an den Polizeibeirat und zwei in den Ortsteilen, ggf. zusammen mit den Ortsbeiräten.

 

Der AFIG tagt regulär zweimal im Jahr als Polizeibeirat. Mit einer formalen Neugründung eines Rats für Kriminalitätsverhütung schlägt die Verwaltung vor, die Sitzungstermine des Polizeibeirats zu nutzen und gemeinsam im Anschluss mit den Mitgliedern des neuen Rats für Kriminalverhütung zu tagen. Zusätzlich sollen, um die Ortbeiräte und die besonderen Sachverhalte vor Ort künftig enger in die Arbeit des Rats einbinden zu können, zwei weitere Sitzungstermine in den Ortsteilen durchgeführt werden.

 

Aufgaben des Rats:

 

Ein Kieler Rat für Kriminalitätsverhütung kann Präventionsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Kiel und anderen Organisationen unterstützen und mit koordinieren. Seine Mitglieder kooperieren in dieser Funktion mit den Ortsbeiräten, der Polizeidirektion, den örtlichen präventiven Räten und weiteren Institutionen und Organisationen. Mit der Arbeit des Rats wird eine stadtweite Koordinierung und Effizienzsteigerung von bereits bestehenden und neuen Präventionsangeboten angestrebt.

 

Die Ortbeiräte werden dahingehend in der Arbeit des Rats für Kriminalitätsverhütung eingebunden, dass sie antragsfähig sind. Sie können eigene Anträge einbringen, zur Diskussion und zur Entscheidung stellen.

 

Der Rat für Kriminalitätsverhütung soll Entscheidungsgrundlagen vorbereiten und Empfehlungen zu mindestens folgenden Inhalten treffen:

  • Betrug
  • Datenschutz
  • Diebstahl
  • Gewalt gegen Personen und Sachen
  • Jugendschutz
  • Kommunaler Ordnungsdienst
  • politische Kriminalität
  • Präventionsprojekte
  • Prävention durch bauliche Maßnahmen (u.a. Angsträume)
  • Rauschgiftdelikte
  • Zusammenarbeit mit der Kieler Polizei

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Rat für Kriminalitätsverhütung sowie in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Kiel, dem Verein zur Förderung der Kriminalitätsverhütung und ggf. mit weiteren an diesem Thema interessierten Expert*innen ein Präventions- und Sicherheitskonzeptes für die Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten.

 

Zudem sollen kriminalitätsvorbeugende und –verhindernde Projekte und Maßnahmen erprobt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es ist angedacht, dass im Zweijahresturnus ein kommunaler Präventions- und Sicherheitsbericht verfasst wird und den Mitgliedern der Ratsversammlung vorzulegen ist.

 

Finanzielle Ausgestaltung des Beirats:

 

Zur Erreichung des Ziels der Kriminalitätsverhütung könnten Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro p. a. im Haushaltplan zur Umsetzung praxisnaher Konzepte zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 


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