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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0633/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Wirtschaftsausschuss stimmt  der Analyse von Potenzialflächen zur Gewerbeflächenentwicklung und der daraus abgeleiteten Priorisierung zu.

 

  1. Der Wirtschaftsausschuss stimmt  der aus Analyse und Priorisierung  entwickelten, kommunalen Gewerbeflächenstrategie zu.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Hintergrund

 

  1. Beschlusslage

 

Zentrales Instrument der Wirtschaftsförderung ist das Angebot von Gewerbeflächen für die Verlagerung und Erweiterung bestehender Betriebe sowie für die Ansiedlung und Gründung neuer Unternehmen am Wirtschaftsstandort Kiel. In der Landeshauptstadt Kiel ist das Angebot an vergbaren Gewerbeflächen in den vergangenen Jahren aufgrund der guten Vermarktung und mangels einer strategischen sukzessiven Entwicklung weiterer Gewerbeflächen stark zurückgegangen.

 

Das Gutachten „Strategien zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung in der Landeshauptstadt Kiel“ der CIMA  Beratung + Management GmbH (aus 2012) kommt zu dem Ergebnis, dass zur Wahrung eines attraktiven Flächenangebotes bis 2025 rund 25 Hektar (ha) gewerbliches Bauland in der Landeshauptstadt neu zu entwickeln sind.

 

Am 25. September 2013 hat der Wirtschaftsausschuss das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der CIMA zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage die Verwaltung beauftragt, für die potenziellen Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Kiel die Erschließungskosten, die Realisierungszeiträume, die Risiken und die Vermarktungschancen zu ermitteln. Abschließend soll der Ratsversammlung eine Prioritätenliste für die Umsetzung zum Beschluss vorgelegt werden (Drs. 0546/2013). Die Verwaltung kommt diesem Auftrag mit dieser Beschlussvorlage nach.

 

  1. Arbeitsgrundlage: Gutachten der CIMA

 

Ziel des CIMA-Gutachtens ist es, den künftigen Gewerbeflächenbedarf der Landeshauptstadt Kiel zu bestimmen. Dazu hat der Gutachter das verfügbare Gewerbeflächenangebot der Landeshauptstadt Kiel analysiert und anschließend dem prognostizierten Flächenbedarf gegenüber gestellt. Die zentralen Aussagen des Gutachtens bezüglich der Flächengrößen, der Flächenqualitäten und der räumlichen Lage der zu entwickelnden Flächen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

  • Ein signifikanter Flächenengpass und damit einhergehend ein entsprechender Flächenbedarf besteht hinsichtlich der Standorttypen „klassisches Gewerbegebiet GE“ (4,7 ha Bedarf bis 2025) und „urbaner Standort MI/MK“ (7,8 ha Bedarf bis 2025). Dabei empfiehlt der Gutachter, beim klassisches Gewerbegebiet“ sich bei der Flächenentwicklung nicht nur auf den Süden von Kiel zu konzentrieren, sondern auch im Norden und Westen des Stadtgebietes neue Gewerbeflächenangebote zu entwickeln.
  • Auch sollte im bestehenden Siedlungsgefüge, vordringlich auf unter- und ungenutzten Gewerbestandorten (Baulücken, Hinterland- und Konversionsflächen), ein großes zusammenhängendes Gewerbegebiet von rund vier ha entwickelt werden, um zugfähige Leitbetriebe in Wachstumsbranchen und im produzierenden Gewerbe in der Landeshauptstadt Kiel ansiedeln zu können.
  • Um einen Flächenengpass am Ende des Untersuchungszeitraumes 2025 zu vermeiden, sollten rund 8,9 ha gewerbliches Bauland bis 2025 ergänzend entwickelt werden.
  • r die Standorttypen „Industriegebiet GI“ und „Sonderstandort SO“ ergeben sich rechnerisch keine zusätzlichen Bedarfe.
  • Angesichts des Bedarfs an großen und zusammenhängenden Flächen empfiehlt es sich, den begonnenen, regionalen Abstimmungsprozess zu vertiefen, um auch interkommunale Gewerbegebiete zu entwickeln.

