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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0662/2010

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.      Das Lichtkonzept Innenstadt bildet die Grundlage für alle städtischen lichttechnischen Planungen und deren Umsetzung im Plangebiet (siehe Anlage).

2.      Private lichttechnische Projekte, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, sollen auf freiwilliger Basis aus dem Lichtkonzept Innenstadt abgeleitet werde. Die Verwaltung bietet dazu eine intensive und dauerhafte Planungsberatung für private und öffentliche Bauherren an.

3.      Zur Erstellung des für die Planungsberatung notwendigen Informationsmaterials werden 10.000 € freigegeben.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Einführung

 

Das Image einer Stadt wird ganz wesentlich vom künstlichen Licht im öffentlichen Raum und in der Außenwirkung privater Bauten geprägt. Viele Städte haben in den letzten Jahren die Bedeutung des Lichtes erkannt und in ihrer Außendarstellung thematisiert. Auch in Kiel - mit seiner langen, dunklen, winterlichen Jahreszeit - spielt das Licht eine wichtige Rolle. So wurden bereits in der Vergangenheit Versuche unternommen, wirkungsvoller und effektiver Licht in die Stadt zu bringen und einige Lichtakzente gesetzt. Ein konzeptioneller Ansatz, der zu einer umfassenden Sichtweise und daraus resultierend zu einer Optimierung geführt hätte, fehlt aber bisher.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 16.02.2006 wurde im Auftrag der swb Beleuchtungstechnik GmbH und der Landeshauptstadt Kiel vom Lichttechnikbüro Studio DL, Hildesheim ein Lichtkonzept für die Innenstadt erarbeitet, das als eine Impulsmaßnahme im Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ verankert ist.

 

II. Umsetzung

 

1.      Das Plangebiet umfasst von Norden nach Süden den Schlossgarten, die Altstadt-Insel, den Bereich Kleiner Kiel und Rathausplatz, die Mittlere und Südliche City bis zur Ringstraße und dem Hauptbahnhof, den Hörnbereich, den Bereich Norwegenterminal und HDW sowie den westlichen Teil Gaardens bis zur Elisabethstraße (mit Vinetaplatz) und zum Karlstal.

 

2.      Konzeptionelle Leitidee des Lichtkonzeptes ist der Kontrast zwischen einer in warmweißes Licht getauchten Innenstadt und dem von kaltweißem Licht geprägten Fördeufer. Der Licht-Masterplan, als Kernstück des Lichtkonzeptes, setzt diese Leitidee in die Darstellung eines ganzheitlichen, nächtlichen Stadtbildes um.

 

3.      Das merkantile Licht hängt entscheidend von der Werbung in der Innenstadt und an der Förde ab und muss in diesem Zusammenhang betrachtet werden. Weitergehende Aussagen zum Werbelicht wurden im Lichtkonzept daher nicht gemacht.

 

4.      Angaben zur Energiebilanz und zu den Kosten der Umsetzung können auf der konzeptionellen Ebene eines Lichtkonzeptes nicht gemacht werden. Dazu wäre eine flächendeckende Ausführungsplanung notwendig. Bei der Umsetzung ist allerdings darauf zu achten, dass die dem Stand der Technik entsprechenden energieeffizientesten Beleuchtungstechniken eingesetzt werden, um eine positive Energiebilanz im Sinne der Ziele des Kieler Energie- und Klimaschutzkonzeptes zu erreichen.

 

5.      Die Vorgaben des Lichtkonzeptes sind für die Stadt bei der zukünftigen Umsetzung lichttechnischer Planungen für den öffentlichen Raum und für städtische Liegenschaften im Plangebiet, unter der Voraussetzung, dass entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, bindend. Lichttechnische Projekte privater und anderer öffentlicher Bauherren, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, sollen auf freiwilliger Basis aus dem Lichtkonzept abgeleitet werden. Zur Förderung der Umsetzung des Lichtkonzeptes wird im Stadtplanungsamt eine dauerhafte Planungsberatung eingerichtet, die Bauherren und deren Lichtplaner auf der konzeptionellen Ebene berät. In diesem Rahmen soll auch in Richtung einer energieeffizienten Beleuchtungskonzeption auf der Grundlage von Planungsgrundsätzen zur rationellen Energieverwendung, beraten werden. Um eine möglichst effektive Umsetzung zu erreichen ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und entsprechendes Informationsmaterial (z.B. Broschüren) bereitzustellen. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem im Rahmenkonzept „Perspektiven für die Kieler Innenstadt“ als Impulsmaßnahme benannten „Forum Innenstadt“ zu. Eine finanzielle Förderung privater Bauherren ist wegen der angespannten Haushaltslage nicht möglich.

 

6.      Der Zeitrahmen für eine Umsetzung der Vorgaben des Lichtkonzeptes kann nur für lichttechnische Projekte der Stadt abgesteckt werden, da für private Vorhaben keine verbindlichen Zeitvorgaben gemacht werden können. Wichtigstes städtisches Projekt ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Der Betriebsführungsvertrag mit der swb Beleuchtungs GmbH sieht vor, dass bis Ende 2011 das gesteckte Energieeinsparungsziel bei der Straßenbeleuchtung erreicht werden soll. Im Rahmen der grundlegenden Erneuerung dieser Beleuchtung können ohne Mehrkosten wesentliche lichtgestalterische Vorgaben aus dem Lichtkonzept in der Innenstadt umgesetzt werden.

 

7.      Weitere wichtige städtische Projekte sind die Illumination der Gebäude um den Rathausplatz und die Anstrahlung des Schifffahrtsmuseums. Diese sich noch in der Planungsphase befindlichen Projekte sollen private Eigentümer animieren selbst eine Lichtplanung für ihr Objekt in Auftrag zu geben. Die Umsetzung dieser Planungen hängt von der Mittelzuweisung durch die Ratsversammlung ab. Entsprechende Beschlussvorlagen hierzu werden vorgelegt.

 

 

 

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Anlagen

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