Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0803/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

r den Erhalt eines Grundschul- und Sekundarstufen-I-Schulstandortes am Elendsredder wird der Variante _____ zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ausgangslage:

Die Neuregelung des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein, das zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist, sieht im Regelfall die Umwandlung der bestehenden Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen vor.

 

Die ehemaligen Regionalschulen, die Max-Tau-Schule, die Herrmann-Löns-Schule und die Klaus-Groth-Schule erreichen die geforderte Mindestschülerzahl in der Sekundarstufe I und sind damit ab 1. August 2014 Gemeinschaftsschulen.

 

Bei der Timm-Kröger-Schule handelt es sich um eine Regionalschule mit Grundschulteil. Die in § 147 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) geforderte Mindestgröße von 230 bzw. 240 Schülerinnen und Schülern wurde zum Schuljahr 2014/2015 nicht erreicht. Bereits im Schuljahr 2013/2014 lag sie bei nur 219 Schülerinnen und Schülern, aktuell liegt sie bei 134. Damit greift die Regelung des § 147 Abs. 3 SchulG und der Schulbetrieb der Timm-Kröger-Regionalschule läuft aus und wird spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 eingestellt.

 

Beteiligungsprozess

Seit Herbst 2013 sind Schulamt, Schulträger und Vertretungen aller Fraktionen in intensiven Gesprächen über die Zukunft des Standortes in der Wik. Vertreterinnen und Vertreter der Schule, der Eltern und des Ortsbeirates sind in den Prozess eingebunden.

 

Mit Blick auf die sich abzeichnende positive demografische Entwicklung im Kieler Norden bietet der in den Jahren 2002 bis 2005 energetisch sanierte Schulstandort Timm-Kröger-Schule in der Wik vielfältige Chancen und Möglichkeiten.

 

In seiner Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0313/2014) hatte der Schulträger im Ausschuss für Schule und Sport ausführlich alle Beteiligten über die bisherigen Aktivitäten, die insgesamt sehr komplexen Problemstellungen von Schulen im Kieler Norden sowie mögliche Entwicklungsperspektiven informiert.

 

Dieses Beteiligungsverfahren mit mehreren involvierten Schulen führte wie zu erwarten war zu teils sehr konträren Positionierungen, die keine r alle Beteiligten akzeptable Lösung und insbesondere keine zeitnahe Entscheidung nahe legte.

 

Bisherige Beschlussfassung

Im Vordergrund aller Bemühungen steht allerdings weiterhin die Absicht, in der Wik einen Schulstandort mit einem Grundschulteil und einer Sekundarstufe I zu erhalten und gleichzeitig ein attraktives Schulangebot für den Kieler Norden zu entwickeln.

 

Die Ratsversammlung hatte bereits in ihrer Sitzung vom 20. Februar 2014 (Drs. 0119/2014) folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Ratsversammlung begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Verwaltung, im Dialog mit allen Betroffenen eine Lösung für den Erhalt des Schulstandortes Timm-Kröger-Schule zu finden. Ziel des Prozesses soll dabei sowohl der Erhalt eines zweiten Grundschul-Standortes im Norden Kiels neben der Schule am Sonderburger Platz sein, als auch der Erhalt der Sekundarstufe I über eine Außenstellen-Lösung mit einer der umliegenden Gemeinschaftsschulen oder über einen möglichen (Teil-)Umzug einer Schule in die sanierten Gebäude der TKS. Dabei darf eine Lösung nicht über die Köpfe der jeweils Betroffenen hinweg entschieden werden, sondern Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerschaft und Schulleitungen sind transparent in die Entscheidungsfindung einzubinden.

 

Einschätzung verschiedener Optionen

Die Wik ist als aufwachsender Stadtteil auf eine wohnortnahe Grundschulversorgung angewiesen. Gemäß dem Motto „kurze Beine kurze Wege“ bietet sich der Standort in der Wik nicht als Ausweichlösung an, um möglichen Engpässen an den Grundschulstandorten Hardenbergschule und Reventlouschule zu begegnen. Hier sind Alternativen im näheren Umfeld zu entwickeln. Daber hinaus lösen Außenstellenkonstrukte nicht die Probleme der Friedrich-Junge-Schulen am Standort Langenbeckstraße (sanierungsbedürftiger Gebäudebestand und Platzmangel).

