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Interfraktioneller Antrag - 0504/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
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Alternativantrag zur Drs. 0300/2024 "Fehlbedarfe an digitalen Endgeräten an Kieler Schulen"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- SPD-Ratsfraktion; SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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May 2, 2024
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Antrag
Die Verwaltung wird gebeten,
- die Vorlage 0859/2022 (Sachstand Digitalisierung an Kieler Schulen) zu aktualisieren und im Schulausschuss vorzulegen.
und im Schulausschuss ergänzend zu berichten über:
- Stand der Umsetzung Digital Pakt 1
(Fortschreibung der Anlagen 1 bis 4 DRS 0859/2022)
- Wie ist der Stand der politischen Entscheidung über den Digitalpakt 2.0?
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Klärung der folgenden Fragen:
- Wie sind die Erfahrungswerte der Mittelverwendung von 11.038.000,00 EUR, die in den Haushaltsjahren 2023 - 2025 veranschlagt wurden?
- Sind die Mittel auch für die Ersatzteilbeschaffung auskömmlich? Wie sind die bisherigen Erfahrungen und Kosten für die Stadt Kiel beim Austausch defekter oder veralteter Geräte und Zubehör?
- Standen auch Mittel für ergänzende Anschaffung von Hüllen, Stiften und weiterer Zusatzausstattung zur Verfügung? Nach welchen Kriterien wurde über deren Anschaffung entschieden?
- Sind die zum damaligen Zeitpunkt vakanten Stellen im Support jetzt besetzt?
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Leistungserweiterung:
- Welche Zusatzkosten (Geschätzte Kosten) sind für die Ausstattung des zusätzlichen G9-Jahrgangs (800-900 Schüler*innen) mit Endgeräten erforderlich und können diese mit den bisher eingeplanten Mitteln getätigt werden?
- Müssen diese Mittel für die Haushaltsjahre 2024/25/26 aufgrund dieses zusätzlichen Jahrgangs erhöht werden?
- Muss aufgrund der erhöhten Schüler*innen-Zahlen mit erhöhten Kosten für z.B. Serverlösungen oder Präsentationstechnik gerechnet werden?
- Die Verwaltung wird ebenfalls gebeten über die Versorgung der DaZ-Klassen zu berichten:
- Wie ist die bisherige Ausstattung von DaZ-Klassen mit Endgeräten?
- Wer ist Träger der Kosten (Stadt oder Land)?
- Gibt es Signale vom Land, in DaZ-Klassen vermehrt Endgeräte, evtl. mit entsprechenden mehrsprachlichen Programmen, zu nutzen?
- Gibt es eine Empfehlung zum pädagogischen Nutzen der IT in der Betreuung von DaZ-Klassen?
- Wird der Support der Infrastruktur durch das Land sichergestellt?
Sachverhalt/Begründung
Mit dem Digitalpakt 1 wurde ein umfangreiches Investitionsprogramm für die Ausstattung der Schulen aufgelegt, das in den Corona-Jahren mit den Corona-Hilfen I-III aufgestockt worden ist. Die Länder haben die Kommunen mit der Umsetzung beauftragt.
Der Digitalpakt 2.0 wird seit längerem zwischen Land und Bund heiß diskutiert, während in den Kommunen die Bedarfe auflaufen und finanziert werden müssen. Gleichzeitig zieht sich das Land, trotz Anerkennung der Konnexität beim Übergang von G8 auf G9, aus der Finanzierung der Geräteausstattung für den zusätzlichen Jahrgang zurück.
Mit Blick auf die Einsparungen im Kieler Haushalt, die der Stadt vom Land im entsprechenden Erlass mitgeteilt wurde, ist es unverständlich, warum die Stadt an vielen Stellen mit der Finanzierung und dem für die Umsetzung notwendigen Stellenaufwuchs allein gelassen wird.
Die Stadt Kiel als Schulträgerin möchte alle Schüler*innen mit den entsprechenden Endgeräten ausstatten, so dass ein zeitgemäßes und modernes Arbeiten in Schulen möglich ist. Die Selbstverwaltung benötigt für die politische Diskussion die erbetenen Übersichten und Informationen.