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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1327/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

1.    Die Ergebnisse der Vertiefenden Machbarkeitsstudie für ein Meeresvisualisierungszentrum werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Auf der Basis dieser Ergebnisse wird der Standort GEOMAR (Westufer) als verbindlicher Standort für ein mögliches Meeresvisualisierungszentrum (in der Variante L) festgelegt.

3.    Ebenso wird festgelegt, dass die Stadt Trägerin des Meeresvisualisierungszentrums sein und maßgeblichen Einfluss auf seinen Betrieb erhalten soll – wie auch immer die konkrete rechtliche Ausgestaltung später aussehen mag.

4.    Auf der Basis dieser Ergebnisse wird der Ausschreibung der Umsetzungsstudie zugestimmt. Diese soll neben einer weiteren Konkretisierung des Projektes auch die wesentlichen offenen Fragestellungen, die die Vertiefende Machbarkeitsstudie aufgeworfen hat, vertiefen bzw. abschließend behandeln. Dies betrifft neben einer Finanzierungsstrategie, der realisierbaren Partner*innenkonstellation für die Trägerschaft sowie den Betrieb inkl. geeigneter Rechtsform auch eine Interimslösung für das Aquarium.

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Sachverhalt/Begründung

Mit dem Beschluss „Machbarkeitsstudie Meeresvisualisierungszentrum“ (Drs. Nr. 1210/2019) wurde die Verwaltung gebeten, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Meeresvisualisierungszentrums erstellen zu lassen. Dabei sollte vorrangig als möglicher Standort der Sitz von GEOMAR auf dem Westufer betrachtet werden. Mit dem Zentrum soll ein Ort geschaffen werden, an dem die Meereswelt, in ihrer gesamten Komplexität, ermöglicht auch mithilfe von digitalen Techniken, erlebt werden kann. Außerdem sollen sich Besucher*innen umfassend über die Situation der Meere und ihre Bedeutung für den internationalen Klimaschutz informieren können.

Vor dem Hintergrund der offenen Fragestelllungen sollten zwei aufeinander aufbauende Studien erarbeitet werden, die das Thema fortschreitend konkretisieren:

·         eine Explorative Studie als 1. Schritt und

·         eine Vertiefende Machbarkeitsstudie als optionalen 2. Schritt.

 

Beauftragt wurde im Mai 2021 ein Gutachter*innenteam bestehend aus drei Agenturen:

·         Skope inventive spaces GmbH, Hamburg, federführend und spezialisiert auf die Entwicklung und Umsetzung von Ausstellungskonzeptionen (Storyline, Exponate etc.) = kreatives Element

·         dwif-Consulting GmbH, München und Berlin, spezialisiert auf quantitative und qualitative Erhebungsmethoden für den Tourismus- und Freizeitbereich = faktenorientiertes Element – hat die öffentliche Online-Befragung durchgeführt sowie die Regionalökonomischen Effekte analysiert

·         fwi hamburg, spezialisiert auf Konzeption über Planung bis hin zur Umsetzung von Freizeiteinrichtungen und entsprechende Beratung von potentiellen Träger*innen solcher Einrichtungen, klassischerweise in Form von Machbarkeitsstudien = freizeitwirtschaftliches Element, hat die Besonderheiten dieser Branche mit den für eine Umsetzung wichtigen Rahmenbedingungen zusammengebracht

 

Zu 1)

Die Ratsversammlung hat am 25. August 2022 die Ergebnisse der Explorativen Studie für ein Meeresvisualisierungszentrum ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen wie auf der Basis dieser Ergebnisse der Beauftragung der Vertiefenden Machbarkeitsstudie an das für die Explorative Studie verantwortliche Gutachter*innenteam zugestimmt (Drs. 0521/2022).

Das Gutachter*innenteam nahm daraufhin im Oktober 2022 die Arbeit zur Vertiefenden Machbarkeitsstudie auf.

Die Vertiefende Machbarkeitsstudie soll einerseits Antwort darauf geben, welche ausdifferenzierten thematischen Schwerpunkte im Zentrum eines Digitalen Meeresvisualisierungszentrums stehen sollten, und andererseits die Frage beantworten, wie die in der Explorativen Studie herausgearbeiteten technischen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen/Kriterien ausgestaltet werden müssen, damit sich das Digitale Meeresvisualisierung als ökonomisch machbar erweist. Dabei sind auch verschiedene mögliche Standorte auf ihre Eignung in den Blick zu nehmen mit dem Ziel, den Vorzugsstandort zu identifizieren.

Am Ende sollte auf der Basis ökonomischer Machbarkeit und der Einbindung aller relevanten Akteur*innen das Konzept eines Meeresvisualisierungszentrums stehen, in dem Themen- und Zielgruppenschwerpunkte ebenso differenziert benannt werden wie Methodenmix und -einsatz, Gebäude- und Raumprogramm, Betriebs- und Organisationsstruktur sowie Markteinführung inkl. Marketingstrategie.

Bei der Erarbeitung der Vertiefenden Machbarkeitsstudie standen ursprünglich folgende Fragestellungen im Vordergrund:

  1. Wie differenzieren sich die im Rahmen der Explorativen Studie herausgearbeiteten inhaltlichen Eckpunkte thematisch aus?
  2. Welche Aspekte müssen hinsichtlich Größe und Geometrie (auch im Kontext möglicher Visualisierungstechniken), Interaktivität etc. für das Meeresvisualisierungszentrum Berücksichtigung finden? In diesem Zusammenhang ist auch ein Raumprogramm zu konkretisieren.
  3. Welche Standorte kommen für ein Digitales Meeresvisualisierungszentrum vor dem Hintergrund der in der Explorativen Studie herausgearbeiteten Eckpunkte infrage? Welche Vor- und Nachteile haben diese Standorte jeweils? – Hier ging es darum, das Ergebnis der Explorativen Studie im Hinblick auf die Realisierbarkeit des Vorhabens an den verschiedenen möglichen Standorten eingehender zu betrachten und dadurch insgesamt zu validieren.
  4. Welche Beziehungen gibt es zwischen dem geplanten Meeresvisualisierungszentrum und weiteren touristischen Attraktionen in Kiel (z.B. Schifffahrtsmuseum Fischhalle)? Wo liegen Synergiepotentiale?
  5. Mit welchen weiteren Maßnahmen kann ein Digitales Meeresvisualisierungszentrum unter Berücksichtigung der Standort-, Markt- und Wettbewerbslage optimiert werden? Welche Aspekte sind für einen möglichst kostendeckenden Betrieb zentral? Welche Anforderungen sind daher an die Trägerschaft und den Betrieb zu stellen? Welche Betreiber*innen kommen infrage? Welche Vor- und Nachteile haben sie jeweils?
  6. Welche touristischen Effekte können über die Einrichtung hinaus erzielt werden (Zahl der Übernachtungen, Effekte für Gastronomie und Einzelhandel jeweils in der Stadt und in der Region)?
  7. Wie könnte letztlich ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller herausgearbeiteten Punkte für ein Digitales Meeresvisualisierungszentrum aussehen?

 

Ergänzt wurden diese Fragestellungen durch Konkretisierungsbedarfe, die sich als Konsequenz aus den Ergebnissen der Explorativen Studie ergaben, um eine belastbare Gesamtunterlage als fundierte Entscheidungsgrundlage für die Ratsversammlung zu erhalten. Diese betrafen:

  1. die Konkretisierung der Erlebnisausstellungskonzeption, besonders das Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten (u.a. bzgl. Exponaten, Veranstaltungen, Organisationsbeteiligung, wissenschaftlichen Beiträgen) und die Ermittlung grober Flächenangaben zur Entwicklung einer Raumstruktur (Flächen für digitale Erlebnisausstellung, Veranstaltungen, Gastronomie etc.),
  2. die bisherige Kostenschätzung um die Umfeldgestaltung am Vorzugsstandort erweitern und insgesamt validieren,
  3. eine Online-Befragung der relevanten Zielgruppen (Bürger*innen und Urlauber*innen), um genauere Hinweise auf eine realitätsorientierte Konkretisierung hinsichtlich inhaltlichem Konzept (z.B. Besuchsabsicht) wie auch wirtschaftlicher Tragfähigkeit (z.B. Preisbereitschaft) zu erhalten, sowie
  4. die Entwicklung von Finanzierungsmodellen auf der Basis recherchierter Förderoptionen.

 

Das zu Beginn der Explorativen Studie initiierte Expert*innengremium - bestehend aus in Kiel ansässigen wissenschaftlichen und anderen relevanten Akteur*innen, die sich intensiv mit dem Themenbereich „Meer“ beschäftigen - hat auch die Erarbeitung der Vertiefenden Machbarkeitsstudie begleitet. Dies gilt ebenfalls für die Kommunalpolitische Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen der Ratsfraktionen.

Ergänzt wurde die Akteur*innenbeteiligung der öffentlichen Online-Befragung (Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023) durch vertiefende Einzel- und Gruppeninterviews mit mehr als 20 Expert*innen (im 4. Quartal 2022).

Zudem befindet sich die Stadt bzgl. der künftigen Projektentwicklung weiterhin im Austausch mit dem Land als Eigentümer des Gebäudekomplexes und mit GEOMAR als aktuellem Nutzer.

 

Im Ergebnis (s. den beigefügten Abschlussbericht) kann man am Ende der Vertiefenden Machbarkeitsstudie Folgendes festhalten:

a)    Die öffentliche Online-Befragung hat eine überwiegend positive Resonanz auf das geplante Meeresvisualisierungszentrum ergeben. Demnach sei ein hohes Besuchsinteresse ebenso vorhanden wie eine generell hohe Zahlungsbereitschaft. Zudem bestätigt die Zielgruppenbefragung die Sichtweise der Akteur*innen sowohl bei den Zielstellungen als auch bei den potenziellen Sub- und Ergänzungsthemen. (S.20ff) Im Übrigen lässt bereits die vergleichsweise sehr hohe Zahl von Teilnehmenden der Online-Befragung auf ein hohes Interesse schließen.

b)    „Die aus den Expert*inneninterviews gewonnenen Erkenntnisse, was die Wünsche und Anforderungen an das Digitale Meeresvisualisierungszentrum betrifft, spiegeln im Wesentlichen die (…) Erfolgsfaktoren einer gelungenen Ausstellung: Offenheit, Interaktion, Multisensorik, Multimedialität, Emotionalität, Spaß am Entdecken. Ein Ausstellungshaus soll Leuchtturm sein, aber kein Elfenbeinturm; Transparenz, Dialogbereitschaft und Agilität sind wesentliche Elemente für seine Attraktivität.“ (S. 37f)

c)    „Die Ausführung von Gebäude und digitaler Erlebnisausstellung soll dem State-of-the-Art entsprechen (…). Es soll ein Erlebnis höchster Emotionalität bei gleichzeitig anspruchsvoller wissenschaftlicher Tiefe geschaffen werden. Zur Inszenierung werden moderne Technologien mit haptischen, gebauten Elementen (Teile der Szenografie oder Exponate) verbunden: Virtual / Augmented / Mixed Reality, Hyper Reality, Beacon oder NFC (Near Field Communication)-Technologie, Digitale Dioramen, Echtzeit-Interaktion mit überdimensionalen Projektionen oder LED-Wänden, Gaming-Elemente, Holografische Darstellungen, Projection Mapping, Scientific Poster, Tracking und Gestensteuerung, Virtuelle Ferngläser usw. Die Technik der Anwendungen bleibt dabei stets möglichst unsichtbar im Hintergrund.

Die Dramaturgie der digitalen Ausstellung setzt dazu auf die persönliche Begegnung der Besucher*innen mit den Menschen, die in der Forschung tätig sind. Ausgehend vom Narrativ einer Reise in das Unbekannte, einem Eintauchen in den Lebens- und Forschungsraum Ozean, erleben die Besucher*innen die Vielschichtigkeit des Meeres und der Meereskunde.“ (S.44)

d)    Aquarium: „Die Anziehungskraft dieser bestehenden und beliebten maritimen Attraktion soll erhalten bleiben und auch weiterhin zum Besuchserfolg beitragen“ (S. 103)

e)    „Gemäß der konzeptionellen Grundlagen, die im Rahmen der Explorativen Studie geschaffen wurden, und der Konzeptkonkretisierung im Rahmen der Vertiefenden Machbarkeitsstudie beinhaltet das MVZ die folgenden Anlagen- bzw. Konzeptbestandteile:

o   Foyer: Eingangsbereich bzw. Empfangssituation mit Information, Kasse, Garderobe, Toiletten sowie Multifunktionsfläche (nutzbar für Veranstaltungen)

o   Ausstellungsflächen für Dauer- und Sonderausstellungen

o   Aquarium mit Seehundbecken (…)

o   Mitmachlabore: Schüler*innenlabore, »Blaues Klassenzimmer«, »ForschungsLabs«

o   Veranstaltungsflächen für Tagungen, Seminare, Events

o   Themen-Gastronomie

o   Shop

o   Funktions- und Technikflächen: Lager, Werkstatt, Büro bzw. Verwaltung, Gebäudetechnik

o   Außenbereich inkl. begehbarem Dach und Anlegestelle“ (S. 90)

f)     „Zusammenfassend ergibt sich folgendes, grob überschlägiges Flächenprogramm (Gebäude ohne Außenbereich):

o   Ausstellung inkl. Aquarium: 4.800 m² NRF

o   Mitmachlabore: 210 m² NRF

o   Veranstaltungsflächen: 490 m² NRF (davon 300 m² NRF Auditorium als Multifunktionsfläche im Foyer und 190 m² NRF für vier Tagungs-/Seminarräume)

o   Gastronomie (Innenbereich): 460 m² NRF

o   Shop: 150 m² NRF

o   Besucher*innenservice (inklusive Foyer-Fläche): 150 m²

o   Sanitäranlagen (Gäste-WCs): 100 m² NRF

o   Büro/Verwaltung: 250 m² NRF

o   Lager: 200 m² NRF

Die Nettoraumfläche summiert sich auf 6.810 m². Zum Ansatz gebracht werden 6.800 m² NRF. Unter Anwendung einer anlagentypischen Flächenverteilung, basierend auf der Systematik der DIN 277, ergeben sich rund 8.100 m² Brutto-Grundfläche (BGF). Die nachfolgende Tabelle fasst die Grundflächenplanung zusammen.

Grobgliederung der Grundfläche nach DIN 277

 

Grundflächen

 

Nutzungsfläche (NUF)

5.300

78 %

+ Verkehrsfläche (VF)

1.100

16 %

+ Technikfläche (TF)

400

6 %

= Nettoraumfläche (NRF)

6.800

100 %

Nettoraumfläche (NRF)

6.800

84 %

+ Konstruktionsgrundfläche (KGF)

1.300

16 %

= Bruttogrundfläche (BGF)

8.100

100 %

 

(S.118f)


 

g)    „In Summe aus MVZ und Aquarium ergeben sich:

o   Gesamtkosten netto: 53,7 Mio. Euro

o   Gesamtkosten brutto: 63,9 Mio. Euro

Die Investitionskostenschätzung der Gutachter*innen basiert auf aktuellen Kostenkennziffern (Stand: II. Quartal 2023) und muss daher im Zeitablauf validiert werden. Mit den veranschlagten Kosten ist eine attraktive und qualitativ hochwertige Umsetzung möglich. Folgende Positionen sind in der Kalkulation enthalten:

o   Unwägbarkeiten und Unvorhergesehenes: (…)

o   Baunebenkosten (…)

o   Pre-Opening-Kosten: Hierunter fallen Kosten, die im Vorfeld der Eröffnung entstehen und denen somit keine Einnahmen gegenüberstehen. (…)

In den Gesamtkosten brutto sind nicht enthalten: Grundstückskosten (KG 100), Vorbereitende Maßnahmen/Herrichten und Erschließen (KG 200), Außenanlagen und Freiflächen (KG 500).“ (S. 128f)

h)    „In Anlehnung an DIN 276 empfehlen wir, für die Umfeldgestaltung (ohne Seehund- außenbecken) in der Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke (KG 600) dieses Gesamtbudget einzustellen:

o   Gesamtkosten netto: 5 Mio. Euro

o   Gesamtkosten brutto: rund 6 Mio. Euro“ (S. 131)

i)     „Wirtschaftlichkeitsvorausschau Ø Betriebsjahr

(MVZ ohne Aquarium; heutiges Preisniveau, alle Angaben rein netto)

 

Position

Euro, netto

in %

Nettoumsatz

4.427.000,–

100 %

Wareneinstand

778.500,–

17,6 %

Rohertrag

3.648.500,–

82,4 %

Betriebskosten

3.445.000,–

78 %

Betriebs­ergebnis

193.500,–

4,4 %

(…)

(…), dass das Ergebnis kaum bzw. im Prinzip keine Spielräume für Preissenkungen zulässt und dauerhaft das prognostizierte Jahresbesuchsaufkommen generieren muss, um die Betriebskosten decken zu können. Hierfür werden Reattraktivierungen erforderlich sein, die nicht allein aus dem schmalen operativen Ergebnis finanziert werden können. D. h. es kann schon jetzt festgestellt werden, dass das MVZ unter Vollkostenbetrachtung nicht tragfähig ist.“ (S. 156f)


 

j)     „Einnahmen und Ausgaben (Aquarium inkl. Seehundbecken; heutiges Preisniveau, alle Angaben rein netto)

 

Position

Ist-Daten (2022, vorläufig) Euro, netto

Soll-Situation Euro, netto

 

Einnahmen aus Eintrittsentgelten

 

178.000,–

 

250.000,–

 

Personalkosten

 

440.000,–

 

380.000,–

Sachkosten

113.000,–

135.000,–

Ergebnis

- 375.000,–

- 265.000,–

(S. 160)

k)    „Entsprechend den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsvorausschau kann das MVZ seine laufenden, betriebsbedingten Kosten decken. Der zu erwartende jährliche Überschuss reicht jedoch nicht aus, um Herstellungskosten, Substanzerhalt und Reattraktivierung zu finanzieren.

Der Rückschluss daraus ist, dass das MVZ aller Voraussicht nach nur dann umgesetzt werden kann, wenn es gelingt, den Finanzierungsbedarf der investiven Mittel in hohem Maße über nicht zu refinanzierende Zuwendungen zu generieren, d.h. über öffentliche Fördermittel (EU, Bund, Land, Kommune) sowie ggf. zusätzlich über Spenden, Sponsoring und Stiftungsgelder.“ (S. 164)

l)      „Öffentliche Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sind der primär relevante Förderstrang. Weitere Förderstränge sind im Sinne einer umfassenden Fördermittelstrategie zu verfolgen. Bundesmittel könnten über die nationale Bedeutung des MVZ als Meeresschutzzentrum eingeworben werden. Auch in der Landeshauptstadt Kiel ansässige, drittmittelfinanzierte Forschungseinrichtungen wie das GEOMAR (…) finanzieren sich über Bundesmittel, die bei einer anzustrebenden Partner*innenschaft mit dem MVZ relevant sein könnten. Ein möglicher dritter Förderstrang könnte sich im Falle der Einrichtung eines Nationalparks Ostsee ergeben. Diesbezüglich ist die politische Entscheidung abzuwarten.

