Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0607/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Ostring Höhe Helmut-Hänsler-Platz und Sky-Markt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2014
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2014
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Sachverhalt/Begründung
- 2 -
Der Ortsbeirat Neumühlen- Dietrichsdorf/ Oppendorf hat mit Schreiben vom 30.06.2014 die Anordnung eines Fußgängerüberweges (sogenannter Zebrastreifen) im Ostring zwischen Lüderitzstraße und südlichem Masurenring beantragt.
Die vorhandene Mittelinsel werde von Anwohnern aus dem Bereich Masurenring/ Poggendörper Weg sowie von Schülern der Toni- Jensen- Schule genutzt. Die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ und 30 Km/h reiche nicht aus. Nötigungen, pöbelnde Gesten und hupende Fahrzeuge würden Fußgänger/innen verunsichern. „Ein Zebrastreifen würde zur sofortigen Beruhigung der Situation und eindeutigem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer führen.“
Ein Fußgängerüberweg darf nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) angeordnet werden. Dabei ist u. a. entscheidend, welche Anzahl an Fußgängerquerungen der Anzahl an Kraftfahrzeugen gegenübersteht. Eine Zählung des Tiefbauamtes im Sommer 2012 hat in der Fußgängerspitzenstunde ein Querungsaufkommen von 289 Personen ergeben. Nach den Richtlinien kommt ein Fußgängerüberweg dann nur in Frage, wenn das Kfz- Aufkommen in derselben Stunde zwischen 200 und 300 Fahrzeugen liegt. Ermittelt wurden jedoch 405 Fahrzeuge. Dieses Aufkommen von Fußgängern und Kraftfahrern liegt somit deutlich über den maßgeblichen Werten, so dass eine Anordnung nur mit Genehmigung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr möglich wäre.
Dieses hat in einer Stellungnahme vom 15.02.2013 klargestellt, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sei an der betreffenden Stelle rechtlich nicht zu vertreten. Die vorhandenen Maßnahmen wie eine Mittelinsel als Querungshilfe und die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h in Verbindung mit dem Gefahrzeichen „Kinder“ seien ausreichend. Nach der Straßenverkehrsordnung sind verkehrliche Maßnahmen nur zulässig, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage verneint das Landesamt an der betreffenden Querungsstelle.
Schon aus diesem Grund kann ein Fußgängerüberweg nicht ausgewiesen werden.
Außerdem dürfen „Zebrastreifen“ nicht zwischen Ampelanlagen angelegt werden, die in Grüner Welle geschaltet sind. Das ist bei den Anlagen Lüderitzstr. und Masurenring jedoch der Fall.
Weiteres Ausschlusskriterium ist die Lage der Bushaltestellen. Der Fußgängerüberweg würde vor der Bushaltestelle liegen. Halten Busse auf der Fahrbahn, dürfen derartige Querungshilfen jedoch nur hinter der Haltestelle eingerichtet werden. Zusätzlich müsste ein Überholen des Busses durch bauliche Gestaltung, z. B. eine Mittelinsel, verhindert werden.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist somit bei Beachtung der entsprechenden Richtlinien und der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sind verbindlich und in ihren Vorgaben sehr restriktiv. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, durch einen Fußgängerüberweg die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Bei ungünstiger Lage oder nicht ausreichenden Rahmenbedingungen wird eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich nicht besteht, weil Fußgänger zum Beispiel nicht gesehen werden oder Kraftfahrer die Haltepflicht nicht beachten.
Die Landeshauptstadt Kiel hat mit der Anlage von Mittelinseln als Querungshilfe sehr gute Erfahrungen gemacht, weil die Fahrtrichtungen getrennt voneinander beobachtet werden können und nur eine Spurbreite zu überqueren ist. Im Ostring sind aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlagen Lüderitzstr. und Masurenring regelmäßig ausreichend große Lücken im Verkehrsfluss vorhanden, um eine Fahrbahnhälfte gefahrlos zu überqueren. Die Sichtverhältnisse sind sehr gut, die zusätzliche Beschilderung sorgt für eine Erhöhung der Aufmerksamkeit.
Bei angepasstem und aufmerksamem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist hier ein gefahrloses Überqueren des Ostringes möglich.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat