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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0797/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

 

Der mit Drs. 0682/2012 erfolgte Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes für die Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in der Landeshauptstadt Kiel vom 02.10.2012 wurde in Folgesitzungen des Innen- und Umweltausschusses, zuletzt am 04.03.2014, mit ergänzenden Fragestellungen zurückgestellt.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Ergebnisse des eingeladenen Gesprächskreises


Am  1. Oktober 2013 fand unter Leitung von Stadtrat Röttgers im Anschluss an die Sitzung des Innen- und Umweltausschusses ein Gesprächskreis / Runder Tisch zur Thematik des kommunalen Ordnungsdienstes mit den ordnungspolitischen Sprecher/innen der Ratsfraktionen von CDU, SPD, FDP und DIE Linke statt.

 

Stadtrat Röttgers und der damalige Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes legten in diesem Termin  dar, warum es nach ihrer Auffassung keines „neuen Konzeptes des kommunalen Ordnungsdienst“ bedürfe, sondern der bestehende kommunale Ordnungsdienst (die sogenannten Scouts) ohne Neukonzipierung recht gut arbeite oder anderenfalls optimiert werden könnte. Hierzu orientierten sie sich an einem Schreiben der CDU Ratsfraktion vom 1.8.2013 (siehe Anlage) und insbesondere den aus Sicht der CDU formulierten Aufgaben eines kommunalen Ordnungsdienstes:

 

 


 

 

Die Verwaltung stellte die derzeit von den Scouts und anderen Institutionen wahrgenommenen Aufgaben vor.

 

So gehört es bereits heute zu den Aufgaben der Scouts, die Sauberkeit auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu überwachen. Unterstützt werden sie dabei insbesondere in Gaarden durch die Aktivitäten anderer Träger. Die Scouts „durchstreifen“ - in Gaarden parallel - die öffentlichen Wege sowie Grün- und Erholungsanlagen.

 

Die Scouts überwachen, unterbinden und ahnden gegebenenfalls ordnungswidrige Begleitumstände übermäßigen Alkoholkonsums auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hier in Gaarden, wo vier Scouts ihren Dienst versehen, im Sommer in Wechselschicht bis 20:00 Uhr.

 

Die Scouts überwachen bei ihren Streifen auch die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und tragen zur Vermeidung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit bei. hrend der Kieler Woche versehen Sie zu diesem Zweck ihren Dienst auch bei abendlichen Streifengängen auf den Veranstaltungsflächen.

 

Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben der Scouts, das Halten und Führen von Hunden in der Öffentlichkeit zu überwachen. So achten Sie auf die Beachtung der Verpflichtung zur Entfernung von Hundekot oder die Befolgung der Anleinpflicht in städtischen Grünanlagen oder des Mitnahmeverbots auf Kinderspielplätzen.


 

In Ergänzung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Politessen und Politeure achten auch die Scouts auf das Freihalten von Rettungswegen und Schwerbehindertenparkplätzen. Hier ahnden auch sie grobe Verkehrsverstöße und veranlassen gegebenenfalls sogar Abschleppmaßnahmen.

 

Die Scouts überprüfen auch Sondernutzungen auf Erlaubnis und Auflagenbeachtung; sie ermitteln im Winter auch, wo evtl. der Schneeräum- und Streupflicht nicht nachgekommen wurde und versuchen, diese Verpflichtung durchzusetzen. Die Mitarbeiter/innen achten auf evtl. Schrottfahrräder und fahrzeuge und leiten entsprechende Beseitigungsverfahren ein. 

 

Seit dem Grundkonzept für den kommunalen Ordnungsdienst in Kiel aus dem Jahr 2003 (Drs. 1295/2003) gehört zur „Idee der Scouts“, die Verantwortlichen auf störendes oder Fehlverhalten anzusprechen und zu einer Handlungskorrektur zu bewegen; selbstverständlich werden Regelverstöße dort, wo es erforderlich ist, geahndet und wird auch für die Durchsetzung von Verboten gesorgt. Hierbei arbeiten die Scouts vertrauensvoll und erfolgreich mit der Kieler Polizei zusammen.


Der Runde Tisch endete ohne eine abschließende Festlegung über das weitere Vorgehen. Mehrheitlich überwog die Ansicht, eine Änderung des bestehenden Aufgabenbereichs für die Scouts nicht vorzunehmen.

 


2. Zusammenfassende Darstellung der Aufgaben von Scouts, Rangern usw.
 

Eine Übersicht über nicht polizeiliche Aktivitäten in Gaarden in Sachen Sauberkeit/Sicherheit/Ordnung ist in der Anlage beigefügt und zeigt die Möglichkeiten der Bürgerarbeit mit Jedermannsrechten auf.
 

 

3.              Darstellung über die Einrichtung und Erfahrungen anderer schleswig-holstei-nischer Städte

 

Eine Nachfrage bei den übrigen kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins ergab, dass es in Hansestadt Lübeck ein Ordnungsdienst mit guten Erfahrungen gibt, der mit den Kieler Scouts hinsichtlich Aufgaben und Befugnisse vergleichbar ist. Dort arbeiten sieben Einsatzkräfte  unter einer Führungskraft; in Kiel arbeiten zehn Ordnungsdienst Mitarbeiter. In Lübeck verfügt der Ordnungsdienst über ein eigenes Fahrzeug, wobei keine Streifengänge versehen werden; in Kiel versehen die Mitarbeiter von vier Unterkünften aus Streifengänge (in Gaarden mit doppelter Einsatzkraft).In Neumünster ist die probeweise Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Planung. In Flensburg gibt es derzeit  keinen vergleichbaren kommunalen Ordnungsdienst.
 


4. Vergleiche mit anderen Städten im Bundesgebiet

 

Ein aussagekräftiger Vergleich mit anderen Städten im Bundesgebiet scheint ausgeschlossen; zu gr ist der Einfluss der Stadtflächen und Bevölkerungszahlen und weiteren regionalen Problemfeldern auf die Ausgestaltung von kommunalen Ordnungsdiensten.


 

So findet man an der Spitze vermutlich die Stadt Frankfurt. Dort verfügen rund 190 Mitarbeiter über die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten (einschließlich des Tragens von Schusswaffen), inklusive der Ausübung unmittelbaren Zwangs, und fahren mit Blaulicht und Sondersignal. Im Einsatz sind dort neben Dienstwagen auch Motorder und eine Fahrradstreife. Über 10 Monate werden die Mitarbeiter der Stadtpolizei in 900 Stunden ausgebildet.

 

In Köln mit besonders vielen Großveranstaltungen sind beispielsweise ca. 120 MitarbeiterInnen im Ordnungsdienst beschäftigt.

 

Derart aufgestellt gibt es noch einige Grstädte in Deutschland, mit denen sich Kiel aber unter dem Aspekt der jeweiligen Problemlagen erfreulicherweise - jedoch nicht vergleichen kann. Es gibt eher eine Vielzahl von Städten in denen auch die Verkehrskontrolle als Teil des kommunalen Ordnungsdienstes gesehen wird und die von der Personalstärke im Wesentlichen mit der Landeshauptstadt Kiel vergleichbar sind.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

Anlage

 

Übersicht zu Pkt. 2 (wird nachgereicht)

 

 

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Anlagen

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