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Antrag der Verwaltung - 0454/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept, hier: Bereich der Ortsbeiräte Mitte und Gaarden
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jun 5, 2014
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Antrag
Antrag:
- Dem vorliegenden Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz für den Bereich der Ortsbeiräte Mitte und Gaarden wird zugestimmt.
- Den „Standards für Fußwege“ wird als verbindliche Grundlage für die Gestaltung von Fußwegen zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die jeweiligen Handlungsschwerpunkte Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und der Selbstverwaltung nach Beteiligung der jeweiligen Ortsbeiräte zur Umsetzung vorzuschlagen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
1) Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz in Mitte und Gaarden
Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP), mit Beschluss der Ratsversammlung von 2007 (Drs. 1197/2007), wird die Verwaltung beauftragt, ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept ähnlich den Hierarchien im Straßennetz und den Velorouten im Radverkehr für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln. Der VEP widmet sich den Themen Fußverkehr und Kinder im Verkehr u. a. in den Kapiteln 6.1 und 6.4, definiert dort übergeordnete Ziele und Standards und stellt anhand der Beispiele Friedrichsort (Fußwegeachsen) sowie Neumeimersdorf (Kinderwege) die Vorgehensweise dar.
Für den Bereich der Ortsbeiräte Schreventeich/Hasseldieks-damm, Mettenhof, Russee/Hammer und Hassee/Vieburg wurde 2011/2012 ein entsprechendes Netz mit Handlungsschwerpunkten entwickelt, die im November 2012 durch den Bauausschuss (vgl. Drs. 0872/2012) beschlossen wurden. In den vergangenen Monaten hat das Tiefbauamt nun das Netz im Bereich der Ortsbeiräte Mitte und Gaarden weiter entwickelt. Im Folgenden werden die Handlungsschwerpunkte aufgezeigt.
Für den Bereich der Ortsbeiräte Mitte und Gaarden ist das Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege in Karte 1 der Anlage 1 dargestellt. Der gesamte bisher untersuchte Bereich ist in Karte 2 der Anlage 2 zusammengestellt.
Mit Verweis auf die Vorlage von November 2012 (Drs. 0872/2012) wird hier auf eine ausführliche Erläuterung der Zielsetzung, der Ausgangslage, der Methodik, des Beteiligungsverfahrens verzichtet.
2) Standards für Fußwege
Die Standards für Fußwege waren bereits Bestandteil der Vorlage von 11/2012 (Drs. 0872/2012) und wurden im laufenden Projekt aktualisiert und erweitert.
Die Standards sind als allgemeine Zielvorgabe für die Landeshauptstadt Kiel zu verstehen und sollen für alle Planungen als verbindliche Grundlage für die Gestaltung von Fußwegen dienen. Sie gelten für alle Arten von Wegen:
- Fußwege an Hauptstraßen
- Fußwege in Nebenstraßen
- für Fußgänger bevorrechtigte Bereiche
- für Wege in Grünbereichen
Bei der Anwendung der Standards für Fußwege ist es nötig, den überwiegenden Zweck und die Art der Nutzung der Wegeverbindungen zu berücksichtigen, da nicht immer alle Standards mit allen Kriterien berücksichtigt werden können. Besonders berücksichtigt werden bei Fußwegeerweiterungen jedoch wegen ihrer umfangreichen Wohlfahrtswirkungen der Erhalt älterer Straßenbäume sowie die Neuanpflanzung von Straßenbäumen im Fußwegeseitenraum. Zudem sind stadtgestalterische und grüngestalterische Belange in Einzelfallprüfungen zu berücksichtigen.
Auf Wegen durch Grünanlagen ist es z. B. nicht überall möglich oder gewollt, „durchgängig“ Barrierefreiheit herzustellen. Für Wege, auf denen viele Kinder unterwegs sind, müssen dagegen erhöhte Standards berücksichtigt werden.
Die Standards wurden von 6 auf 10 Gruppen erweitert.
- Hohe Aufenthaltsqualität: z. B. gestalterische Kontinuität, Aufenthaltsflächen in ausreichenden Abständen
- Optimale Orientierung: z. B. klare, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen
- Stimmige Gehwegausgestaltung: z. B. ausreichende Breite durch mind. 2,5 m breite Gehwege und unter Berücksichtigung der Belange landschaftsgerechter wassergebundener Wege ohne Beleuchtung in der Natur
- Durchgängige Barrierefreiheit: z. B. Absenkung der Borde an Querungsstellen
- Anlagen für den Querverkehr: z. B. Querungshilfen in kurzen Abständen
- Zugänglichkeit des ÖPNV: z. B. sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit
- Flächen für den Rad- und Fußverkehr (neu): z. B. Vermeidung einer gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr
- Verkehrsberuhigte Bereiche (neu): u. a. Sicherstellung der Orientierung sehbehinderter Menschen
- Arbeitsstellen (neu): z. B. Absätze größer als 3 cm
- Standards für Kinderwege: z. B. Breitenzuschläge auf Schulwegen
Zur Beurteilung der auf den Achsenabschnitten auftretenden Mängel und für Maßnahmenvorschläge wurden die Standards angewendet.
In Anlage 3 sind die Standards mit den jeweiligen Beurteilungskriterien in einer Übersicht dargestellt.
3) Handlungsschwerpunkte im Bereich der Ortsbeiräte Mitte und Gaarden
Das Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege wurde anhand der erläuterten Standards einer Mängelanalyse unterzogen. Daraus wurden, unter Berücksichtigung von Netzaspekten, Handlungsschwerpunkte abgeleitet. Das sind Bereiche, in denen viele Defizite bzw. eine hohe Priorität der festgestellten Mängel ermittelt wurde. In Anlage 4 sind die Handlungsschwerpunkte in einer Gesamtübersicht dargestellt.
Handlungsschwerpunkte Mitte
Im Ortsbeiratsbezirk Mitte gibt es zwölf Handlungsschwerpunkte. Sie umfassen im Bereich der Innenstadt Knoten und Abschnitte, in denen bezogen auf die zentrale Lage und hohe Fußgängerzahlen Korrekturen von Mängeln prioritär durchgeführt werden sollten. In den Wohngebieten umfassen sie mangelhafte Bereiche der wichtigen Allzeitwegeachsen, die Verbindungen zu den anderen Stadtteilen herstellen.
Handlungsschwerpunkte Gaarden
Im Ortsbeiratsbezirk Gaarden gibt es sechs Handlungsschwerpunkte. Sie umfassen vor allem längere Achsenabschnitte, da hier viele kostengünstige, kleine Maßnahmen dazu führen können, dass qualitativ hochwertige durchgehende Fußwegeverbindungen geschaffen werden können.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen verschiedene Bauprogramme wie z. B. dem Programm zur Sicherung von Kinderwegen (Drs. 0025/2014) verwendet werden. Der Einsatz der Mittel soll künftig verstärkt am Netz der Fußwegeachsen und Kinderwege ausgerichtet werden.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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809,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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