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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0708/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1.      Das Schulbauprogramm 2013-2018 (Anlage 1) wird beschlossen.

2.      Zugestimmt wird der Festlegung neuer Raumstandards für allgemein bildende Schulen einschließlich Mensen gemäß beigefügter Tabelle (Anlage 2).

3.      Der Beschluss zur Festlegung von Raumstandards für allgemein bildende Schulen vom 08.10.2009 wird aufgehoben.

4.      Von den Raumstandards kann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und der individuellen Bedarfe der jeweiligen Schule abgewichen werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Planungen für den Schulbau – Investitions- sowie Ergebnisplan 2013ff

 

Immobilienwirtschaft und Schulverwaltung haben aus den vorliegenden Informationen über große Sanierungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen des Amtes 54 – beides im Aufwand – sowie den Investitionsaufwand insb. für Erweiterungsbauten (Investition) die jeweiligen Kosten geschätzt und nach Prioritäten den möglichen Realisierungsjahren zugeordnet. Dabei wurden die neuen Raumstandards zu Grunde gelegt.

 

Bei den Investitionen wurden vorrangig die noch erforderlichen Mensen nach Dringlichkeit aufgeführt, sowie die Sporthallen, die bereits in der Planung bzw. Umsetzung sind:

             

              Hans-Christian-Andersen-Schule              2013 – 2014 Mensa, Erweiterung und

                                                                                                           Stadtteilschule

Lilli-Martius-Schule                                          2013 (Mensa) und 2014 (mit Erweiterungsbau)

              Ricarda-Huch-Schule                                          2013/2014 (Sporthalle in der Umsetzung)

              Goetheschulen                                          2013/2014 (Sporthalle in der Umsetzung)             

RBZ Wirtschaft                                          2013/2014 (Sporthalle in der Umsetzung)

Humboldt-Schule                                           2014 – 2017 Mensa und Sporthalle

Max-Planck-Schule                                           2015 (Erweiterung für Mensa)

              Hebbelschule                                                        2015 (Sporthalle)

              the-Kollwitz-Schule                                          2016 (Mensa)

              Ernst-Barlach-Gymnasium                            2017 (Mensa)

              Kieler Gelehrtenschule                            2018 (Mensa)

 

Weitere Sporthallen aus der Prioritätenliste können nicht bis 2018 dargestellt werden und sind daher unter „2019ff“ aufgehrt. Ebenso verhält es sich mit der erforderlichen Erfüllung der Raumprogrammstandards an einigen Schulstandorten.

             

Erweiterungsbauten (Investitionen) für den Ausbau der Schulkindbetreuung:

 

              Reventlouschule                                           2015 – und 2016

              Theodor-Heuss-Schule                            2015 – 2017

              Grundschule Kronsburg                            2015 – und 2016

              Grundschule Wellsee                                          2017 – und 2018

              Johanna-Mestorf-Schule                            s.u.

 

Nicht abgeschlossen ist die Umstellung der Schulen auf die neuen Schularten:

 

              Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule              2017 – 2018

 

Die weitere Besiedelung von Neumeimersdorf erfordert 2017 einen Erweiterungsbaur die Grundschule um einen Zug und die Erweiterung der Betreuten Grundschule

 

              Johanna-Mestorf-Schule                            2017 bis 2018

 

 

Der zweite Listenteil mit Umbaumaßnahmen des Amtes für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen im Aufwand enthält Umbaumaßnahmen für

·         die Erfüllung der Raumprogramme insbesondere dort, wo parallel Sanierungen durch die Immobilienwirtschaft erfolgen um Synergieeffekte zu nutzen

·         den Ausbau der Schulkindbetreuung durch Umbau von freien Kapazitäten in Schulen nach der Dringlichkeit der Bedarfe an den Schulstandorten

·         die Umstrukturierung der Förderzentren. Dazu erfolgt eine Beschlussvorlage Ende 2012.

