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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0872/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.      Dem vorliegenden Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptr den Bereich der Ortsbeiräte Schreventeich/Hasseldieksdamm, Mettenhof, Russee/Hammer und Hassee/Vieburg wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die jeweiligen Handlungsschwerpunkte Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und der Selbstverwaltung nach Beteiligung der jeweiligen Ortsbeiräte zur Umsetzung vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP), mit Beschluss der Ratsversammlung von 2007 (Drs. 1197/2007), wird die Verwaltung beauftragt, ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept ähnlich den Hierarchien im Straßennetz und den Velorouten im Radverkehr für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln. Der VEP widmet sich den Themen Fußverkehr und Kinder im Verkehr u.a. in den Kapiteln 6.1 und 6.4, definiert dort übergeordnete Ziele und Standards und stellt anhand der Beispiele Friedrichsort (Fußwegeachsen) sowie Neumeimersdorf (Kinderwege) die Vorgehensweise dar.

 

 

r den vorliegenden Bereich der Ortsbeiräte Schreventeich/Hasseldieksdamm, Mettenhof, Russee/Hammer und Hassee/Vieburg wurden inzwischen ein entsprechendes Netz entwickelt und Handlungsschwerpunkte aufgezeigt.

 

 

 

 

 

1) Ausgangslage

 

Die vorhandenen Fußwege weisen zum Teil erhebliche Mängel auf:

-          Es ist keine durchgehende Netzstruktur vorhanden.

-          Eine fehlende Durchgängigkeit erfordert unzumutbare Umwegungen, oftmals fehlt nur ein Lückenschluss.

-          Es fehlt eine durchgängige Orientierung. Darüber hinaus sind die Eingangssituationen oftmals sehr schlecht erkennbar. 

-          Es fehlt in einigen Bereichen die soziale Sicherheit.

-          Viele Fußwege, besonders im innerstädtischen Bereich, sind für die Fußwegenutzung zu schmal bzw. werden durch Nutzungsüberlagerungen (z.B. parkende Kfz) in unzumutbarer Weise eingeengt.

-          An Hauptverkehrsstraßen fehlen Anlagen zum Queren der Straßen (z. B. Mittelinseln, Fußngerüberwege).

-          Es ist keine durchgehende Barrierefreiheit vorhanden.

-          Viele Fußwege befinden sich in mangelhaftem Zustand.

 

 

2) Ziele

 

Der Fußverkehr ist notwendiger integraler Bestandteil bei der Stadt- und Verkehrsplanung. Ihm kommt besondere Bedeutung zu, weil im Prinzip alle Verkehrsteilnehmer/innen Entfernungen ganz oder teilweise fußufig überwinden, weil viele Verkehrsteilnehmer keine Alternative zum Fußverkehr haben und weil die wachsende Umwelt-, Klima- und Energieproblematik den Wechsel zu umweltfreundlichen Verkehrsarten erforderlich macht.

 

Derzeit liegt der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split in Kiel bei 28% (Quelle: SrV 2008, Drs. 1106/2009). Bezieht man die Zuwege zum Erreichen von Bushaltestellen oder Parkplätzen mit ein, liegt der Anteil sogar bei ca. 61%. Mit dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept rdert  die Landeshauptstadt Kiel den Fußverkehr systematisch und reduziert den Nachholbedarf schrittweise.

 

Die Entwicklung eines Netzes von Fußwegeachsen und Kinderwegen erfüllt die Forderungen aus den strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel wie z.B. „Kinderfreundliche Stadt“ und „Klimaschutzstadt“ sowie den Querschnittszielen.

 

§         Zu Fuß gehen ist klimafreundlich, gesund, leise und entlastet das Verkehrssystem in nachhaltiger Art und Weise.

 

§         Das Zu-Fuß-Gehen der Menschen kann nur durch ein entsprechendes Angebot von akzeptablen Fußwegen gefördert werden.

 

§         Die Mobilität der Kinder aus eigener Kraft wird gestärkt. Außerdem werden das Orientierungsvermögen und die Selbständigkeit von Kindern gefördert.

 

§         Die Schulen werden in das Fußwegeachsenkonzept eingebunden. Das erhöht die Schulwegsicherheit.

 

§         Die Förderung des Fußverkehrs trägt auch zur besseren Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs bei. Fahrgäste kommen überwiegend zu Fuß.

 

§         Menschen müssen sich in ihrer Freizeit wohnortnah durch sportliche Betätigung erholen nnen. Unnötige Fahrten zu entfernten Freizeitzielen werden dabei reduziert.

Im Sportentwicklungsplan wurde festgestellt, dass über 60 % der Bevölkerung den öffentlichen Raum zum Sporttreiben - u. a. Laufen und Walken - nutzen Stadt als Sportplatz“).

 

§         Die Grünflächen / Naturräume der Landeshauptstadt Kiel werden miteinander verbunden und besser zugänglich gemacht, wie es im Landschaftsplan und Freiräumlichen Leitbild der Landeshauptstadt Kiel gefordert wird.

 

3) Planung

 

Die Festlegung eines Netzes der Fußwegeachsen und Kinderwege dient der Systematisierung und der Förderung des Fußverkehrs. Es ist eine maßgebende Planungsgrundlage für die Abwägung von Belangen in Planungsvorgängen. Für den Bestand können, entsprechend den entwickelten Standards, Mängel aufgezeigt werden. Die Mängel werden analysiert und Handlungsschwerpunkte sind mit Prioritäten abzuleiten. Im Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege sollennftig Schwerpunkte gesetzt werden.

 

r den Bereich der Ortsbeiräte Schreventeich/Hasseldieksdamm, Mettenhof, Russee/ Hammer und Hassee/Vieburg ist das Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege in Karte 1 der Anlage 1 dargestellt.

 

3a) Netzkonzeption

 

In die Entwicklung bzw. die Netzkonzeption der Fußwegeachsen und Kinderwege wurden die folgenden Aspekte einbezogen:

 

§         Vernetzung von Wohngebieten und Stadtteilen auf durchgehenden und glichst attraktiven Wegen.

 

§         Berücksichtigung von Nutzungen wie Schulen, Bus- und Bahnhaltestellen, Superrkte, Kindertagesstätten und Kindergärten, Sporthallen und Spielplätze sowie andere von Besuchern hochfrequentierten Ziele. 

 

§         Abgleich mit weiteren Netzen wie z. B. Joggingrouten oder Wanderwege sowie Velorouten.

 

§         Integration der Kinderwege nach erfolgter Kinderbeteiligung. 

 

3b) Beteiligungen

 

Planungsspaziergänge und Ortsbeiräte sowie andere Beiräte

An der Entwicklung der Fußwegeachsen wurden der Arbeitskreis Verkehrsmarketing, der Arbeitskreis Fußverkehr, der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Seniorenbeirat sowie die betroffenen Ortsbeiräte beteiligt. In jedem Ortsbeiratsbezirk wurden 4 Planungsspaziergänge durchgeführt, an denen sich die oben genannten Gremien aber auch Bürger und die Polizei beteiligt haben.

 

Wegetagebücher für Kinder

r die Entwicklung der Kinderwege wurden in den 4. Klassen von 6 Grundschulen Kinderbeteiligungen durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte mit Hilfe von eigens für diesen Zweck entwickelten „Wegetagebüchern“. In diese Hefte konnten die Kinder im Stadtteil ihre Schulwege und in der Freizeit verwendeten Wege eintragen. Darüber hinaus wurden z. B. auch sogenannte gefährliche Orte und beliebte Aufenthaltsorte eintragen. In den 4. Klassen wird im Unterricht das Thema Landkarten behandelt, so dass die Wegetagebücher durch die Lehrer als willkommenes Hilfsmittel verwendet wurden. Die Kinderbeteiligung konnte so in den Unterricht mit eingebunden werden.

 

Die Ergebnisse der Beteiligungsrunden fanden entsprechenden Eingang in die Netzplanung.

 

 

4) Systematik des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes

 

Das Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept zeigt ein durchgängiges Wegenetz auf. Dieses verläuft durch die jeweiligen Quartiere und soll die einzelnen Ortsteile verbinden.