 

Als umliegende Gemeinschaftsschulen wurden in der Drs. 0313/2014 die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule und die Goethe-Gemeinschaftsschule benannt.

 

Die Goethe-Gemeinschaftsschule ist vollständig saniert, optimal ausgelastet und befindet sich im Gegensatz zum Gebäude der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule in einem guten baulichen Zustand. Aus diesem Grund stellt der Ansatz, eine Außenstelle der Goethe-Gemeinschaftsschule in der Timm-Kröger-Schule zu realisieren, auch nach gemeinsamen Abwägungen mit der Schulaufsicht keine überlegenswerte Alternative im Sinne einer Verbesserung dar.

 

Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses werden daher in dieser Vorlage dreigliche Varianten dargestellt, die sich ausschließlich auf den Standort Friedrich-Junge-Schule fokussieren. Beleuchtet werden hierbei die organisatorische Verbindung von Schulen sowie Außenstellenlösungen.

 

Perspektive für den Standort in der Wik mit der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule

Die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule ist vor mehr als 60 Jahren erbaut worden und befindet sich in keinem guten baulichen Zustand, obwohl in den vergangenen Jahren regelmäßig in das Gebäude investiert wurde. Seit 2010 ist die Schule eine Gemeinschaftsschule. Die räumliche Situation ist zudem sehr beengt, so dass notwendige Differenzierungsräume nicht vorhanden sind. Dafür werden zurzeit kleinere Hinterzimmer und Abtrennungen genutzt, damit auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult werden können.

 

Mit dem Schulbauprogramm 2013 bis 2018 sind für die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule Investitionen in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro beschlossen worden. Für 2017/2018 ist ein Anbau an das Schulgebäude vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Fachraumsanierung dringend erforderlich. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich ca. 1 Mio. Euro.

 

Der ehemalige Schulleiter der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule hatte daher Anfang 2014 die Initiative ergriffen und in seinem Kollegium sowie in der Eltern- und Schülerschaft für einen Umzug in das gut sanierte Gebäude in der Wik geworben. Allerdings lehnten nach einer durch die Schule initiierte Umfrage rd. 70 % der Befragten einen Umzug ab.

 

Parallel ist auch der Standort der Friedrich-Junge-Grundschule räumlich sehr beengt. Für die Schulkindbetreuung wurde bereits vor Jahren eine Containerlösung notwendig. Darüber hinaus werden seit langem weitere 40 Kinder in angemieteten Räumen in der Nietzschestraße betreut. Die Miete beträgt hierfür jährlich insgesamt rd. 27.300 Euro.

 

r die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule wie für die Grundschule sind somit sehr finanzaufndige Sanierungs- wie Baumaßnahmen erforderlich, um diese Schule zukunftsfähig gut aufzustellen. In Verbindung mit dem Standort Wik kann diesen Problemlagen gut begegnet werden.

 

Alle nachfolgend genannten Varianten treffen keine Entscheidungen über die Köpfe von Betroffenen hinweg, da sie sich ausschließlich auf zukünftige Schülergenerationen beziehen und keine Veränderungen für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Junge-Schule darstellen.

 

 

Variante 1

Organisatorische Verbindung und Zusammenlegung mit einem anderen Sek-I-Bereich

Für den Kieler Norden soll die Timm-Kröger-Grundschule als zweiter Grundschulstandort mit Sekundarbereich I erhalten bleiben.

 

Dafür werden die Timm-Kröger-Schule (Grundschule und auslaufende Regionalschule) und die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule am Standort in der Wik zusammengelegt und gem. § 60 SchulG organisatorisch zu einer Schule verbunden. Nach Einschätzung von Schulträger und Schulaufsicht ist der Schuljahresbeginn 2015/2016 ein sinnvoller Zeitpunkt der organisatorischen Verbindung.

