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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0660/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Nach den Richtlinien der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuschüssen zu Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzfonds können auf Antrag freiwillige Leistungen als Zuschüsse zu Maßnahmen, die im besonderen Maße zur Erhaltung natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen  im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel beitragen, gewährt werden. Gegenstand der Fördermaßnahmen sollen in erster Linie konkrete Umweltverbesserungen oder praktische Aktivitäten sein, die vorhandene Umweltbeeinträchtigungen nachhaltig vermindern.

Darüber hinaus kann die Landeshauptstadt Kiel nachrangig eigene gemäß Ziffer 2 der Richtlinien förderfähige Maßnahmen ganz oder teilweise mit Zustimmung des Innen- und Umweltausschusses aus Mitteln des Umweltschutzfonds finanzieren.

 

 

 

In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 standen Fördermittel in folgender Höhe zur Verfügung:

 

 

Rücklage aus den Vorjahren:          7.254,93

Haushaltsmittel 2012/2013::            5.600,00

Insgesamt:                            12.854,93 €   

 

 

 

Im Laufe der Jahre  2012 und 2013  wurden drei Maßnahmen gefördert, da weitere Anträge nicht vorlagen.

 

 

Datum            Antragsteller                      Maßnahme           Betrag in EURO

23.10.12         Bioland e.V.                  Informationsveranstaltung                          862,15

                                                                  zum Thema Glyphosat

 

09.04.13        Initiative Ökologisches        Aktivitäten zum 100jährigen

                 Gärtnern in Kroog           Bestehen der Siedlung Kroog        73,34

 

25.07.13        Weltladen Kiel                Zertifikatsveranstaltung

                                               Fair Trade Town                      578,03

 

 

Der bisher nicht in Anspruch genommene Restbetrag in Höhe von 10.841,41 wurde in das Haushaltsjahr 2014 zur Förderung weiterer Maßnahmen übertragen.

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

 

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