 

II. Analyse Priorisierung (zu Antragsnummer 1)

 

  1. Analyse

Auf der Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen des CIMA-Gutachtens und in Abstimmung mit der KiWi GmbH hat die Verwaltung in einem ersten Schritt die Potenzialflächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel ermittelt, die u.a. nach den Kriterien Größe und Lage (z.B. Verkehrsanbindung), Planungsrecht (z.B. Würdigung der Potenzialfläche im Flächennutzungsplan) und zu erwartendem Herstellungsaufwand (z.B. Kosten zur Herstellung der Bodentragfähigkeit und Altlastensanierung)  grundsätzlich als Gewerbeflächen entwickelt werden könnten. Im Einzelnen handelt es sich um die Flächen Scheidekoppel (1*), Boelkestraße (2*), Airpark- Phase 1 (3*), MFG 5 (4*), Wissenschaftspark (5*) Heidelberger (6*), Hörn-Kai-City (7*), Radewisch (8*), Edisonstraße (9*), Moorsee I-III (10*) und Melsdorf (11*).  (*Nummerierung im Übersichtsplan der Anlage 1) Größere Brach- und Umnutzungsflächen aus dem NFK sind damit berücksichtigt. Das Arsenal wurde aufgrund des unabsehbaren Zugriffs nicht mit einbezogen. Weitere kleinere Flächen wurden nicht dargestellt.

 

In einem zweiten Schritt sind die benannten Potenzialflächen gemäß Beschluss (Drs. 0546/2013) nach ihren Erschließungskosten, den Planungs- und Realisierungszeiträumen, den Risiken sowie den Vermarktungschancen analysiert worden (siehe Anlage 1, Teil 1). Ergebnis dieser Analyse ist die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte zeitliche Verfügbarkeit der Potenzialflächen.

 

Nr.*

Potenzialfläche

Bruttobauland

Eigentum

Erschließungskosten

Verfügbarkeit

1

Scheidekoppel             

8,7 ha

LH Kiel

4,5 Mio. € (2002)**

mittelfristig

2

Boelkestraße

    6,0 ha

75% LH Kiel

3,2 Mio. € (2010) **

mittelfristig

3

Airpark (Phase 1)

9,0 ha

LH Kiel

6,3 Mio. € (2012)***

mittelfristig

4

MFG 5

27,0 ha

BIMA

N.N.

langfristig

5

Wissenschaftspark

5,0 ha

Privat

N.N.

kurzfristig

6

Heidelberger

11,5 ha

Privat

N.N.

kurzfristig

7

rn Kai-City

3,4 ha

50% LH Kiel

N.N.

kurzfristig

8

Radewisch

   3,1 ha

LH Kiel

2,1 Mio.€ (2013) **

mittelfristig

9

Edisonstraße

8,3 - 10,0 ha

LH Kiel

5,5 Mio.€ (2011) **

langfristig

10

Moorsee I-III

20,0 - 30,0 ha

20% LH Kiel

N.N.

langfristig

11

Melsdorf

6-20 ha

Melsdorf

N.N.

kurzfristig

*Nummerierung im Übersichtsplan der Anlage 1

**Schätzung gemäß B-Plan Entwurf

*** Rahmenplan Airpark 2012

 

 

 

Die Steckbriefe aller Einzelflächen sind der Anlage 1, Teil 2 zu entnehmen.

 

 

  1. Priorisierung

 

Auf Basis der jeweiligen flächenspezifischen Verfügbarkeit mit der Abstufung kurz-, mittel- und langfristig werden flächenbezogene Handlungsempfehlungen zur weiteren Bearbeitung der einzelnen Potenzialflächen vorgenommen:

 

 

2.1              Kurzfristige Verfügbarkeit:

 

2.1.1        Vermarktung bereits entwickelter Gewerbeflächen:

Da die Potenzialflächen Wissenschaftspark (5) und Heidelberger (6) privat entwickelt und vermarktet werden, hat die Landeshauptstadt Kiel auf die Entwicklung dieser beiden Flächen nur einen geringen Einfluss. Kurzfristig sollte die Vermarktung der bereits entwickelten Gewerbeflächen Wissenschaftspark (5), Heidelberger (6), Hörn (7)  und hier insbesondere die Flächen der Privaten mit Unterstützung der KiWi GmbH intensiviert werden.

2.1.2        Entwicklung von Potenzialflächen:

 

  • Melsdorf (11):
    Bei der Potenzialfläche Melsdorf handelt es sich um die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes. Die Gemeinde Melsdorf ist Eigentümer von sechs ha und möchte kurzfristig in 2014 weitere 14 ha Baulandfläche erwerben und entwickeln. Kurzfristig könnte das interkommunale Gewerbegebiet in Melsdorf r aktuelle Flächenbedarfe und als Reservefläche für Großansiedlungen mit Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel entwickelt werden. Die KiWi GmbH und die Verwaltung sind an dem Prüfprozess beteiligt. Angesichts des Erfordernisses, große und zusammenhängende Flächen zu entwickeln, empfiehlt die CIMA in ihrem Gutachten einen regionalen Abstimmungsprozess zur  Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete. Dieser Abstimmungsprozess erfolgt bereits im Rahmen des REK-Leitprojektes „Planungsdialog Kiel Region“, an dem die Landeshauptstadt Kiel und die Kreise Rendsburg-Eckernförde sowie Plön  beteiligt sind (Drs. 0337/2014). Ziel des Planungsdialogs ist die Erstellung eines gemeinsamen regionalen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts in der Kiel Region (Drs.0346/2014). In diesem Konzept würde auch ein interkommunales Gewerbegebiet Melsdorf berücksichtigt werden.