 

Bei den sogenannten Allzeitwegen wurde ein Standard definiert, der es allen Nutzern ermöglicht, diesen uneingeschränkt und zu jeder Zeit zu nutzen. Bezogen auf die ausgebaute Fußwegeachse ist die Durchgängigkeit immer gewährleistet.

 

Bei den sogenannten Freizeitwegen wurde ein reduzierter Standard zugrunde gelegt, bei denen der Nutzer Einschränkungen hinnehmen muss.

 

Aus der Kombination von Allzeitwegen und Freizeitwegen ergibt sich ein Netz von rund 78 km Länge (bezogen auf die aktuell bearbeiteten Gebiete der Ortsbeiräte), das die Nutzer je nach Ziel, Jahreszeit, Zeitbudget und Kondition beliebig zum Joggen, Wandern, Spazierengehen oder für Alltagswege nutzen können.

 

Die Karte 1 der Anlage 1 zeigt das fertig konzipierte Netz und stellt die unterschiedlichen Wegetypen dar.

 

 

Allzeitwege

 

Mit den als „Allzeitwegen“ bezeichneten Fußwegeachsen sind jene Wege definiert, die es dem Nutzer erlauben, zu jeder Jahreszeit und auch bei Dunkelheit diese Wege zu nutzen. Sie haben den Qualitätsstandards für Fußwege zu genügen. Das bedeutet u.a. eine durchgehende Beleuchtung, eine befestigte Oberfläche, Barrierefreiheit und Winterdienst.

 

 

 

 

Freizeitwege

 

„Freizeitwege“ sind überwiegend jene Wege innerhalb des Netzes der Fußwegeachsen, die vielfach in der Natur verlaufen und nicht durchgängig beleuchtet sind. Teile davon werden möglicherweise im Winter auch nicht geräumt.

 

Die Standards für Allzeitwege können hier nur zum Teil angewendet werden. Viele Achsenabschnitte sind z.B. aufgrund der wassergebundenen Decken nicht barrierefrei und nur eingeschränkt für Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl nutzbar.

Diese Wege sind jedoch tagsüber und in der meisten Zeit des Jahres anziehender als die ganzjährig begehbaren Allzeitwege und tragen auf diese Art wesentlich dazu bei, den Fußverkehr generell in der Stadt zu attraktivieren und zu fördern. Diese „Freizeitwege“ sind teilweise mit den von der Landeshauptstadt Kiel ausgewiesenen Joggingrouten und Wanderwegen identisch.

 

 

Kinderwege

 

Die „Kinderwege“ sind Wege, an denen – über die Ansprüche an die Fußwegeachsen hin-aus – die Belange der Kinder besonders berücksichtigt werden.

 

 

 

5) Standards

 

Die Standards für das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe bei den Bemühungen um die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt.

 

Die Standards r das Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege sind in 6 Gruppen eingeteilt und mit Kriterien zur Beurteilung hinterlegt. Diese Kriterien wurden für die Mängelanalyse angewendet. Sie werden künftig für die Planungen von Wegen, Straßen und Plätzen herangezogen, um dem Fußverkehr das erforderliche Gewicht zu geben.

 

 

§         Hohe Aufenthaltsqualität: z.B. Gestalterische Kontinuität, Aufenthaltsflächen in ausreichenden Abständen

 

§         Optimale Orientierung: z.B. Klare, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen

 

§         Stimmige Gehwegausbildung: z.B. ausreichende Breite durch mind. 2,5m Breite Gehwege und unter Berücksichtigung der Belange landschaftsgerechter wassergebundener Wege ohne Beleuchtung in der Natur

 

§         Durchgängige Barrierefreiheit: z.B. Absenkung der Borde an Querungsstellen

 

§         Sichere Querungsstellen: z.B. Querungshilfen in kurzen Abständen

 

§         Fahrgastfreundliche Bushaltestellen: z.B. Sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit.

 

In Tabelle 1 in Anlage 2 sind die Standards mit den jeweiligen Beurteilungskriterien in einer Übersicht dargestellt.

 

Bei der Anwendung dieser Standards muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Fußverkehrsanlagen gibt. Fußwege gibt es z.B. entlang von

 

§         Hauptverkehrsstraßen,

§         in Nebenstraßen,

§         in für Fußnger bevorrechtigten Bereichen und

§         als eigenständige Wege durch Grünbereiche.

 

Es werden nicht alle Standards mit den dazugehörigen Kriterien für alle Arten von Fußverkehrsanlagen gleichermaßen angewendet. Es ist zum Beispiel kaum möglich oder gewollt, auf Wegen durch Grünanlagen überall den Standard „Durchgängige Barrierefreiheit“ herzustellen. Ebenso wenig gewollt ist die Beseitigung oder Gefährdung von geschützten Bäumen zur Einhaltung des Gehwegstandards von 2,50 m. Auch die Standards „Sichere Querungsstellen“ und Fahrgastfreundliche Bushaltestellen werden hier nicht angewendet. An Hauptverkehrsstraßen ist dagegen der Standard der „Stimmige Gehwegausbildung“, z. B. aufgrund der geringen Breiten zwischen den Häuserzeilen, nicht immer umsetzbar. 

 

In Tabelle 2 der Anlage 2 ist dargestellt, welche Standards für welche Fußwegetypen Priorit berücksichtigt werden.

 

6) Handlungsschwerpunkte

 

Das Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege wurde anhand der erläuterten Standards einer Mängelanalyse unterzogen. Daraus wurden, unter Berücksichtigung von Netzaspekten, Handlungsschwerpunkte abgeleitet. Das sind Bereiche, in denen viele Defizite bzw. eine hohe Priorität der festgestellten Mängel ermittelt wurde. In den Karten 2-5 der Anlage 3 sind die Handlungsschwerpunkte in einer Gesamtübersicht dargestellt.

 

In Schreventeich/Hasseldieksdamm ergeben sich acht Schwerpunkte: Karte 2

§         Kreuzungsbereich Russeer Weg / Astrid-Lindgren-Weg/ Am Wohld,

§         Kreuzungsbereich Russeer Weg/ Hofholzallee,

§         Kreuzungsbereich Melsdorfer Straße/ Hofholzallee,

§         Martenshofweg zwischen Melsdorfer Straße und Hofholzallee,

§         Hasseldieksdammer Weg zwischen dem Sportgelände des FC Kilia und Westring,

§         Kreuzungsbereich Hasseldieksdammer Weg / Metzstraße,

§         Metzstraße,

§         Kreuzungsbereich Sternstraße / Goethestraße und

§         Eichhofstraße am Friedhof.

 

In Hassee / Vieburg sind neun Schwerpunkte erkennbar: Karte 3

§         Uhlenkrog zwischen Neuenrade und Aubrook

§         Hasseer Straße zwischen Uhlenkrog und Saarbrückenstraße

§         Hasseer Straße zwischen Rendsburger Landstraße und Uhlenkrog

§         Kreuzungsbereich Rendsburger Landstraße / Hasseer Straße

§         Rendsburger Landstraße zwischen Struckdiek und Achterwehrer Straße

§         Seekoppelweg und Speckenbeker Weg bis „Hungriger Wolf“

§         Kreuzungsbereich Hamburger Chaussee / Hammerbusch / Meimersdorfer Weg

§         Schulweg entlang der Theodor-Heuss-Schule / Rudolf-Steiner-Schule über Töpfergrube bis Heckenrosenweg

 

In Mettenhof gibt es zwei Schwerpunktbereiche: Karte 4

§         Bereich um die Fußngerbrücke über den Skandinaviendamm

§         Bereich zwischen Astrid-Lindgren-Weg und Hedinweg.

 

In Russee / Hammer handelt es sich um folgende Abschnitte: Karte 5

§         Rendsburger Landstraße zwischen Redderkamp und Erlenhorst (auf Höhe des Lebensmitteldiscounters „Lidl“)

§         Rendsburger Landstraße zwischen Russeer Forst und Russeer Weg

§         Seekoppelweg und Speckenbeker Weg bis „Hungriger Wolf“

§         Speckenbeker Weg vom Damaschkeweg bis Jugendhof Hammer.

 

Die Verwaltung wird im Jahr 2013 für diese Handlungsschwerpunkte Maßnahmenvorschläge erarbeiten und sie unter Beachtung der Haushaltsvorgaben dem Bauausschuss nach Befassung der jeweiligen Ortsbeiräte zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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