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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0778/2010

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Beratungsfolge

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Antrag

Sachstand

 

Der Bau der A 21 in Kiel wurde mit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes 2008 durch die Ratsversammlung am 17.04.2008 als notwendig anerkannt. In einer ersten Phase der Planung sind verschiedene Planfälle im Hinblick auf ihre Eignung  zu untersuchen. Im Einvernehmen mit den beteiligten Fachämtern und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr wurden Inhalt und Umfang der geplanten Falluntersuchung festgelegt. Neben verkehrlichen Belangen werden in der Bewertung und Priorisierung insbesondere Aspekte des Städtebaus und Landschaftsplanung sowie Kriterien zum Schutz von Mensch und Umwelt berücksichtigt.  Ziel der Untersuchung ist es, die Stadtverwaltung und die politischen Gremien in die Lage zu versetzen, eine fundierte Empfehlung für den Bau der A 21 in Kiel sowie den nachgeordneten Ausbau des Straßennetzes gegenüber dem Bund abzugeben.

Die Ausschreibung der Untersuchungsleistungen soll in Kürze erfolgen.

 

Grundlage der Untersuchung sind folgende Planfälle, die in den Anlagen dargestellt sind:

 

1.  Führung der A 21 über die Neue Hamburger Straße bei vierstreifigem Ausbau der  

     Südspange als Bundesstraße (Bedarfsplanung des Bundes)

 

Die A 21 verläuft vom Knoten Karlsburg (L 318/B 404/A 21) über die Neue Hamburger Straße zum Barkauer Kreuz. Die Südspange wird als anbau- und kreuzungsfreie vierstreifige Bundesstraße (B 202) mit Mittelstreifen gebaut. Die Segeberger Landstraße soll die sogenannte Südspange Gaarden als Bundesstraße höhenfrei queren und an den Ostring angebunden werden. Für die Wohngebiete „Grünes Herz“ und „Hofteichstraße“ sowie die Ortsteile Kronsburg und Neumeimersdorf ist eine autobahnunabhängige Anbindung an das Stadtgebiet sicher zu stellen.

 

2.  Führung der A 21 über die Südspange Gaarden bei möglichst geringen  

     Ausbauerfordernissen im Bereich der Neuen Hamburger Straße (VEP-Lösung 2008)

 

Die A 21 verläuft stadteinwärts vom Knotenpunkt Karlsburg (L 318/B 404/A 21) über die geplante Trasse der Südspange Gaarden nach Nordosten in Richtung B 76. Die Anbindung an die B 76 erfolgt im Bereich der Bahnquerung/ Straße „An der Kleinbahn“. Die A 21 hat in diesem Abschnitt keine weiteren Verknüpfungspunkte mit dem städtischen Straßennetz. Die Segeberger Landstraße soll die A 21 höhenfrei queren und an den Ostring südlich der B 76 angebunden werden. Die Neue Hamburger Straße bleibt als Stadteinfahrt der B 404 in ihrer Ausgestaltung im wesentlichen erhalten. Eine autobahnunabhängige Anbindung der Stadtteile Kronsburg und Neumeimersdorf ist sicher zu stellen.

 

3. Führung der A 21 über die Neue Hamburger Straße unter Verzicht auf den Bau der  

    Südspange, ggf. mit Ertüchtigung des bestehenden Straßensystems, insbesondere

    des Wellseedammes als Eckverbindung zwischen der A 21 und dem Ostufer

 

Die A 21 verläuft wie im Planfall 1 über die Neue Hamburger Straße zum Barkauer Kreuz. Es werden für das Fernstraßennetz keine neuen Trassen in Anspruch genommen. Bestehende Straßen, insbesondere der Wellseedamm bzw. die B 76 zwischen Barkauer Kreuz und Ostring, werden in diesem Zusammenhang voraussichtlich zu ertüchtigen sein. Bezüglich der autobahnunabhängigen Anbindungen der Wohngebiete „Grünes Herz“ und  “Hofteichstraße“ sowie der Ortsteile Kronsburg und Neumeimersdorf sind Überlegungen analog Planfall 1 anzustellen.

 

4. Nullvariante

 

Dieser Planfall beinhaltet lediglich den unvollständigen Ausbau der A 21 bis zum gegenwärtig bestehenden Bauende südlich der Anschlussstelle Kronsburg. Alternativ zu betrachten ist  eine im  Bereich  der  Bahnquerung  begrenzte Ertüchtigung der bestehenden

B 404 nach Norden zwischen den Anschlussstellen Kronsburg und dem Karlsburger Knoten (B 404/L 318). Die vorhandene Bahnbrücke ist in absehbarer Zeit abgängig. Die autobahn-unabhängige Anbindung der Ortsteile Kronsburg und Neumeimersdorf ist sicher zu stellen.

 

 

Finanzierung und Zeitplan

 

Es ist geplant, die Leistungen für die Untersuchung nach Auswertung der EU-weiten Ausschreibung Anfang des kommenden Jahres zu vergeben. Entsprechend den Vergaberichtlinien sind der Finanzausschuss und die Ratsversammlung zu beteiligen. Das Ergebnis der Untersuchung wird zum Frühjahr 2012 erwartet. Eine Honorarermittlung für die erforderlichen Umweltaufnahmen und die Planungsuntersuchungen erfolgte auf der Basis vergleichbarer Maßnahmen und geschätzter Kosten entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Untersuchung in Höhe von ca. 250.000 € stehen  unter dem Titel „Straßenbau im Zusammenhang  mit Neubau A 21“ mit der Investitionsummer 5440010118 und dem Titel „Straßenbau im Zusammenhang mit Verlegung B 502“ mit der Investitionsummer 5440010119 sowie dem Titel „Vorbereitung von Tiefbaumaßnahmen“ mit der Investitionsummer 5110050008 zur Verfügung.

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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Anlagen

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