 

Nach dieser Variante werden ab dem Schuljahr 2015/2016 ff. alle neuen Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule nur noch am Standort Elendsredder aufgenommen und es werden dort drei neue 5. Klassen gebildet. In der Folge werden ab diesem Zeitpunkt am Standort Langenbeckstraße keine 5. Klassen mehr gebildet. In den vergangenen Jahren waren dies regelmäßig drei neue 5. Klassen. Damit läuft der an der Timm-Kröger-Schule vorhandene Regionalschulteil in den kommenden Jahren aus und bildet zusammen mit dem ab 2015/2016 aufwachsenden Gemeinschaftsschulteil die Sekundarstufe I in der Wik.

 

Für die im November 2014 beginnenden Grundschulanmeldungen sowohl an der Timm-Kröger-Grundschule als auch an der Friedrich-Junge-Grundschule bedeutet dies, dass Eltern Klarheit darüber haben, welche Wahlmöglichkeiten sie in Bezug auf weiterführende Schulen und Schularten in der Nähe ihres Wohnortes bzw. ihrer Grundschule vorfinden werden. Für die Kinder, die in südlicher Nähe zur Friedrich-Junge-Schule wohnen, könnten als weiterführende Schulen auch die Klaus-Groth-Schule oder die Gemeinschaftsschule Hassee in Betracht kommen, eine Übersicht der freien Plätze an Gemeinschaftsschulen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Statistik der letzten Jahre belegt, dass Eltern der Friedrich-Junge-Grundschule sich im Anschluss an die Grundschulzeit zu rund 60 % für andere weiterführende Schulen und nicht für die Friedrich-Junge-Gemeinschaftschule entschieden haben.

 

Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt bereits an der Friedrich-Junge-Gemeinschafts­­schule aufgenommen wurden, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Für sie erfolgt das Unterrichtsangebot weiterhin für die Klassenstufen 6 bis 10 schrittweise auslaufend bis längstens zum Jahr 2021 bis zum Erreichen des Schulabschlusses am Standort Langenbeckstraße. Die Schulgemeinschaft hätte aber grundsätzlich die Möglichkeit, einen vollständigen Übergang an den Standort Wik vorzeitig zu erreichen, wenn sie die Beschulung an einem Standort wünscht.

 

Dieser Prozess eines sukzessiven Aufbaus an den Standort in der Wik wird sich längstens bis in das Schuljahr 2020/2021 fortsetzen und ist geprägt von den Vorgaben zur Mindestgröße und dem Ziel, ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Angebot für Kiel zu sichern.

 

Der Gebäudeteil der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule könnte nach Durchführung der notwendige Sanierungsarbeiten anderen bzw. angemessenen Nutzungen, z. B. Umzug des Förderzentrum Gutenbergschule und angemessene räumliche Ausstattung der Grundschule in der Langenbeckstraße und die Sicherstellung der dortigen Schulkindbetreuung, zugeführt werden.

 

Zudem ergibt sich bei der Variante 1 eine gute Perspektive für die Schülerinnen und Schüler der derzeit noch auslaufenden Timm-Kröger-Regionalschule.

 

Entwicklung der Klassenstruktur am Standort in der Wik:

 

Schuljahr

Klassen

Grundschule

Klassen

Regionalschule

Klassen

Gemeinschaftsschule

Gesamt

2015/2016

3

4

3

10

2016/2017

3

3

6

12

2017/2018

4

2

9

15

2018/2019

4

1

12

17

2019/2020

4

0

15

19

2020/2021

4

0

18

22

 

Räume:

Die energetisch sanierte Schule am Elendsredder verfügt bereits über eine Vielzahl von Räumen, die langfristig von einer Grund- und Gemeinschaftsschule benötigt werden. Klassen-, Differenzierungs- und Fachräume sind in ausreichender Zahl vorhanden. Allerdings ist es erforderlich, dass einige der Fachräume noch zu sanieren sein werden. Die Kosten hierfür werden auf rd. 500.000 Euro geschätzt und können aus den zur Verfügung stehenden Mittel des Fachraumsanierungsprogramms finanziert werden. Der bestehende Verwaltungsbereich müsste ggf. durch kleinere Baumaßnahmen optimiert werden.

 

Bei einer Entscheidung für Variante 1 sind im Gebäude ausreichende Raumkapazitäten für einen sich entwickelnden Grund- und Gemeinschaftsschulstandort vorhanden.

 

Bereits zum kommenden Schuljahr könnten die notwendigen Räume für Essenangebote der Schule durch Umbauten umgesetzt werden. Es ist möglich, die notwendigen Freizeitflächen durch veränderte Nutzungen innerhalb des Gebäudebestandes zur Verfügung zu stellen.

 

Klassenräume:

Am Standort sind die erforderlichen 22 Klassenräume mit jeweils mehr als 60 m² vorhanden.

 

Differenzierungsfläche:

Für die Differenzierungsflächen kann die räumliche Zuordnung sowohl für den Grundschulteil mit 60 m², als auch für den Gemeinschaftsschulteil mit 180 m² in räumlicher Nähe zu den Klassenräumen erfolgen.

 

Fachräume:

Die erforderlichen Fachräume für eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil können am Standort am Elendsredder durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in ausreichender Größe, Anzahl und Qualität bereit gestellt werden.

 

Verwaltung:

Die für eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil benötigten Verwaltungsräume können im Bestand realisiert werden.

 

Ganztagsbetreuung mit Mittagsversorgung und Schulkindbetreuung

Im Schulgebäude ist bereits eine Mensafläche mit ca. 100 m² vorhanden. Darüber hinaus könnten notwendige Flächen für Mittagessen durch Umbau im Schulgebäude entstehen, ebenso die Freizeitflächen. Die Kosten hierfür sind in den Kostenschätzungen (Tabelle Seite 6) enthalten.

 

Am Schulstandort sind darüber hinaus in verschiedenen Gebäudeteilen weitere Ausbaureserven vorhanden. Darüber hinaus bietet das großzügige Schulgrundstück vielfältige Optionen für Erweiterungsmöglichkeiten, sofern dies zukünftig erforderlich werden sollte. Da eine solche Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht absehbar ist, erfolgt hierfür keine Kostenschätzung.

 

Weitere Nutzer am Standort:

Die am Standort am Elendsredder durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und die Außenstelle der Kindertageseinrichtung Holtenauer Straße genutzten Räume im Schulgebäude bleiben von den Veränderungen am Standort unberührt.

 

Auf der Grundlage der durch die Ratsversammlung beschlossenen Raumstandards stehen ausreichende Raumkapazitäten für eine dreizügige Gemeinschaftsschule mit einem einzügigen Grundschulteil am Standort in der Wik zur Verfügung.

 

Nach den aktuellen Prognosen setzt sich die positive Entwicklung in der Landeshauptstadt Kiel weiterhin fort. Diese wirkt sich erfreulicherweise auch auf den Stadtteil Schreventeich aus. Mit Blick auf diesen Trend bietet es sich an, den Standort Langenbeckstraße als eine dreizügige Grundschule und Offene Ganztagsschule mit einer Schulkindbetreuung zu entwickeln.

 

Selbst wenn in den nächsten Jahren eine Entscheidung für die Verlagerung des Förderzentrums Gutenbergschule an den Standort Langenbeckstraße getroffenen werden sollte, stünden hierfür noch ausreichende räumliche Kapazitäten zur Verfügung.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Schulgesetz bedarf die organisatorische Verbindung der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde.

 

Wesentliches auf einen Blick:

 

-               Entwicklung und Ausbau eines Grundschul- und Sekundarstufen-I-Standortes im Kieler

              Norden

-               Planungssicherheit für Eltern

-               Gute Auslastung der sanierten Räumlichkeiten am Elendsredder

-               Schule und Schulkindbetreuung der Friedrich-Junge-Grundschule unter einem Dach möglich

-               Am Standort Wik steht eine sanierte Dreifeld-Sporthalle zur Verfügung, während am Standort Langenbeckstraße lediglich eine Einfeld-Sporthalle mit einer Gymnastikhalle vorhanden ist

-               Räumliche Synergien (insbesondere im Verwaltungsbereich) werden durch die

              organisatorische Verbindung und die Entwicklung zu einem Grund- und Gemeinschaftsschulstandort erzielt

-               Anschlussverwendung des Gemeinschaftsschulteils an der Langenbeckstraße möglich