Mit diesen Erkenntnissen ist eine Grundlage für eine weiter zu entwickelnde Fördermittelstrategie für das MVZ geschaffen. Die Finanzierung des ambitionierten Projektes stellt die größte Herausforderung der Umsetzung dar und bleibt damit eine Kernaufgabe in der weiteren Projektentwicklung.“ (S. 170f)

m)   „Ein mögliches Digitales MVZ in Kiel kann ein wichtiger touristischer Angebotsbaustein und wesentlicher Besuchs- und Buchungsgrund sein. Durch das MVZ werden Übernachtungsgäste und Tagesausflugsgäste angesprochen und an die Stadt Kiel gebunden. Sie beleben die Region und tätigen innerhalb wie auch außerhalb des MVZ Ausgaben, von welchen wiederum direkt und indirekt zahlreiche Akteur*innen in der Region profitieren.“ (S. 180)

„Bereits durch die Projektumsetzung und die zu tätigenden Anfangsinvestitionen entstehen rund 30,4 Mio. € an direkten und indirekten Einkommen und daraus resultierend 1.230 für die Projektlaufzeit bis zur Eröffnung gesicherte Arbeitsplatzäquivalente. (…) Die Bruttoumsätze der zukünftigen Betriebsgesellschaft belaufen sich auf 7,2 Mio. €. Davon fließen fast 1,0 Mio. € als MwSt. an den Bund, rund 2,9 Mio. € verbleiben als Einkommen in der Region und mit fast 3,3 Mio. € werden Lieferant*innen von Waren und Dienstleistungen beauftragt. (S. 267f des Anhangs „Regionalökonomische Effekte“)

 

Zu 2)

Bereits im Rahmen der Explorativen Studie wurde der Standort GEOMAR (Westufer) als der von den neun identifizierten möglichen Standorten als am besten für das Meeresvisualisierungszentrum geeignete favorisiert.

Gegenstand der Vertiefenden Machbarkeitsstudie ist nunmehr die Prüfung und Bewertung aller Standortoptionen auf Realisierbarkeit (s. Anlage). Hierfür wird ein dreistufiges Filterverfahren verwendet:

·         Filter 1: Vorauswahl

·         Filter 2: Stärken-Schwächen-Bewertung

·         Filter 3: Standortempfehlung

„Mit dem dezidierten Standortauswahlverfahren wird das Ergebnis der Explorativen Studie und somit das Ergebnis der Expert*innen-Befragungen (Online-Umfrage und Interviews) bestätigt: GEOMAR (Westufer) ist der mit Abstand am besten geeignete Standort für das Meeresvisualisierungszentrum.

(…)

Abgesehen vom Standort GEOMAR (Westufer) sind bei allen prüfungsrelevanten Standort­optionen erhebliche Nutzungskonflikte festzustellen, die die grundsätzliche Eignung in Frage stellen. GEOMAR (Westufer) ist von diesen Standorten der Einzige, der (…) eine tatsächliche Eignung aufweist.“ (S. 249 der Anlage).

 

Zu 3)

Bzgl. der Frage, wer Träger*in bzw. Betreiber*in des Meeresvisualisierungszentrums sein sollte, gibt es eine eindeutige Empfehlung der Gutachter*innen:

·         „Die Landeshauptstadt Kiel fungiert beim MVZ als Projektträgerin. Sie bekommt im Falle der Umsetzung des MVZ die Liegenschaft GEOMAR (Westufer) vom Land Schleswig-Holstein unentgeltlich überlassen und wird für das Neubauvorhaben öffentliche Fördermittel einwerben. Liegenschaft und Vermögen müssen im Zugriff der Landeshauptstadt Kiel verbleiben. Daraus leitet sich eine Trägerschaft durch die Landeshauptstadt Kiel ab. Ausgestaltbar ist diese Trägerschaft durch Partnerschaften, wie z. B. mit dem Land Schleswig-Holstein, mit anderen öffentlichen Eigenbetrieben, mit Forschungseinrichtungen, mit Unternehmen oder auch mit Stiftungen. Je nach Partnerkonstellation ist die dafür am besten geeignete Rechtsform zu wählen.“ (S. 178)


