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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0269/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

Ende 2020 hat der Innen- und Umweltausschuss beschlossen, einen Taubenschlag nach Vorbild des Augsburger Modells im Umfeld der Kieler Innenstadt einzurichten (vgl. Drucksache 0964/2020). Dieses Taubenhaus wurde im Laufe des Jahres 2022 in Kooperation mit der Deutschen Bahn auf einem städtischen Grundstück am Sophienblatt errichtet. Den Betrieb sichert seit dem der Tierschutzverein Kiel.

 

Die Verwaltung wurde gebeten, nach zwei Jahren eine Evaluation vorzulegen. Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach und gibt gleichzeitig einen Sachstand zur Errichtung eines weiteren Taubenhauses in Gaarden.

 

Im Rahmen der Evaluation des Taubenhauses am Sophienblatt ergaben sich nach Auskunft des Tierschutzvereins folgende Erkenntnisse:

 

  • Das Taubenhaus wird von mehreren Dutzend Tauben angenommen. Zu diesen Tauben zählt jedoch nur eine geringe Zahl an "Bahnhofstauben". Grundsätzlich sollten Standorte von Taubenhäusern so gewählt werden, dass die Tauben unmittelbar dort "abgeholt" werden, wo sie sich bereits aufhalten. Sobald der Standort feststeht, sollte mit dem Anfüttern begonnen und gleichzeitig das Fütterungsverbot im Umkreis durchgesetzt werden.

Das bestehende Taubenhaus befindet sich in ca. 300 Meter Entfernung zum Kieler Hauptbahnhof. Zudem wird täglich am direkten Bahnhofsvorfeld in großen Mengen ohne Erlaubnis von unterschiedlichen Personen gefüttert. Somit fehlt für die Tauben der Anreiz, diesen Standort aufzugeben und einen neuen Ort als Nahrungsquelle anzustreben. Standort und Durchsetzung von Fütterungsverboten sind für den Erfolg eines Taubenhauses ausschlaggebend.

 

  • Die Tauben sitzen häufig auf angrenzenden Gebäuden. Ein ebenerdiges Taubenhaus hat offenbar Standortnachteile gegenüber alternativen Lösungen in der Höhe. Zudem braucht es Sitzmöglichkeiten für die Tauben im näheren Umfeld eines Taubenhauses.

 

  • Logistische Fragen für den Betrieb müssen von Beginn an mitgedacht werden. Das betrifft die Wasser- und Abwasseranschlüsse, die Stromversorgung, die Müllentsorgung, die Lagerkapazitäten sowie Möglichkeiten zur Umkleide für die freiwilligen Helfer*innen.

 

Gemäß Beschluss der Ratsversammlung (vgl. Drucksache 1091/2021) soll zusätzlich zum Taubenschlag am Sophienblatt ein weiteres Taubenhaus an einem Standort in Gaarden errichtet werden.

 

Die Erfahrungen mit dem ersten Taubenhaus am Sophienblatt haben wichtige Erkenntnisse geliefert (s.o.). Die Verwaltung steht daher in Kontakt mit einer Immobilienverwaltung, die verschiedene Immobilien am Vinetaplatz besitzt und grundsätzliches Interesse hat, die Taubenpopulation zu regulieren sowie das unkontrollierte „Wildbrüten“ einzudämmen. Ortstermine haben bereits stattgefunden. Eine Rückmeldung der Eigentümer*innen, deren Firmensitz nicht in Kiel ist, ob und zu welchen Konditionen ein Taubenhaus auf einem der grundsätzlich räumlich in Frage kommenden Dächer errichtet werden kann, steht noch aus. Die Zustimmung ist zwingend erforderlich, um alle weiteren Fragen bzgl. konkreter finanzieller Auswirkungen, baulich notwendiger Prüfungen (Statik etc.) und den kontinuierlichen Betrieb klären zu können.

 

Ein Standort am Vinetaplatz wäre aus Sicht der Verwaltung auf Grund der Situation vor Ort ideal.

 

Wenn ein geeignetes Hausdach als Standort gefunden wurde, wäre aus Sicht der Verwaltung eine Container-Lösung zu bevorzugen. Am Markt werden sog. „Taubenlofts“ angeboten, die bereits vollständig ausgestaltet und sofort einsatzbereit sind. Dort können ca. 150 Tauben Platz finden. Die Kosten für den Kauf eines solchen Containers belaufen sich auf ca. 20.000 EUR. Auch Miet-Kauf-Optionen werden angeboten.

 

Wenn beispielsweise statische Probleme gegen einen Container sprechen, wären aber auch andere Lösungen vorstellbar.

 

Entscheidend für den Erfolg eines Taubenhauses in Gaarden ist, neben dem Standort, ein tragfähiges Betriebskonzept. Hier wurden bereits Gespräche mit dem Tierschutzverein Kiel geführt. Dieser könnte in Frage kommen, den Betrieb grundsätzlich auch für dieses Taubenhaus zu gewährleisten. Mit dem auch in Frage kommenden Projekt METHA wurde bislang noch kein Kontakt gesucht, da zunächst eine Lösung gefunden werden muss, wie der Tierschutzverein in die Lage versetzt werden kann, zumindest sachkundige Personen bereitzustellen, die ihrerseits ungelernte Helfer*innen anleiten würden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, da

  • Eier entnommen und gegen Attrappen ausgetauscht werden müssen,
  • Hygienevorschriften einzuhalten sind,
  • der Gesundheitszustand der Tiere täglich kontrolliert werden muss,
  • kranke Tiere entnommen werden müssen und
  • mögliche Ausbrüche von Tierseuchen rechtzeitig erkannt werden müssen.

 

Die Verwaltung wird die Selbstverwaltung wieder einbinden, sobald ein Standort in Gaarden gefunden wurde und ein tragfähiges Betriebskonzept vorliegt.

 

 

gez.

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Stadtrat Christian Zierau

 

 

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