-               Kein Neubau am Standort Langenbeckstraße notwendig

-              Einsparung von Mieten und für Container in Höhe von rd. 27.300 Euro jährlich

-              Keine Fachraumsanierung am Standort Langenbeckstraße erforderlich

-              Fachraumsanierung am Standort Wik in Höhe von rd. 500.000 Euro erforderlich

 

Umbaukosten in der Wik*

700.000 €

Fachraumsanierungskosten in der Wik*

500.000 €

Umbaukosten Langenbeckstraße für Grundschule mit Schulkindbetreuung*

100.000 €

Fachraumsanierungsarbeiten Langenbeckstraße

0 €

Neubaukosten

0 €

Gesamt (*geschätzt)

1.300.000 €

 

Ggf. sind Kosten für eine Nachnutzung Langenbeckstraße (FÖZ Gutenbergschule) im Zusammenhang mit der Ausweitung Feuerwehr in der Gutenbergstraße zu klären.

 

 

Variante 2

Bildung einer einzügigen Außenstelle für die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule am Standort in der Wik

Bei dieser Variante wird ab dem Schuljahr 2015/2016 von den drei 5. Klassen der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule zukünftig jeweils eine 5. Klasse am Standort Elendsredder gebildet und als Außenstelle der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule geführt.

 

Diese Außenstellenlösung sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt an der Friedrich-Junge-Gemeinschafts­schule maximal zwei neue 5. Klassen gebildet werden können. Bei dieser Variante liegt es in der Verantwortung des Schulleiters der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule, neben der Stammschule auch die Außenstelle verantwortlich zu leiten und zu entwickeln.

 

Damit würden am Standort Elendsredder ab dem Schuljahr 2015/2016 folgende – voneinander isolierte Schulsysteme – vorhanden sein:

 

1.              die Timm-Kröger-Grundschule und der auslaufende Regionalschulteil (bleibt eigenständig),

2.              die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule, schrittweise mit einem Zug als Außenstelle

              aufwachsend

 

Entwicklung der Klassenstruktur am Standort in der Wik:

 

Schuljahr

Klassen

Grundschule

Klassen

Regionalschule

Klassen

Gemeinschaftsschule

Gesamt

2015/2016

3

4

1

8

2016/2017

3

3

2

8

2017/2018

4

2

3

9

2018/2019

4

1

4

9

2019/2020

4

0

5

9

2020/2021

4

0

6

10

 

Räume:

Der Aufbau der Außenstelle und die daraus resultierenden Raumbedarfe lassen sich im Bestandsgebäude in der Wik realisieren. Allerdings ist bei dieser Variante der Standort Wik räumlich nicht ausgelastet.

 

Die durch die Außenstellenlösung frei werdenden Flächen in der Langenbeckstraße reichen dennoch nicht aus, um alle Bedarfe der Friedrich-Junge-Schulen im Gebäude unterzubringen.

 

Zum Schuljahr 2020/2021 fehlen bei dieser Variante immer noch Räume für die Schulkindbetreuung der Friedrich-Junge-Grundschule, so dass eine Aufgabe der Containerlösung und der Räume in der Nietzschestraße mit einer jährlichen Jahresmiete von rd. 27.300 Euro nicht möglich sein wird. Darüber hinaus fehlen auch weiterhin Räume für den Verwaltungsbereich, so dass in der Konsequenz der im Schulbauprogramm für 2017/2018 vorgesehene Neubau erforderlich ist. Ob dieser dann in der ursprünglichen Größe notwendig sein wird, müsste eine erneute Prüfung ergeben.

 

Bei einer Entscheidung für die Variante 2 müssen sowohl für die Außenstelle in der Wik als auch für das Gebäude in der Langenbeckstraße alle Fachräume (jeweils drei naturwissenschaftliche Räume, Kunstraum, Musikraum, Werkraum, Lehrküche, Medienraum und PC-Raum) für den Gemeinschaftsschulbereich vorgehalten, gepflegt und saniert werden, um eine angemessene Fachunterrichtversorgung zu gewährleisten. Die Sanierungskosten für alle Fachräume betragen nach vorläufigen Schätzungen für die Langenbeckstraße rd. 1 Mio. Euro und in der Wik rd. 500.000 Euro.