·         die Umnutzung von Schulgebäuden (Andreas-Gayk- und Fridtjof-Nansen-Schule)

 

 

Der dritte Listenteil erfasst die geplanten umfangreichen energetischen Sanierungen im Aufwand durch die Immobilienwirtschaft

·         Fortsetzungsmaßnahmen

·         auf Grund von Gebäudezustandsgutachten dringliche Maßnahmen

·         auf Grund des Alters und/oder Zustandes des Gebäudes

Falls sich akuter Sanierungsdarf auf Grund zurzeit nicht vorhersehbarer Erkenntnisse ergibt, wird ggf. eine Umsteuerung von Maßnahmen erforderlich. Darüber hinaus werden laufend aus dem Unterhaltungstitel kleinere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

 

 

Die einzelnen Beträge, Jahresangaben und Erläuterungen sind der Tabelle zu entnehmen (Anlage 1).

 

 

Änderung der Raumstandards

 

Da neue Schularten eingeführt wurden und die Raumprogrammrichtwerte des Landes Schleswig-Holstein keine Gültigkeit mehr hatten, wurden im Herbst 2009 für die allgemein bildenden Schulen in Kiel Raumstandards entwickelt und von der Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0732/2009). Eine Überarbeitung dieser Standards ist nun notwendig geworden, da die Praxis gezeigt hat, dass sie nicht in allen Bereichen den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Ferner gibt es neue Kontingentstundentafeln und eine neue Oberstufenverordnung, welche Auswirkungen auf die räumlichen Notwendigkeiten haben. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die bisher angenommene räumliche Auslastung von 100 % bei Fachumen nicht praktikabel ist. Eine Mitteilung des Ausschusses für Schule und Sport über die Notwendigkeit der Evaluierung der Standards erfolgte am 08.09.2011 (Drs. 0651/2011). In Anbetracht der allgemeinen Haushaltslage erfolgte die Erarbeitung der neuen Raumstandards auch unter dem Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs mit finanziellen Mitteln.

 

Um für die neuen Standards wie im Jahre 2009 eine breite Basis zu bekommen, fand am 09.11.2011 eine Sitzung des Arbeitskreises Standards statt, in dem die von der Verwaltung erarbeiteten Standards vorgestellt und diskutiert wurden. Eingeladen wurden neben Vertretern aus der Verwaltung die schulpolitischen Sprecher, der Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport, Vertreter der Schularten, Vertreterinnen/Vertreter der Schulaufsicht, Eltern- und Schülervertreter. Die Schulen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Im September 2012 wurde den Schulen erneut die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zu den in der Zwischenzeit erarbeiteten Änderungen abzugeben. Diese sind als Anlage 3 beigefügt.

 

Es sind vier Stellungnahmen eingetroffen.

 

1.      Die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hat den Neubau der erforderlichen Räume einer Gemeinschaftsschule im Jahr 2017 als zu spät bemängelt. Damit ist die Schule in dem Schulbauprogramm die letzte, die die notwendigen Umbauten und Neubauten für die Veränderung von einer Realschule in eine Gemeinschaftsschule erhält. Derzeit ist es aus finanziellen Gründen leider nicht möglich, die Baumaßnahmen früher vorzusehen.

Die Fachräume der Schule werden im Rahmen des Fachraumsanierungsprogramms  berücksichtigt.

2.      Das Ernst-Barlach-Gymnasium führt aus, dass der Bau der Mensa erst 2017 zu spät vorgesehen ist. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Prioritätenliste ist eine frühere Position leider nicht möglich.

Weiter wird von der Schule ausgeführt, dass sie weitgehend vierzügig sei und dafür die erforderlichen Räume erstellt haben möchte. Die Selbstverwaltung kennt durch die Geschäftliche Mitteilung 0185/2010 die Baukosten, die Schule für vier Züge auszubauen. Weil insgesamt ausreichend Plätze in Gymnasien in Kiel vorhanden sind und Nachbarschulen wie z.B. die Hebbelschule nicht geschwächt werden sollen, wird eine Dreizügigkeit als ausreichend erachtet. Der Schulentwicklungsplan wird aufzeigen, ob das auch für die Zukunft gilt. Bei der Aufnahme von vier Sextaner-Klassen haben sich Schule und Ministerium bisher gegen den Schulträger durchgesetzt.

Die Sanierung des Schulsportplatzes, die die Schule in ihrem Schreiben anmahnt, ist in der Prioritätenliste für die Sanierung von Außensportanlagen vorgesehen.

3.      Die Humboldt-Schule schreibt, dass die Streckung der Baumaßnahmen bis 2017 einen zu langen Zeitraum bedeutet. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Prioritätenliste ist eine frühere Position leider nicht möglich.

Die Schule bittet weiter um Überprüfung, ob eine Zweifeldsporthalle ausreichend ist. Die Raumprogrammstandards berücksichtigen den Ganztagsbetrieb der Gymnasien mit Unterricht bis in den Nachmittag. Dadurch sind ausreichend Kapazitäten mit zwei Übungsflächen gegeben.

4.      Die Hebbelschule hat die Planungen für den Neubau einer Einfeldsporthalle als Ergänzung zur vorhandenen Einfeldhalle wegen der Einschränkungen auf dem Gelände akzeptiert. Sie wünscht jedoch vordringlich den Neubau der Sporthalle zeitlich vor dem Neubau einer Mensa vorzusehen. Das wurde in dem beigefügten Schulbauprogramm nunmehr berücksichtigt.

 


Die Verwaltung schlägt eine Flexibilisierung im Umgang mit den Raumstandards vor. Da jede Schule über individuelle Gegebenheiten verfügt, sollen durch eine Öffnungsklausel im Rahmen des gegebenen Budgets mit Beteiligung der Schule Anpassungen vorgenommen werden können.

 

Veränderungen für alle Schularten:

·         Es wird nur noch ein Kopierraum von 11 m² vorgehalten. Ab Dreizügigkeit wird er auf 15 m² vergrößert.

·         In den bisherigen Standards wurde ein Lernmittelraum nur für Gymnasien vorgesehen. Dieser ist für die anderen Schulformen auch erforderlich. Vorgesehen sind nun bei Grundschulen und Regionalschulen 22 m² sowie bei Gemeinschaftsschulen 69 m².

·         Lehrerarbeitsplätze

Dem gesamten Lehrkörper werden pro Person 3,5 m²r Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Die Schulen können über die Aufteilung zwischen Lehrerzimmer und Lehrerarbeitsplätzen entscheiden. Voll anzurechnen ist die Anzahl der Lehrerarbeitsplätze z.B. in den Naturwissenschaften und der Funktionsstellen (erweiterte Schulleitung). Zusätzlich werden eine flexible Nutzung von Mobiliar und ein Ausbau der Vernetzung (W-LAN) vorgesehen.

Die Lehrerbücherei wird darüber hinaus zur Verfügung gestellt.

·         Der Trainingsraum wird umbenannt in „Raum für Schulsozialarbeit“, da die bisherige Bezeichnung keine eindeutige Auskunft über die Raumnutzung machte.
 

Veränderungen für Grundschulen:

·         Die Größe des PC-Raumes wird von 69 m² auf 59 m² reduziert, da Klassenraumgröße ausreichend ist.

·         Ein PC-Nebenraum wird nicht mehr vorgesehen, da bei Grundschulen in der Regel keine großen Serveranlagen, die einen Nebenraum erforderlich machen, vorgehalten werden.

·         Ein ro für eine stellvertretende Schulleitung gibt es erst ab drei Zügen, da die Stellvertreterposition erst bei Schulen mit mindestens 180 Schülerinnen und Schülern besetzt wird.

·         Da Differenzierung und Inklusion mehr Raum erfordern, hat die Verwaltung vorgeschlagen, auch bei ein- und zweizügigen Grundschulen einen Differenzierungsraum von 30 m² je Jahrgang vorzuhalten. Dieses war bisher nur ab Dreizügigkeit vorgesehen.
Im Arbeitskreis wurde deutlich, dass es nicht nur bei kleinen Grundschulen eine Vergrößerung der Differenzierungsfläche geben muss, sondern bei allen Grundschulen. Wichtig wären mehr Räume, die aber kleiner sein können.
Um eine wahrnehmbare Verbesserung zu erzielen, wird vorgeschlagen, dass pro Klasse eine Differenzierungsfläche von 10 m² vorgesehen wird. Bei einzügigen Grundschulen würde diese Vorgehensweise allerdings zu einer Verschlechterung führen. Daher wird pro Klasse eine Fläche von 15 m² vorgehalten. 

·         Bei Grundschulen, die mit weiterführenden Schulen verbunden sind, wird kein Mehrzweckraum mehr vorgesehen, da die Fachräume der weiterführenden Schule mit genutzt werden können.
Im Arbeitskreis wurde besprochen, dass dann eine flexible Bestuhlung vorhanden sein muss.

·         Der bisher vorgesehene Maschinenraum zum Fachraum Werken ist entbehrlich, da vorbereitende Arbeiten, für die ein solcher Raum erforderlich wäre, bei Grundschulen nicht erfolgen. Ein Maschinenraum wird daher in den Standards nicht mehr vorgesehen.

 

Veränderungen für Regionalschulen:

·         r Textiles Werken wird kein Fachraum mehr vorgehalten. Dieses Unterrichtsfach kann im Klassen-, Werk-, Kunst- oder im Speiseraum der Lehrküche unterrichtet werden. Die Kontingentstundentafel lässt diese Doppelraumnutzungen zu, da die einzelnen Fächer nicht mit vielen Wochenstunden unterrichtet werden.

·         Auch für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel wird kein separater Fachraum mehr vorgesehen. Doppelnutzungen von Räumen sind auch hier vertretbar. Der Unterricht kann im Klassenraum, im Musikraum oder der Sporthalle erteilt werden.

·         Die bisherigen Raumstandards wurden unter Zugrundelegung einer 100%-igen Fachraumauslastung ermittelt. Da dieses nicht praktikabel ist, wurde eine Neuberechnung bei 80 %-iger Auslastung vorgenommen. Änderungen an der Anzahl der Fachräume haben sich daraus für die Regionalschulen jedoch nicht ergeben.

·         Die bisherigen Raumstandards sahen je einen SV-Raum und einen Streitschlichterraum vor. Der Vorschlag der Verwaltung, beides in einem Raum zusammenzufassen, führte zu Einwänden im Arbeitskreis. Da der Raum während des Streitgesprächs geschützt ist, brauchen Streitschlichter einen eigenen Raum. Es werden weiterhin separate Räume für die Streitschlichter und die Schülervertretung benötigt.
Die Verwaltung hat daher wieder zwei gesonderte Räume in die Standards aufgenommen.

 

Veränderungen für Gemeinschaftsschulen:

·         r Textiles Werken wird nur noch ab Fünfzügigkeit ein eigener Fachraum vorgesehen. Wie bei den Regionalschulen lässt die Kontingentstundentafel auch bei den Gemeinschaftsschulen eine Doppelnutzung von Räumen zu. Das Unterrichtsfach kann im Klassenraum, Werkraum, Kunstraum oder im Speiseraum der Lehrküche stattfinden.

·         Auch für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel wird, wie bei den Regionalschulen, kein separater Fachraum mehr vorgesehen. Doppelnutzungen von Räumen sind auch hier machbar. Der Unterricht kann im Klassenraum, im Musikraum oder der Sporthalle erteilt werden.

·         Zu dem Vorschlag der Verwaltung, den SV-Raum und den Streitschlichterraum in einem Raum zusammenzufassen, fand im Arbeitskreis die oben beschriebene Aussprache statt (siehe Regionalschulen), so dass der jetzige Verwaltungsentwurf auch für die Gemeinschaftsschulen zwei einzelne Räume vorsieht.

·         Bei der Entwicklung der bisherigen Standards wurde eine 100-%ige Raumauslastung vorausgesetzt. Dieses ist nicht praktikabel, so dass eine Überarbeitung erforderlich wurde. Es errechnen sich folgende Veränderungen bei den Fachräumen:

- bei Offenen Ganztagsschulen ab dem 5. Zug Erhöhung von vier auf fünf
  naturwissenschaftliche Räume.
- bei Gebundenen Ganztagsschulen ab dem 5. Zug ein Musik- oder ein Kunstraum
  mehr. Bisher gab es je Fach einen Raum.
- bei Gebundenen Ganztagsschulen werden für die Naturwissenschaften bei 
  3-zügigen Schulen drei statt zwei Räume, bei 5-zügigen Schulen vier statt drei
  Räume und bei 6-zügigen fünf statt vier Räume vorgehalten.

 

Veränderungen für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe:

Die Berechnungen wurden jeweils unter Berücksichtigung einer 4-zügigen Sekundarstufe I vorgenommen, weil es derzeit nur 4-zügige Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe in Kiel gibt. 

 

·         Bei Offenen und Gebundenen Ganztagsschulen wird für das Fach Darstellendes Spiel kein gesonderter Fachraum für die Oberstufe zur Verfügung gestellt. Eine Doppelnutzung von Räumen ist auch im Oberstufenbereich möglich (siehe Gemeinschaftsschulen)

·         r Gebundene Ganztagsschulen bei 2-zügiger Oberstufe ergeben sich aufgrund der geänderten Kontingentstundentafel und der Oberstufenverordnung sowie der Doppelnutzung von Räumen folgende Veränderungen:

 

- bei zweizügiger Oberstufe Verringerung im Bereich der Naturwissenschaften von
  zwei Räumen auf einen Raum.
- bei zweizügiger Oberstufe Erhöhung der Fachräume für Musik und Kunst von bisher
  insgesamt einem Raum für beide Fächer gemeinsam auf insgesamt zwei Räume.
- bei zwei- und dreizügiger Oberstufe Streichung des bisherigen PC-Raumesr die
  Oberstufe. Der Raum der Sekundarstufe I kann mit genutzt werden.

 

 

Veränderungen für Gymnasien:

·         Die Verwaltung hat vorgeschlagen, für Gymnasien keinen Werkraum mehr vorzusehen, da Werkunterricht nach der Kontingentstundentafel nicht vorgesehen ist und höchstens im WP-Bereich angeboten wird. Hierfür ist ein Maschinenraum ausreichend.
Aus dem Arbeitskreis wurde die Anregung aufgenommen, einen vorhandenen Werkraum auf Kunsträume anzurechnen, wenn eine Schule es vorzieht, einen Werkraum anstelle eines Kunstraumes zu nutzen.

·         Die bisherigen Standards sahen für die Gymnasien zwei unterschiedlich große PC-Räume vor (69 m² und 89 m²). Da PC-Räume von 69 m² ausreichend Platz für eine Klassenstärke bieten, sind nur noch zwei PC-Räume in dieser Größe vorgesehen. 

·         Da die Klassenräume nach und nach mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden, müssen weniger Medienräume vorgehalten werden. Es erfolgt jeweils eine Reduzierung um einen Raum.

·         r Darstellendes Spiel wird kein separater Fachraum mehr vorgesehen. Der Unterricht kann in der Aula stattfinden.

·         Aufgrund der geänderten Kontingentstundentafel und der Oberstufenverordnung errechnen sich folgende Fachraumverminderungen:


- bei dreizügigen Gymnasien je ein Biologie-, ein Musik- und ein Kunstraum weniger
  Abweichung beim Y-Modell: im Bereich Musik bzw. Kunst insgesamt drei Räume
  weniger.
- bei vierzügigen Gymnasien je ein Biologie-, ein Physik-, ein Musik- und ein
  Kunstraum weniger.
- bei fünfzügigen Gymnasien ein Chemieraum und ein Musik- oder Kunstraum
  weniger.