·         „Der Betrieb des MVZs sollte eigenständig organisiert werden, d. h. es sollte eine gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen Trägerschaft und Betrieb erfolgen. Unter dem Gesichtspunkt einer umfassenden Einflussnahme auf den Betrieb ist ein klassischer Fremdbetrieb nicht zu empfehlen, zumindest nicht in Form eines PPP-Modells, bei dem ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit legitimer Gewinnerzielungsabsicht agieren würde. Vielmehr sollten Träger*in und Betreiber*in eine eher ideelle und zweckgebundene Partnerschaft bilden. Auf Betreiber*innenseite reichen die naheliegenden Handlungsoptionen vom kommunalen Eigenbetrieb bis hin zu Rechtsformen mit gemeinnützigem Unternehmenszweck, wie der e. V. oder die gGmbH. Auch bezogen auf den Betrieb ist die Partnerkonstellation einflussgebend auf das geeignete Konstrukt. (S. 173)


 


 

Zu 4)

Im dreiteiligen Studienkonzept zur Entwicklung eines Meeresvisualisierungszentrums (vgl. Drs. 0868/2020) dient die Umsetzungsstudie (als 3. Teil) dazu, die für eine Projektumsetzung erforderlichen Aspekte weiter zu konkretisieren und daraus eine Umsetzungsplanung abzuleiten.

Im Zuge der Vertiefenden Machbarkeitsstudie haben sich wesentliche Themenbereiche, die in der Umsetzungsstudie vertiefend bzw. abschließend zu behandeln sind, herauskristallisiert:

·         eine Interimslösung für das Aquarium,

·         eine zu entwickelnde Finanzierungsstrategie,

·         eine realisierbare Partner*innenkonstellation für die Träger*inschaft und den Betrieb inkl. geeigneter Rechtsform,

·         sowie eine detaillierte Zeitplanung für die Umsetzung.

Erst vor dem Hintergrund einer Konkretisierung dieser Themenbereiche wird es möglich werden, eine fundierte Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung des Vorhabens treffen zu können.

Die Umsetzungsstudie soll im 1. Halbjahr 2024 gesondert ausgeschrieben und vergeben werden – und soll spätestens im August 2025 abgeschlossen sein. Ein Großteil der Kosten der noch im Detail zu kalkulierenden Umsetzungsstudie kann über das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" finanziert werden.

 

Neben der Umsetzungsstudie sind noch weitere Themenbereiche zu bearbeiten, die zwingend für die Umsetzbarkeit des Projektes sind.

So ist etwa mit dem Land Schleswig-Holstein eine Vereinbarung über den Übergang des Gebäudekomplexes GEOMAR (Westufer) in die Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Kiel zu treffen – möglichst noch in dieser Legislaturperiode bis Sommer 2027. Es hat im November auf Behördenebene ein Gespräch zum Grundstück stattgefunden, in dem die Bereitschaft zugesichert wurde, das Grundstück zu übertragen. Bis Mitte des Jahres 2024 wird das Grundstück genutzt, danach wird eine Lösung zur Nutzung gefunden werden müssen. Auch müssen mit verschiedenen potenziellen Fördergeber*innen bzw. Financiers mögliche Finanzierungsbeiträge ausgelotet werden. Es ist davon auszugehen, dass eine finanzielle Unterstützung von Land und Bund nötig sein wird. Über das Grundstück hinaus gibt es diesbezüglich bisher keine Zusagen, aber die Bereitschaft zum Gespräch.

Ferner können im Laufe der Umsetzungsstudie weitere Aspekte auftauchen, die abzuklären sind, damit die Ratsversammlung nach Vorliegen der Umsetzungsstudie einen verbindlichen Beschluss über die Projekt­um­setzung fassen kann.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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