 

Bei der Variante 2 wird am Standort der Timm-Kröger Schule ein Schulleiter die einzügige Grundschule leiten. Ob sich dieser Standort unter den vorhandenen Rahmenbedingungen zu einer Zweizügigkeit entwickelt könnte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Die vorhandenen Flächen im Gebäude reichen für eine mögliche Zweizügigkeit der Grundschule aus, ggf. müssten derzeit noch nicht genutzte Flächen (z. B. Flure, fremdvermietetes Hausmeisterhaus) durch Umbauten nutzbar gemacht werden.

 

Es besteht die Gefahr der mangelnden Akzeptanz einer Nebenstelle, die jeweils nur eine Klasse eines Jahrgangs beschult. Zur Sicherstellung des Fach- und Wahlpflichtunterrichts wird es notwendig werden, dass die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler pendeln. Zusätzliche Mittel oder Stunden können hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch den Offenen Ganztag und die Schulsozialarbeit.

 

Wesentliches auf einem Blick:

 

-              Es besteht die Möglichkeit, die Timm-Kröger-Grundschule bei entsprechender Nachfrage zweizügig zu entwickeln

-              Eltern haben bei Anmeldung zur 5. Klasse keine Gewissheit über den zukünftigen Standort, an dem ihr Kind beschult wird, sondern erfahren dies erst nach der Zuteilung durch die Schulleitung

-              Der Standort in der Wik ist bei einer einzügigen Grundschule nicht ausgelastet

-              Der geplante Neubau am Standort Langenbeckstraße ist weiterhin erforderlich, da trotz der Außenstellenlösung nicht alle Nutzungen der Friedrich-Junge-Schulen (Schulkindbetreuung und Verwaltung) untergebracht werden können

-              Fachräume müssen doppelt vorgehalten, finanziert und saniert werden

-              Am Standort in der Wik steht eine sanierte Dreifeld-Sporthalle zur Verfügung, während am Standort Langenbeckstraße lediglich eine Einfeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle vorhanden ist

-              Hoher Raumbedarf, da Verwaltungsräume für drei Schulen (Friedrich-Junge-Grundschule, Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule mit Außenstelle, Timm-Kröger-Grundschule mit auslaufendem Regionalschulteil) benötigt werden

-              Keine Möglichkeit, andere Nutzungen am Standort Langenbeckstraße zu realisieren, z. B. durch das Förderzentrum Gutenbergschule

-              Akzeptanz der Nebenstelle ist unklar

-              Die Organisation von Fachunterricht an zwei Standorten erfordert, dass Lehrkräfte pendeln müssen

-              Der klassenübergreifende Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 erfordert das Pendeln von

              Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

-              Der Offene Ganztag und die Schulsozialarbeit müssen auf zwei Standorte verteilt werden.

 

Umbaukosten in der Wik*

400.000 €

Fachraumsanierungskosten in der Wik*

500.000 €

Umbaukosten Langenbeckstraße*

100.000 €

Fachraumsanierungsarbeiten Langenbeckstraße*

1.000.000 €

Neubaukosten lt. Schulbauprogramm

2.000.000 €

Gesamt (*geschätzt)

4.000.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten für Nachnutzung Langenbeckstraße (FÖZ Gutenbergschule) entfallen hier, da Nachnutzung nicht möglich ist; dafür entstehen Kosten an einem anderen Standort

 

 

Variante 3

Bildung einer zweizügigen Außenstelle für die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule am Standort in der Wik

Bei dieser Variante werden ab dem Schuljahr 2015/2016 von den voraussichtlich drei zu bildenden 5. Klassen der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule zukünftig jeweils zwei 5. Klassen am Standort der Timm-Kröger-Schule gebildet und als Außenstelle der Friedrich-JungeGemeinschaftsschule geführt.

 

Diese Außenstellenlösung sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt an der Friedrich-JungeGemein­schaftsschule maximal eine neue 5. Klasse gebildet werden kann. Bei dieser Variante liegt es in der Verantwortung des Schulleiters der Friedrich-Junge-Gemeinschafts­schule, neben der Stammschule auch die Außenstelle verantwortlich zu leiten und zu entwickeln.

