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ALLRIS - Drucksache

Antrag der AfD-Ratsfraktion - 1240/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Verwaltung wird beauftragt an Straßen, die aufgrund der herrschenden Verkehrsstärken sowie mit Schwerlast- und/oder Linienbusverkehren, nach RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) eine Fahrbahnbreite von 6,50 m empfohlen wird und eine beidseitige Schutzstreifenbreite von mind. 1,50 m nicht eingehalten werden kann, Radwege aus Sicherheitsgründen, aber auch zur Erhaltung der Leichtigkeit des Verkehrs, nicht auf die Fahrbahn zu verlegen. Zudem sollen die Schilder "Fahrradfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen" entfernt werden.

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Sachverhalt/Begründung

Im alltäglichen Straßenverkehr ist die Einrichtung eines Radfahrfahrstreifens immer unter dem Aspekt der Sicherheit zu betrachten. Radfahrende sollten daher bei Unterschreitung der empfohlenen Fahrbahnbreite grundsätzlich auf den ursprünglichen Geh- und Radwegen verbleiben. Auch wenn Radfahrer auf der Straße von Autofahrern viel besser gesehen und wahrgenommen werden, können überholende Kraftfahrzeuge bei engen Straßenbreiten den vorgeschriebenen Überholabstand von mindestens 1,50 m ohne Gefährdung des Gegenverkehrs oder des Radfahrenden nicht einhalten. Durch die Benutzung eines Radweges werden solche Gefahrensituationen ausgeschlossen.

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