 

Veränderungen bei Mensen:

·         Im Bereich der Grundschulen als Gebundene Ganztagsschulen hat sich gezeigt, dass alle Kinder am Mittagsessen in der Schule teilnehmen. Aus diesem Grunde werden in den Mensen Plätze für 100% der Schüler und Schülerinnen im Dreischichtbetrieb vorgehalten. 

·         Eine Reduzierung gegenüber dem bestehenden Standard erfolgt bei Gymnasien und Gebundenen Ganztagsschulen von bisher 50% auf 40%, also 20% weniger Fläche, um bei anstehenden Neubaumaßnahmen die Kosten reduzieren zu können,

 

- bei Offenen Ganztagsschulen für 25% im Zweischichtbetrieb,

- bei Gymnasien und Gebundene Ganztagsschulen für 40% im Zweischichtbetrieb,

- bei Gebundenen Ganztagsgrundschulen für 100% im Drei-Schicht-Betrieb.

 

Eine höhere Versorgungsquote bei besonderen Bedarfslagen im Stadtteil ist abhängig von den baulichen und finanziellen Möglichkeiten. Grundsätzlich ist anzustreben, dass Mensen erweiterbar geplant werden.

 

 

Veränderungen bei Freizeitflächen und Ruheräumen in Ganztagsschulen:

·         r alle Ganztagsschulen ab drei Zügen sind unabhängig von der Schulart und der Ganztagsform 60 m² Freizeitfläche vorgesehen. Diese Flächen sind ausreichend groß, da die Freizeitangebote auch in Klassenräumen, Sporthallen und Fachräumen stattfinden.

·         Bei weiterführenden Schulen, die einen Grundschulteil haben, werden zusätzlich
30 m² Freizeitflächer die Grundschule vorgehalten, um einen geschützten Bereich für die Grundschülerinnen und Grundschüler zu schaffen. 

·         Die alten Standards beinhalteten für alle Ganztagsschulen je zwei Ruheräume von 30 m². Die Verwaltung schlug eine Reduzierung auf einen Ruheraum in gleicher Größe ausschließlich für  Grundschulen als Gebundene Ganztagsschule vor.
Im Arbeitskreis wurde jedoch angeregt, für alle Ganztagsschulen einen Ruheraum vorzuhalten. Dieses wurde in die aktuelle Vorlage eingearbeitet.

 

 

Unabhängig von den in den Standards beschriebenen Räumen gibt es an einigen Schulstandorten noch besondere Raumbedarfe wie z. B. DaZ-Räume, Sintiraum, Leseklassen, LRS-Beratungsräume, Shuttleräume. Da diese Bedarfe sehr individuell sind, werden sie bei den räumlichen Planungen jeweils in Absprache mit den jeweiligen Schulen und dem Schulamt berücksichtigt. Die von Betreuten Grundschulen zusätzlich benötigtenume sind in diesem Beschluss nicht enthalten.
 


Exemplarisch wurde für alle Schularten geprüft, wie hoch das Einsparpotential - jedoch ohne Mensen und Küchenbereich - aufgrund der vorliegenden Standards ist. Es ergeben sich folgende Werte:
 

 

Schulart

 

Hauptnutzfläche in m²

Ersparnis in m²

alte Standards

neue Standards

3-zügige Grundschule

1.603

1.531

72

2-zügige Regionalschule

2.416

2.283

133

3-zügige Gemeinschaftsschule

3.208

3.096

112

3-zügiges Gymnasium

4.162

3.720

442

 

 

 

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller                                                                                                  Peter Todeskino

Stadtrat                                                                                                                rgermeister

 

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Anlagen

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