 

Damit würde am Standort in der Wik ab dem Schuljahr 2015/2016 folgende – voneinander isolierte Schulsysteme – vorhanden sein:

 

1.              die Timm-Kröger-Grundschule und der auslaufende Regionalschulteil (bleibt eigenständig),

2.              die Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule schrittweise mit zwei Zügen als Außenstelle

              aufwachsend

 

Entwicklung der Klassenstruktur am Standort in der Wik:

 

Schuljahr

Klassen

Grundschule

Klassen

Regionalschule

Klassen

Gemeinschaftsschule

Gesamt

2015/2016

3

4

2

9

2016/2017

3

3

4

10

2017/2018

4

2

6

12

2018/2019

4

1

8

13

2019/2020

4

0

10

14

2020/2021

4

0

12

16

 

Bei einer Entscheidung für die Variante 3 und einem Aufbau der zweizügigen Außenstelle in der Wik reichen die dortigen Räume aus, um alle Nutzungen unterzubringen, sofern alle, auch die bisher noch nicht genutzten Flächen, wie z. B. das Hausmeisterhaus, Flure, etc. in die schulische Nutzung überführt werden. Es müssen Umbauten im Gebäude erfolgen. Der Standort in der Wik ist bei dieser Variante komplett ausgelastet.

 

Am Standort Langenbeckstraße müssten dennoch die Container und die angemieteten Räume weiterhin dauerhaft zur Verfügung stehen, um eine bedarfsgerechte Betreuung von Grundschulkindern im Anschluss an den Unterricht sicherzustellen.

 

Bei einer Entscheidung für Variante 3 müssten ebenfalls alle Fachräume doppelt vorgehalten, finanziert und saniert werden. Auch bei dieser Variante sind Verwaltungsräume für drei Schulen erforderlich.

 

Hier stellt sich ebenfalls das Problem einer möglichen Akzeptanz bei jeweils nur einer Klasse eines Jahrgangs. Ebenso wird hier das Pendeln von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zwischen zwei Schulen erforderlich sein und die Verteilung von Stunden bzw. Mitteln des Ganztags und der Schulsozialarbeit auf zwei Standorte.

 

Wesentliches auf einen Blick

 

-              Es besteht keine Möglichkeit, die Timm-Kröger-Grundschule bei entsprechender Nachfrage zweizügig zu entwickeln

-              Eltern haben bei Anmeldung zur 5. Klasse keine Gewissheit über den zukünftigen Standort, an dem ihr Kind beschult wird

-              Der Standort in der Wik ist komplett ausgelastet

-              Neubau am Standort Langenbeckstraße ist nicht erforderlich, allerdings werden die Containerlösung und die Räume in der Nietzschestraße weiterhin dauerhaft benötigt (Jahresmiete rd. 27.300 Euro jährlich)

-              Fachräume müssen doppelt vorgehalten, finanziert und saniert werden

-              Am Standort in der Wik steht eine sanierte Dreifeld-Sporthalle zur Verfügung, während am Standort Langenbeckstraße lediglich eine Einfeld-Sporthalle mit Gymnastikhalle vorhanden ist

-              Hoher Raumbedarf, da Verwaltungsräume für drei Schulen (Friedrich-Junge-Grundschule, Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule mit Außenstelle, Timm-Kröger-Grundschule mit

              auslaufendem Regionalschulteil) benötigt werden

-              Die Verwaltung der Gemeinschaftsschule ist nicht dort, wo die Mehrzahl der Schüler beschult werden

-              Es besteht keine Möglichkeit, andere Nutzungen am Standort Langenbeckstraße zu realisieren

-              Schulleitung ist nur an einem Standort präsent

-              Die Akzeptanz dieser Lösung ist fraglich

-              Die Organisation von Fachunterricht an zwei Standorten erfordert, dass Lehrkräfte pendeln müssen

-              Der klassenübergreifende Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 erfordert das Pendeln von

              Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

-              Ressourcen für den Offenen Ganztagsbetrieb und die Schulsozialarbeit müssen auf zwei Standorte verteilt werden

