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Antrag der Verwaltung - 0644/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung, Umstufung und Teileinziehung von Flächen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Max-Planck-Straße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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04.09.2014
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.09.2014
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Antrag
Antrag:
a) Der bisher als sonstige öffentliche Straße gewidmet geltende Parkplatz sowie die Max-Planck-Straße zwischen Königsweg und Zufahrt zur Max-Planck-Schule wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zum Geh- und Radweg gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG abgestuft.
b) Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.
c) Die als Gemeindestraße gewidmet geltende Max-Planck-Straße zwischen Winterbeker Weg und Zufahrt zur Max-Planck-Schule wird zur sonstigen öffentlichen Straße umgestuft.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Max-Plank-Straße gilt als gewidmet gem. § 57 Abs. 3 StrWG, d. h. sie war bereits vor Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes öffentliche Verkehrsfläche. Sie ist eingestuft als Gemeindestraße bzw. als sonstige öffentliche Straße (Kfz-zugelassen).
Für die Moorteichwiese wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt, dessen erster Bauabschnitt im Bereich der Max-Planck-Straße in diesem Jahr umgesetzt werden soll.
Zu a)
Im Rahmen der Umgestaltung werden der bisher bestehende Parkplatz aufgelöst sowie die Max-Planck-Straße zwischen Königsweg und Zufahrt zur Max-Planck-Schule in die Parkanlage integriert. Kfz-Verkehr soll in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Durch den Wegfall des Parkplatzes entfällt die Verkehrsbedeutung für Kfz. Die bisher sonstige öffentliche Straße soll daher für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zum Geh- und Radweg gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG abgestuft werden.
Zu b)
In Richtung Winterbeker Weg wird dieser Weg verlängert. Er soll ebenfalls als Geh- und Radweg gewidmet werden.
Zu c)
Die Max-Planck-Straße zwischen Winterbeker Weg und Zufahrt zur Max-Planck-Schule hat keine Verkehrsbedeutung mehr als Gemeindestraße. Sie dient neben der Nutzung als Geh- und Radweg der Erschließung des unteren Pausenhofes der Max-Planck-Schule. Sie soll daher von der Gemeindestraße zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG umgestuft werden.
Im Ortsbeirat Mitte wurde die Maßnahme am 18.03.2014 vorgestellt und mit positiver Bewertung zur Kenntnis genommen.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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