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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0020/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Juni-Sitzung der Kieler Ratsversammlung in einer Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, wie die Funktionalität ein*er Nachtbürgermeister*in (oder auch eines Nachtbürgermeister-Teams) für die Landeshauptstadt Kiel implementiert werden kann. Für die Prüfung soll Kontakt zu Städten und Kommunen in Deutschland aufgenommen werden, die bereits über Nachtbürgermeister*innen verfügen, die Erfahrungen dieser Kommunen sollen in die Prüfung einfließen. Weiterhin soll es einen Austausch mit den Akteur*innen der Kieler Bar-, Kneipen-, Konzert- und Nachtszene (sowohl gewerblich als auch in der Kulturszene verankert) geben und die Ergebnisse des Austausches ebenfalls in die Prüfung einfließen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Kieler Ratsversammlung im Gespräch mit den Akteur*innen der Kieler Nachtkultur eine Bestandsaufnahme über die Situation der Betreiber*innen vorzunehmen, daraus einen „Lagebericht Kieler Nachtkultur“ zu erstellen und dem Kultur- und Hauptausschuss zu vorzulegen. In den Lagebericht soll auch auf die Förderungen von Kultur- und Veranstaltungszentren durch die Landeshauptstadt Kiel eingegangen werden.

 

Es soll insbesondere geprüft werden, ob und wie die Funktionalitäten eines Nachtbürgermeisters mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden können und welche Strukturen gegebenenfalls angepasst werden müssen.

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Sachverhalt/Begründung

Seit der Corona-Pandemie ist die Situation für die Gastronomie, Kneipen, Discotheken, Bars und andere Einrichtungen schwierig. In den Coronajahren mussten oftmals die Rücklagen aufgebraucht werden. Inflation und Wirtschaftskrise haben für Verunsicherung gesorgt und in vielen Fällen sind die Besucherzahlen nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurückgekehrt. Für einen Teil der Betriebe hat sich durch die geänderte Besteuerung zum Jahresanfang die Lage weiter verschärft.

 

Darüber hinaus befindet sich die Clubkultur in Kiel mit ihren Diskotheken, Kneipen und Bars oft in einem viel diskutierten Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen, Behörden sowie Freunden des Club- und Kneipenlebens. Um die Clubszene in diesem Spannungsfeld zu stärken, ist zu prüfen, ob ein sogenannter „Nachtbürgermeister“ nach dem Vorbild von Städten wie beispielsweise Amsterdam und Paris oder in Münster und Berlin-Tempelhof, auch in Kiel etabliert werden kann. Zugleich soll der Nachtbürgermeister Vorschläge zur Verbesserung der nächtlichen Kieler Unterhaltungsangebote unterbreiten.

 

Der Nachtbürgermeister fungiert als Lotse für Veranstalter*innen, als Dolmetscher zwischen freier Szene und Verwaltung und als Lobbyist des Nachtlebens in der Verwaltung. Zudem hat er das Ziel ein tragfähiges Netzwerk der diversen Akteure und Akteurinnen des Kieler Nachtlebens aufzubauen. Ein*e Nachtbürgermeister*in ist Ansprechperson bei entstehenden und manifestierten Konflikten im Nachtleben.

 

Dazu gehört weiterhin der enge Austausch mit dem Ordnungsamt, ohne Teil desselben zu sein. Der Ansatz zur Lösung von Konflikten besteht in der moderierten Kommunikation und der gemeinsamen Kompromissfindung. Andererseits zählen auch das Planen und Realisieren von Projekten zur Förderung der Kieler Nachtkultur zum Aufgabengebiet. Als Input dienen dabei Wünsche, Bedürfnisse und Probleme, die von Gastronom*innen, Feiernden, Veranstaltenden, Anwohnenden und der Verwaltung geschildert werden. Ein*e Nachtbürgermeister*in fungiert also als Knotenpunkt aller, die Berührungspunkte mit dem Kieler Nachtleben haben. Weitere Aufgabenschwerpunkte sind das Vermitteln zum Beispiel bei Lautstärkekonflikten, Unterstützen bei der Umsetzung von neuen Veranstaltungsformaten oder das Herstellen von Kontakten zwischen den verschiedenen Akteur*innen im Nachtleben.

 

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt

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