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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0696/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Ausbau des Radweges östlich der B 503 und westlich des Flughafengeländes in Verlängerung der Immelmannstraße in Kiel-Holtenau wird auf Grundlage der in der Anlage vorgelegten Planung vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Rückblick

Eine bessere Wegeverbindungr Fußnger und Radfahrer zwischen Holtenau und Altenholz/Stift bzw. Pries-Friedrichsort wird seit langem in den betreffenden Ortsbeiräten und im benachbarten Altenholz diskutiert. Nicht erst im Zusammenhang mit der Mängel- und Zieldiskussion zum Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP 2008) wurden in den Ortsbeiräten Ideen und nsche im Hinblick auf Lösungen formuliert. Der Ortsbeirat Holtenau hatte in seiner Sitzung am 09.08.2005 den Antrag an den Bauausschuss gerichtet, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeiten einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Holtenau und Pries-Friedrichsort östlich der B 503 und westlich des Flughafengeländes zu prüfen.

 

Nach Gesprächen mit dem Flughafenbetreiber, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Bereich Luftfahrt) und dem Marinefliegergeschwader bestand seinerzeit von mehreren untersuchten Varianten vom Grundsatz lediglich die Möglichkeit, einen entsprechenden Weg von Holtenau (Verlängerung von Richthofenstraße und Eekbrook) entlang der Grenze zwischen Flughafen und Militärgelände zur Kleingartenanlage Am Schusterkrug zu realisieren.

 

Unabhängig von den Baukosten (ca. 900.000 €), für die ein Finanzierungsrahmen auf absehbare Zeit nicht zu erkennen war, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Wegeverbindung zwischen den Sicherheitszäunen vom Flughafengelände und dem Marinefliegergeschwader (MFG 5) nicht weiter verfolgt werden. Auf einer Gesamtlänge von mehr als einem Kilometer wäre trotz Beleuchtung aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen (keine Ausweichmöglichkeit, keine Randbebauung, begrenzte Nutzerfrequenz usw.) weder zu Tages- noch zu Abend- und Nachtzeiten die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten (Angstraum). Die Verwaltung hat die Planung dieser Wegeverbindung daher nicht weiter betrieben. Die betroffenen Ortsbeiräte wurden im Januar bzw. Februar 2006 entsprechend informiert.

 

Die Verwaltung hat weiterhin eine direkte Wegeverbindung zwischen Holtenau und Pries-Friedrichsort in zwei Varianten geprüft:

 

  • östlich der B 503 und westlich des Flughafengeländes als direkte Westverbindung sowie
  • durch das Holtenauer Unterland als längerfristige Lösung im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung als Ostverbindung

 

Es ist beabsichtigt, die Ostverbindung in den laufenden Planungen zu den Stadtteilentwicklungskonzepten Holtenau/Friedrichsort (z. B. MFG 5) als Wegeverbindung zu berücksichtigen. Von verkehrlicher Bedeutung ist diese Maßnahme jedoch als Verbindung zwischen den Ortsteilen Holtenau und Friedrichsort. Diese Wegeverbindung wurde als Interimslösung am 22.08.2014 mit den eingeschränkten Rahmenbedingungen einer Zwischennutzung des MFG 5–Geländes freigegeben.

 

Das maßgebliche Ziel einer solcher Maßnahme liegt unabhängig von kleinräumigen Lösungen in der Anbindung der nördlichen Stadtteile (Pries/Friedrichsort und Schilksee) sowie der anschließenden nördlichen Region des Dänischen Wohld für den Radverkehr an die Landeshauptstadt Kiel südlich des Nord-Ostsee-Kanals mit dem Stadtzentrum.

 

 

II. Planung

Derzeit gibt es keine ausreichende Möglichkeit, den Radverkehr aus dem Innenstadtbereich über Holtenau am Flughafengelände vorbei in die nördlichen Stadtteile zu führen. Darüber hinaus gibt es in Holtenau keine weiterführende Schule und es besteht das Erfordernis, die Schülerradverkehre sicher zwischen Holtenau zum Schulzentrum in Altenholz/Stift zu leiten. Die umwegige, westlich der B 503 gelegene Führung stellt keine Alternative dar und ist darüber hinaus ohne Beleuchtung und durch Blendwirkung entgegenkommender Autos nur eingeschränkt annehmbar.

 

Eine bessere Lösung und aus Gründen der Sicherung des Schülerradverkehrs stellt der Ausbau des vorhandenen Weges zwischen Holtenau und Altenholz-Stift und der Boelckestraße östlich der B 503 und westlich des Flughafengeländes in Verlängerung der Immelmannstraße dar.

 

Mit zunehmendem Radverkehrsanteil in Kiel und der Komplettierung des Radwegenetzes erhält die Veloroute 1 (Verbindung Schilksee, Wik Nordfriedhof, Innenstadt Südfriedhof, Russee) zunehmend an Bedeutung. Durch den Lückenschluss im Bereich des Flughafens kann damit ein bestehendes Komfort- und Sicherheitsdefizit im Veloroutensystem behoben werden.

