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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0312/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die zum 01.08.2021 für drei Jahre in der Landeshauptstadt Kiel eingeführte Tarifmaßnahme im ÖPNV wird bis zur Umsetzung vorgesehener durchgreifender Neuerungen im SH-Tarif als Überbrückung über den 31.07.2024 hinaus fortgeführt, zunächst bis 31.12.2024.

 

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Sachverhalt/Begründung

Seit dem 01.08.2021 ist in der Landeshauptstadt Kiel (und einigen zur Tarifzone 4000 gehörenden Nachbarorten) auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 18.03.2021 (Drs. 0155/2021) eine auf drei Jahre befristete Tarifmaßnahme in Kraft, die eine deutliche Vergünstigung von Fahrkarten des Regeltarifs und von Zeitkarten für Schüler*innen und Auszubildenden gegenüber der regulär anzuwendenden Preisstufe 2 umfasst. Hierfür war auch die Einführung der neuen Preisstufe „2ki“ im SH-Tarif notwendig. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen im SH-Tarif werden durch den Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) ausgeglichen. 

Aufgrund der Befristung auf drei Jahre läuft diese Maßnahme nach gegenwärtiger Sachlage am 31.07.2024 aus. Der neue Tarifentwicklungsplan (TEP) für den SH-Tarif konnte noch nicht beschlossen werden. Mit diesem soll es wesentliche Änderungen in der Tarifstruktur des SH-Tarifs geben. Ziel ist ein ganzheitlicher und zukunftsorientierter sowie für die Kund*innen leicht verständlicher Tarif. 

Auch für das landesweite sog. „Bildungsticket“ – einem für 29 Euro monatlich abgegebenen Deutschlandticket für Schüler*innen und Auszubildende ohne Arbeitgeber – dessen Einführung als vorgezogene Maßnahme des TEP zum kommenden Schuljahreswechsel vorgesehen war, kann nach neuesten Erkenntnissen nicht vor 01.01.2025 starten. Es gibt noch ungelöste Probleme hinsichtlich der Anforderungen des Vertriebes (landesweite Einheitlichkeit und möglichst zeitgleiche Einführung für alle Schüler*innen und Auszubildende ohne Arbeitgeber*in in Schleswig-Holstein in Verbindung mit technischen Fragen). 

Infolgedessen würde bei unveränderter Beschlusslage die Preisstufe 2 ki am 01.08.2024 ersatzlos entfallen und für die Landeshauptstadt Kiel wieder grundsätzlich die Preisstufe 2 greifen. Hieraus würden sich unmittelbar für die betroffenen Fahrkartenarten und damit für wesentliche Fahrgastgruppen erhebliche Preissteigerungen ergeben: 

 

 Fahrkartenart 

Preisstufe 2 ki 

Preisstufe 2 

 

Einzelkarte 

 

2,40 € 

 

 3,20 € 

 

Einzelkarte Kind 

 

1,50 € 

 

 1,90 € 

 

Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten) 

 

 8,50 € 

 

 11,40 € 

 

Mehrfahrtenkarte Kind (4 Fahrten) 

 

 5,30 € 

 

 6,90 € 

 

Tageskarte 

 

 7,20 € 

 

 9,10 € 

 

Kleingruppenkarte (Tageskarte bis 5 Personen) 

 

11,90 € 

 

15,80 € 

 

Fahrradeinzelkarte 

 

2,40 € 

 

 3,20 € 

 

 Wochenkarte Schüler*innen 

 

 12,10 € 

 

 19,80 € 

 

 Monatskarte Schüler*innen 

 

 35,00 € 

 

 57,20 € 

 

 Monatskarte Schüler*innen Abo 

 

 30,00 € 

 

 50,36 € 

  

Diese Preissteigerung würde somit im diametralen Gegensatz zu den intensiven Bestrebungen der Stadt stehen, die ÖPNV-Nutzung zu steigern und die Mobilitätswende voranzubringen. Überdies geht erfahrungsgemäß mit Preissteigerungen in dieser Dimension ein erheblicher Imageschaden für den ÖPNV einher, was es zu vermeiden gilt. 

Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zum Start des „Bildungstickets“ bzw. der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Tarifentwicklungsplanes, bedarf es daher eine Verlängerung der stehenden örtlichen Tarifmaßnahme zunächst bis zum 31.12.2024. Es wird davon ausgegangen, dass für 2024 beim EBK für die vorgenannten Maßnahmen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die nunmehr für die Fortführung der Tarifmaßnahmen eingesetzt werden können. Sofern diese nicht ausreichen sollten, wird der EBK aufgefordert, die fehlenden Mittel über einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan des EBK einzustellen. 

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