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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1361/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 1. Die Abwägung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ wird entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Vorschläge beschlossen.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof, Baugebiet Werftstraße Nr. 240 - 248 mit südlich angrenzender Grünfläche wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

3. Der Begründung (Anlage 2) zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

 I. Räumlicher Geltungsbereich

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V liegt südlich der Hörn am östlichen Rand des Stadtteils Südfriedhof im Übergangsgebiet zum Stadtteil Gaarden. Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates Gaarden.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V deckt das Grundstück Werftstraße Nr. 240 - 248 und die südlich angrenzenden, zwischen der Werftstraße und der Werftbahnstraße verlaufenden Grünflächen ab. Das Vorhabengebiet hat eine Größe von ca. 4.650 m², das gesamte Plangebiet inkl. der öffentlichen Grünfläche und der angrenzenden Straßenverkehrsfläche hat eine Größe von ca. 12.950 m2.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

In dem Bereich zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße, Werftstraße sowie dem Grünzug am Schwedendamm soll ein neues, attraktives Quartier (KoolKiel) entwickelt werden.

Konkurrierendes Verfahren

Im 4. Quartal 2018 wurde ein konkurrierendes Verfahren mit fünf internationalen Architekturbüros zur städtebaulich-architektonischen Überplanung des gesamten Quartiers durchgeführt. Im Vorwege ergab eine im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel durchgeführte stadträumliche und stadtgestalterische Untersuchung die Verträglichkeit eines im nördlichen Bereich des Quartiers (Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1017V) geplanten Hochhauses von ca. 65 m Höhe.

Im Rahmen der durchgeführten Mehrfachbeauftragung zur architektonischen Gestaltung wurde ein Gesamtkonzept prämiert, das den besonderen städtebaulichen Herausforderungen des Standorts gerecht wird und gleichzeitig ein neues, qualitativ hochwertiges und funktionsgemischtes Quartier für Kiel entwickelt. Der Siegerentwurf des Planungsbüros MVRDV aus Rotterdam sieht auf dem Grundstück Werftstraße 240 - 248 die Errichtung von drei sechsgeschossigen Gebäuden über einem durchgehenden, dreigeschossigen Sockel vor. Im Wettbewerbsbeitrag erhielt der Entwurf den plakativen Titel „Die tanzenden Würfel“.

Die Realisierung dieses Vorhabens erfordert eine höhere baulicheAusnutzung des Grundstücks, als dies nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung zulässig ist. Die südlich angrenzende Grünverbindung zwischen Werftstraße und Werftbahnstraße wird planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche gesichert und festgesetzt. Zur Umsetzung der zuvor beschriebenen städtebaulichen Ziele ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ erforderlich.

 

Wohnen und öffentliche Förderung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1030V werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen sowie soziale Einrichtungen im Bereich entlang der Werftstraße geschaffen. Es sind drei sechsgeschossige Punkthäuser mit öffentlich geförderten Wohnungen sowie ein verbindender dreigeschossiger Sockelbau mit öffentlich geförderten sowie gewerblichen Wohnungen geplant. Im Sockelbau sind zudem eine Tagespflege sowie Gewerbe- und kleinflächige Einzelhandelsnutzungen vorgesehen.

Gemäß der Beschlusslage der Landeshauptstadt Kiel zum sozialen Wohnungsbau (Drucksache Nr. 0991/2017) sind mindestens 30 Prozent der wohnbaulich genutzten Geschossflächen als öffentlich geförderter Wohnraum zu errichten. Die Herstellung des vorgegebenen Anteils an öffentlich gefördertem Wohnraum wird über einen gesonderten Vertrag gesichert.

Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V sind 154 sozial geförderte Wohnungen geplant. Im angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1031V sind derzeit 183 Wohnungen geplant. Der Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus an der gesamten wohnlich genutzten Geschossfläche (B1030V und B1031V) beträgt gemäß der aktuellen Planungen 35 % und liegt damit über dem vorgeschriebenen Anteil von mindestens 30 %. Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V, 1. Änderung wird es keine Wohnungen geben.

