Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0669/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

GM für

Innen- und Umweltausschuss

Ratsversammlung

 

Die Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland wird derzeit bundesweit vom Analogfunk auf den Digitalfunk umgestellt. Hierzu hat der Bund in Verbindung mit den Ländern ein digitales Funknetz aufgebaut. Die Beschaffung der Endgeräte ist Aufgabe der Kommunen. Die Beschaffung ist in Schleswig-Holstein zentral organisiert und wurde auch durch die Landeshauptstadt Kiel bereits bei der GMSH in Auftrag gegeben. Die Auslieferung der Funkgeräte wird wahrscheinlich in 2015 beginnen.

Mit der Organisation und dem Betrieb des Funknetzes ist in Schleswig-Holstein eine so genannte „autorisierte Stelle“ beauftragt, die dem Landespolizeiamt angegliedert ist. Die „autorisierte Stelle“ hat auf Verlangen des Bundes zusammen mit den Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein ein Landesbetriebskonzept entworfen und erlassen. Diesem sind die Kreise und kreisfreien Städten für den einwandfreien Betrieb ihrer Endgeräte selbst zuständig. Im Rahmen der Einführung des Digitalfunks wird deshalb durch die „autorisierten Stelle“ die Einrichtung einer so genannten „Servicestelle für Digitalfunk“ für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt gefordert.

Da eine Vielzahl der Aufgaben einer Service Stelle mit den Fragestellungen in der Leitstelle korrespondieren, haben die Verwaltungen der Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön und der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ein Konzept erarbeitet, diese Servicestelle gemeinsam zu betreiben.

Die Verwaltungen streben den Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb der Servicestelle zum ersten Halbjahr 2015 an.

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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