 

  • Boelkestraße (2):
    Die CIMA empfiehlt in ihrem Gutachten, bei der Flächenentwicklung für den Standorttyp „klassisches Gewerbegebiet“ auch im Norden des Stadtgebietes neue Gewerbeflächenangebote zu entwickeln. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der KiWi GmbH aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit sowie der vorhandenen Nachfrage aus dem klassischen lokalen Gewerbe die Potenzialfläche Boelkestraße für diese Gewerbekategorie entwickeln. Dazu sind die Fortführung des B-Plan-Verfahrens und der Ankauf der sich im Privatbesitz befindlichen Flächen (25 Prozent) erforderlich.

 

2.2              Mittelfristige Verfügbarkeit Entwicklung von Potenzialflächen

 

  • Radewisch (8): 
    Die für klassisches Gewerbe geeignete Fläche Radewisch ist mittelfristig zu entwickeln, da die Planfeststellung für den Ausbau des Solldieksbachs und der anschließende Ausbau selbst abzuschließen sind. Darauf folgend ist die Bauleitplanung zu erarbeiten.

 

  • Airpark Gewerbepark mit Landebahn- Phase I (3):
    Eine Entwicklung der Potenzialfläche Airpark für vornehmlich flughafenaffines Gewerbe ist abhängig von der Entscheidung der Kieler Ratsversammlung zur Zukunft des Flughafens. Entscheidungsgrundlage werden die Ergebnisse des geplanten Gutachtens zu den regionalwirtschaftlichen Aspekten des Kieler Flughafens sein. Deshalb wird die Verfügbarkeit der Fläche „Airpark“ zur gewerblichen Entwicklung als mittelfristig beurteilt.

 

Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Flughafens hat zudem Einfluss auf die Entwicklung der angrenzenden Potenzialflächen MFG 5 und Boelkestraße.

 

 

2.3              Langfristige Verfügbarkeit Entwicklung von Potenzialflächen

Die Entwicklung der beiden nachfolgend aufgeführten Flächen bedarf eines kontinuierlichen und intensiven Arbeitseinsatzes der Verwaltung und KiWi:

 

  • Moorsee I-III (10):
    Der für die Erschließung erforderlich Ankauf privater Schlüsselflächen als erster Schritt verlief bisher ergebnislos. Die Verwaltung setzt die Ankaufverhandlungen mit dem Eigenmer in Moorsee mit dem Ziel fort, die Flächen zu einem Kaufpreis zu erwerben, der eine Entwicklung der Flächen zu Gewerbegrundstücken mit angemessenen Preisen möglich macht . Da der nördliche, für die Erschließung wesentliche Abschnitt im Einzugsgebiet des Solldieksbachs liegt, sind auch hier das Planfeststellungsverfahren und der anschließende Ausbau des Solldieksbachs abzuwarten. Deshalb ist die in  Teilabschnitten vorgesehene Entwicklung der Flächen Moorsee für klassisches Gewerbe, Logistik und als Reserveflächen für Großansiedlungen langfristig zu beurteilen.

 

  • MFG-5 (4):

Die MFG-5-Fläche eignet sich u.a.  r maritimes und produzierendes Gewerbe sowie für Dienstleistungen in den Bereichen F+E, Tourismus, Gesundheitswirtschaft. Die Bauleitplanung erfolgt voraussichtlich ab 2017. Die weitere Gebietsplanung (aktuelle Vorbereitende Untersuchung nach §141 BauGB) und der städtebauliche Wettbewerb müssen abgewartet werden. Der Ankauf oder eine gemeinsame Entwicklung mit der BIMA sind zu prüfen.

 

2.4              Zurückgestellte Flächen

  • Scheidekoppel (1)

Die Nutzung der Potenzialfläche für Bootswinterlagerhallen ist denkbar. Die Entwicklung der Fläche wird aufgrund der Lage und Flächeneigenschaften und der daraus resultierenden fehlenden Nachfrage vorerst zurückgestellt.

 

  • Edisonstraße (9)

Die Entwicklung der Potenzialfläche wird aufgrund der Lage, Einfluss nehmender übergeordneter Planungen und Flächeneigenschaften zurückgestellt.

 

 

 

 

III. Kommunale Gewerbestrategie (Zu Antragsnummer 2)

 

Ziel der LHK ist eine marktorientierte, wirtschaftliche und zukunftsfähige

Gewerbeflächenentwicklung. Daraus leitet sich das Erfordernis einer kommunalen Kieler Gewerbeflächenstrategie ab, welche die Grundlage der aktuellen und zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung sein soll.

 

Grundsätze der kommunalen Gewerbeflächenstrategie:

G1              Den Rahmen für die kommunale Gewerbeflächenstrategie bilden die gesamtstädtischen Ziele (z. B. INSEKK, NFK, FNP) und folgende Handlungsempfehlungen des CIMA-Gutachtens:

 

  • schrittweise Entwicklung von Gewerbepotenzialflächen,
  • Differenzierung der Flächen anhand ihrer Standortparameter für Standortanforderungen nach einzelnen Nutzungskategorien,
  • Vermeidung von Angebotskonkurrenz,
  • Orientierung am aktuellen Markt aber auch Vorhalten von kurzfristig

baureif zu machenden Flächen für anderweitige Nachfragen.

  • Schaffung neuer Angebote, die in Kiel noch nicht vorhanden sind.

 

Begründung:

Der Gutachter empfiehlt eine schrittweise Entwicklung des künftigen Gewerbeflächenangebotes für die Landeshauptstadt Kiel anhand einer Flächenstrategie hinsichtlich einer kurz-, mittel- bzw. langfristigen Entwicklung. Zum einen kann damit eine unnötige Kapitalbindung vermieden werden. Zum anderen lassen sich so die Vermarktungsaktivitäten auf einige wenige Standorte  bündeln und die kurzfristige Reaktionsfähigkeit am Markt bleibt gewährleistet. Darüber hinaus weist das Gutachten auf die Erfordernisse einer qualitätsvollen Gewebeflächenentwicklung (Gebietsstruktur, Erschließung, Grünplanung, Branchenbezug, Clusterung) sowie einer für eine überregionale Wirksamkeit notwendige Profilierung der einzelnen Standorte hin.

 

 

G2 Die kommunale Gewerbeflächenstrategie bezieht sich vordringlich auf alle Gewerbeflächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel, also

 

  1. die Bestandsflächen und
  2. die Potenzialflächen für die Entwicklung neuer Gewerbestrukturen.

 

Ergänzt werden diese durch wenige einzelne interkommunale Gewerbeflächen.

 

Grundlage der Strategie zur Entwicklung vorhandener und zukünftiger Gewerbeflächen ist die Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des CIMA-Gutachtens, der gesamtstädtischen Ziele sowie die Korrelationen der Flächen untereinander. Die Entwicklung der Flächen findet fortlaufend parallel in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der KiWi, bei interkommunalen Gewerbegebieten auch mit dem „Planungsdialog Kiel-Region“, statt.

 

  1. Bestandsflächen

Die Unterstützung der regionalen Wirtschaft bei der Ausschöpfung möglicher Ressourcen von Bestandsflächen (z. B. Cluster, Fördermittel) für eine zukunftsfähige Nutzung obliegt der KiWi und erfordert im Einzelfall die Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

 

  1. Gewerbepotenzialflächen

Die aus der vorgenommenen Analyse (Anlage 1, Teil 2) der Gewerbeflächenpotenziale hervorgehende, Vakanz bezogene Priorisierung (Anlage 1, Teil 1) für eine kurz,- mittel- und langfristige Flächenentwicklung der Landeshauptstadt Kiel ist die Grundlage der strategischen Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Im Zuge der Flächenentwicklung ist der Maßnahmenkatalog an den Entwicklungsstatus, also die aktuellen flächenbezogenen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die regionale und überregionale, anzupassen.

 

Folgende Maßnahmen sind aktuell zu treffen:

 

    1. Kurzfristige Maßnahmen
  • Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes in Melsdorf für kurzfristige Flächenbedarfe vornehmlich als Reservefläche für Großansiedlungen.
  • Entwicklung des Gewerbegebietes Boelkestraße für klassisches lokales Gewerbe.

 

    1. Kontinuierliche Maßnahmen

Durchführung der jeweils erforderlichen Schritte für die Entwicklung

  • aller mittel- und langfristigen Potenzialflächen,
  • vornehmlich der Flächen Radewisch/Moorsee
  • und mit höchster Intensität die Fläche MFG 5

durch die Verwaltung und die KiWi.

 

G3 Die Entwicklung von Potenzialflächen im Rahmen der kommunalen 

Gewerbeflächenstrategie hat sukzessive zu erfolgen, da sie an die Verfügbarkeit  von personellen Kapazitäten der Verwaltung und von Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Kiel gebunden ist.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

 

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Anlagen

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