 

Der zum Ausbau vorgesehene Netzabschnitt ist im VEP 2008 im erweiterten Veloroutennetz als Nebenroute (Abb. 6-2) und als prioritäre Baumaßnahme im Radverkehr (Abb. 6-3) dargestellt. Darüber hinaus wird sie als „Maßnahme zum Ausbau und zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen“ (Maßnahme 25 „Verbindungsweg in Verlängerung der Immelmannstraße in Holtenau zwischen B 503 und Flugplatz: Ausbau des vorhandenen schmalen, kombinierten Geh-Radweges“) im VEP-Textteil gelistet.

 

Die selbstständig geführte Velonebenroute entlang der Westseite des Kieler Flugplatzes besteht derzeit als überwiegend sehr schmale asphaltierte Wegefläche zwischen Immelmannstraße und der Unterquerung der B 503. Die ersten ca. 150 m dienen als Kleingartenerschließung und weisen in diesem Abschnitt bereits eine Breite von ca. 4 - 5 m auf.

Im Folgenden wird der vorhandene Weg sehr schmal (am Anfang noch ca. 1,5 m und nach einigen Metern nur ca. 1,0 m) und verläuft in einem Streifen zwischen B 503 und Flughafen Holtenau, bevor er die Unterquerung der B 503 erreicht. Begegnungsverkehr für Radfahrer ist in diesem Abschnitt praktisch unmöglich.

 

Zur Verbesserung der Situation ist vorgesehen, in einem 1. Bauabschnitt die vorhandene schmale Wegeverbindung auf der Westseite des Flughafens in Verlängerung der Immelmannstraße bis zur Unterquerung der B 503 auf einer Länge von ca. 830 m auszubauen.

Auf den ersten ca. 150 m sind eine Deckensanierung sowie ein neuer Straßenentwässerungskanal erforderlich. Im weiteren Verlauf soll die vorhandene Trasse mit einem Querschnitt von 2,5 m ausgebaut werden.

Die geplante Beleuchtungsanlage soll mit dimmbarer LED-Beleuchtung ausgeführt werden. Dauerhaft könne so bei einer gleichmäßigen Ausleuchtung Energiekosten eingespart werden. Die gleichmäßige Ausleuchtung vermindert darüber hinaus dunkle Bereiche, die als mögliche Angstume wahrgenommen werden könnten.

Um die Maßnahme bestmöglich in das vorhandene Umfeld integrieren zu können, wurden die Ergebnisse des landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Landschaftspflegerischer Begleitplan) in die Planung eingearbeitet.

 

Eine direkt anschließende Wegeverbindung zwischen Unterquerung der B 503 bis zur Boelckestraße westlich parallel zum Flugplatz existiert bisher nicht.

In einem 2. Bauabschnitt soll ein ca. 500 m langer und 3,0 m breiter Radweg zwischen der Unterquerung B 503 und der Boelckestraße neu erstellt werden. Der 2. Bauabschnitt des Radweges am Flughafen wurde bereits durch den Bauausschuss als Teil der Maßnahme „Ausbau Boelckestraße und Schusterkrug“ am 07.03.2013 (Drucksachen-Nr: 0150/2013) beschlossen.

 

III. Beteiligungen

 

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Bereich Luftfahrt) hat nach Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung keine Bedenken gegen die Maßnahme.

 

Das Fahrradforum der Landeshauptstadt Kiel befürwortet die Maßnahme, die auch Bestandteil der Prioritätenliste ist (Drs. 0453/2014).

 

Dem Ortsbeirat Holtenau wurde die Maßnahme in seiner Sitzung am 01.04.2014 vorgestellt und begrüßt.

 

 

IV. Zeitplan

 

Es ist geplant, die Baumaßnahme ab Herbst 2014 auszuführen.

 

 

V. Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten betragen für den 1. Bauabschnitt ca. 485.000 €.

Anliegerbeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht fällig. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Der Straßenbaulastträger der B 503, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV), sieht gemäß den Regelwerken nicht das Erfordernis einer zweiten Verbindung entlang der B 503 zusätzlich zur vorhandenen umwegigen Verbindung westlich der B 503 in seiner Baulast. Die Maßnahme ist nach Prüfung durch den LBV somit auch nicht förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Schleswig Holstein (GVFG-SH) oder dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Der Bau des Radweges wurde daher als Klimaschutzmaßnahme beantragt (1. und 2. Bauabschnitt zusammen). Er wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie, der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums mit 200.000 € gefördert.

 

 

 

Die notwendigen Baukosten sind vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung im Nachtragshaushalt 2014 der Landeshauptstadt Kiel bei der Investitionsnummer 5410010019 (Maßnahmen zum Ausbau des Radwegenetzes) eingestellt.

 

 

 

Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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