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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0801/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 04.09.2014 wurde die Verwaltung gebeten, der Ratsversammlung bis zur Oktober-Sitzung einen Sachstandsbericht zum Projekt „Stadtstrand“ zu geben.

 

 

Sachstand

 

Im August 2013 fand ein Gesprächstermin mit dem Verein Stadtstrand e.V. und Fachvertretern des Baudezernates statt, bei dem die in der Geschäftlichen Mitteilung 0170/2013 dargestellten Probleme näher erläutert und naturschutzrechtliche, ökologische, ingenieur-, verkehrstechnische und planungsrechtliche Sachverhalte inhaltlich ausführlich besprochen wurden.

Als Gesprächsergebnis wurde ein gemeinsamer Termin im Umweltministerium (Oberste Naturschutzbehörde) vereinbart, um eine endgültige Klarheit darüber herbeizuführen, ob eine Befreiung vom Verbot, den gesetzlich geschützten Biotopbereich am Hindenburgufer zu beseitigen, möglich ist.

 

Seitens des MELUR (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) wurden im gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Vereins ausführlich die rechtlichen Aspekte dargelegt, die bei einem Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) zu bedenken sind, denn mit der Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetztes hat der Gesetzgeber eine sehr hohe Hürde aufgebaut.

 

Das Projekt Stadtstrand wird von der Verwaltung weiterhin als innovativ eingestuft, ohne dass zurzeit eine naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit am Hindenburgufer absehbar wäre. Die Kosten für Planung, Realisierung und Betrieb sind städtisch nicht finanzierbar.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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