Auf eine ebenerdige Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird zugunsten der Schaffung eines möglichst hohen Freiraumanteils im Quartier verzichtet.

 

Ruhender Verkehr

Für das Gesamtprojekt KoolKiel sind auf Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes (Bestandteil der Verkehrsuntersuchungen von SBI, Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH, Oktober 2022 und Ergänzungen Februar 2023 und Juli 2023) 342 Stellplätze nachzuweisen.In der eingeschossigen Tiefgarage auf den Vorhabengrundstücken im Bereich der Bebauungspläne Nr. 1017V1 und Nr. 1031V können nur 198 Stellplätze geschaffen werden. Aufgrund der Bodenverhältnisse mit lokalen Wasserständen bis nah an die Geländeoberkante wäre der Bau einer zweigeschossigen Tiefgarage sowie einer Tiefgarage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1030V nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.

Die fehlenden 144 Stellplätze werden daher in dem geplanten Parkhaus auf dem nahegelegenen Ausweichgrundstück an der Adolf-Westphal-Straße / Anni-Wadle-Weg nachgewiesen, das in die städtebauliche Entwicklung einbezogen wird. Geplant ist die Errichtung eines Parkhauses als Zwillingsgebäude bestehend aus zwei voneinander unabhängigen Parkhäusern für die Nutzung durch das benachbarte Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und für KoolKiel.

Das Grundstück an der Adolf-Westphal-Straße Ecke Anni-Wadle-Weg wird durch die mit der Vorhabenträgerin in Verbindung stehende Projektentwicklungsgesellschaft AEIOU 112 GmbH vom Land Schleswig-Holstein vor dem Satzungsbeschluss erworben, um hier zusätzlich zu den Stellplätzen auch die notwendige Kindertagesstätte sowie ggf. Flächen für Büronutzungen zu realisieren.

Die Planung für das Grundstück Adolf-Westphal-Straße Ecke Anni-Wadle-Weg erfolgt im Rahmen des dort geltenden Bebauungsplanes Nr. 871 und wurde im Beirat für Stadtgestaltung am 22.08.2023 vorgestellt und beraten.

 

III. Bebauungsplan Nr. 615, 1. Änderung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V überdeckt zum Teil den Geltungsbereich des seit dem 27.07.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung. Der überwiegende Teil des Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung wurde am 29.11.2012 durch den Bebauungsplan Nr. 871 für das Sport- und Freizeitbad ersetzt.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der drei Punkthäuser auf dem verbindenden Sockel zu schaffen, wird der verbliebene Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 615-1. Änderung teilweise durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1030V überlagert.

 

IV. Vorgesehenes Verfahren und Flächennutzungsplan

Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Da die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt und bekanntgemacht.

Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet als gewerbliche Baufläche dar. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

V. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 23.08.2022 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.09.2022 bis zum 23.09.2022 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Die in den Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 3 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1030V wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 30.03.2023 als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes wurde am 14.04.2023 öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.04.2023 bis zum 26.05.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.04.2023 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 30.05.2023 gebeten.

Die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Im Arbeitsprogramm der Landeshauptstadt Kiel zur verbindlichen Bauleitplanung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1030V zusammen mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 1017V, 1. Änderung und Nr. 1031V in der 1. Priorität geführt.

Für die Planung und Durchführung des Vorhabens wird mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Landeshauptstadt Kiel entstehen keine Kosten.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1030V. Die Ortsbeiräte Gaarden und Mitte erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

Der Nachversand dieses Antrages der Verwaltung für die Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 wurde erforderlich, da die Beurkundungstermine für den Grundstückskaufvertrag mit dem Land SH sowie für die einseitige Unterzeichnung des Rahmenvertrages und des Durchführungsvertrages erst am 29. und 30. November 2023 stattgefunden haben.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 7, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 14, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen