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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0661/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.              r einen Bereich in Kiel-Hassee südlich der Rendsburger Landstraße, zwischen Seekoppelweg und der Bezirkssportanlage am Russee wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

             

2.               Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

I. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Bereich südlich der Rendsburger Landstraße zwischen dem Seekoppelweg und der Bezirkssportanlage am Russee. Im Bereich der Änderung stellt der geltende Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche mit einem E für Einzelhandel und eine Grünfläche „Sportplatz“ dar.

 

II. Planungserfordernis

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel im Sommer 2010 hat die Firma Famila Erweiterungsabsichten für ihren Standort in Russee angekündigt und sie im Wesentlichen mit Modernisierung am Standort, bestehendem Planungsrecht und der zunehmenden Konkurrenz begründet.

 

Im Beschluss zum Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept Kiel wurde der Anregung vollumnglich gefolgt. Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Seekoppelweg 2-4 und einem Teil der westlich anschließenden Grünfläche den vorhandenen großflächigen Einzelhandelsmarkt von  insgesamt 2.620 m²  Verkaufsfläche auf 4.180 Verkaufsfläche zu erweitern.

 

Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt dieses Vorhaben, um die Zukunftsfähigkeit des seit langem bestehenden Vollversorgers zu sichern. Zum einen nimmt der Standort eine über die angrenzenden Stadteile hinausgehende bedeutende Versorgungsfunktion wahr, zum anderen werden so Waren des täglichen Bedarfs, die über das Sortiment der Discounter hinausgehen, stadtteilnah angeboten.

 

Die Erweiterung der Verkaufsfläche ist bereits nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 770 theoretisch glich, jedoch kann die dann erforderliche größere Anzahl von Stellplätzen ebenerdig nicht nachgewiesen werden. Für diese Stellplätze wird die Erweiterungsfläche benötigt.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche darzustellen. Da die bisherige Grundstücksfläche für den Einzelhandel kleiner als ein Hektar ist, wurde bisher die Nutzung „Großflächiger Einzelhandel“ mit dem Lagesymbol E in der umgebenden Nutzung „Gewerbliche Bauflächen“ gekennzeichnet.

 

Durch die Grundstückserweiterungen in den übergeordneten Grünzug, der Bestandteil des freiräumlichen Leitbildes ist, und die vorgesehene Verkaufsflächenerweiterung des Marktes ist es erforderlich, eine Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ darzustellen. Dies erfolgt mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

III. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.02.2014 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 20.03.2014 gebeten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 10.02.2014 bis zum 21.02.2014 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Hassee/Vieburg am 11.02.2014.

 

In der Sitzung am 11.02.2014 wurde der Ortsbeirat Hassee/Vieburg über die Planung informiert. Vertreter des Investors, der Planungsbüros und des Stadtplanungsamtes stellten die oben beschriebene Planung dar. Die Vertreter des Ortsbeirates Hassee/Vieburg begrüßten die Pläne einstimmig. Die Präsentation wurde am 18. rz 2014 auch dem Ortsbeirat Russee/ Hammer/Dehlen vorgestellt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.

 

IV. Verfahrenshinweis: Bebauungsplan Nr. 984V und Umweltprüfung

Parallel zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 984V aufgestellt. Er setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ fest. Daran schließen im Westen eine sportlichen Zwecken gewidmete Grünfläche und private Verkehrsflächen zur Erschließung der Parkpalette an. Ein Teil der nördlich angrenzenden Rendsburger Landstraße wird wegen der Umbaumaßnahmen der Verkehrsführung ebenfalls in das Plangebiet einbezogen.

 

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung.

 

Die Ortsbeiräte Hassee/Vieburg und Russee/Hammer erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

 

Anlage 1: Stellungnahmen und Vorschläge über deren Behandlung

Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht

Anlage 3: Plan 31. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

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Anlagen

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