 

Umbaukosten in der Wik*

400.000 €

Fachraumsanierungskosten in der Wik*

500.000 €

Umbaukosten Langenbeckstraße*

100.000 €

Fachraumsanierungsarbeiten Langenbeckstraße*

1.000.000 €

Neubaukosten

0 €

Gesamt (*geschätzt)

2.000.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten für Nachnutzung Langenbeckstraße (FÖZ Gutenbergschule) entfallen hier, da Nachnutzung nicht möglich ist; dafür entstehen Kosten an einem anderen Standort

 

 

Stellungnahmen

Die Verwaltung hat nach § 63 Abs. 2 SchulG die Schulkonferenzen der Timm-Kröger-Schule, der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule, die jeweiligen Ortsbeiräte sowie gem. § 33 Abs. 4 SchulG die Schulleitungen zu der Zusammenlegung angehört und um eine Stellungnahme gebeten. Die einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 bis 6 beigegt.

 

Stellungnahme der Timm-Kröger-Schule

Die Schulkonferenz der Timm-Kröger-Schule hat in ihrer Stellungnahme (Anlage 2) deutlich gemacht, dass sie eine Anbindung der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule an den Standort in der Wik befürwortet.

 

Einschätzung der Verwaltung

Die Entscheidung für Variante 1 berücksichtigt einerseits die politischen Beschlüsse, anderseits kann der für den Kieler Norden dringend benötigte Grundschul- und Sekundarstandort gestärkt und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig erfolgt hier ein wirtschaftlicher Umgang mit den räumlichen und finanziellen Ressourcen.

 

Stellungnahme der Friedrich-Junge-Grundschule

Eine Stellungnahme der Friedrich-Junge-Grundschule liegt nicht vor.

 

Stellungnahmen der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule

Die Schulkonferenz der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule (Anlage 3) lehnt die Beschlussvorlage in allen Varianten ab und bezieht sich bei der inhaltlichen Begründung zu Räumen ausschließlich auf Variante 1.

 

Einschätzung der Verwaltung

Zu 1.

Ein Standortwechsel führt nicht zwangsläufig dazu, dass sich funktionierende Kooperationen aufsen und die erfolgreiche Arbeit der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule wie in der Stellungnahme befürchtet - nicht fortgeführt werden kann. r die Schulgemeinschaft und im Besonderen für die Schulleitung wird es allerdings die Herausforderung in der kommenden Zeit sein, erfolgreiche und bewährten Konzepte zu erhalten und weiterhin umzusetzen, selbst wenn die Rahmenbedingungen sich verändern. Es gilt daher, die guten Kooperationen und die bewährte Zusammenarbeit zwischen der Schule, den Eltern und den Betrieben auch bei einem Standortwechsel fortzuführen, zu pflegen, aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 

Zu 2.

Das Anmeldeverhalten von Eltern ist aufgrund der Schulwahlfreiheit in der Regel nicht vorhersehbar. Deutlich sichtbar ist allerdings, dass es an einem Standort für die Sekundarstufe I im Kieler Norden mangelt, während gleichzeitig 176 freie Plätze in den fünften Klassen an Gemeinschaftsschulen es nicht zulassen, neben der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule am Standort Langenbeckstraße zusätzlich einen weiteren Sekundarbereich in der Wik aufzubauen.

 

In der Übergangszeit ssen an zwei Standorten jeweils funktionierende Systeme für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern geschaffen bzw. erhalten werden. Dabei wird insbesondere der Schulleitung und dem Lehrerkollegium ein hohes Maß an Flexibilität abverlangt.

 

Im Zuge des Aufbaus zu einer dreizügigen Gemeinschaftsschule werden im Schuljahr 2016/2017 jeweils gleich viele Klassen sowohl an der Timm-Kröger-Schule als auch an der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule am Standort in der Wik beschult. Danach überwiegen die Kolleginnen und Kollegen der Gemeinschaftsschule. Die Kollegien beider Schulen mischen sich daher bereits deutlich vor dem endgültigen Auslaufen der Regionalschule.

 

Zu 3.

Das Gebäude in der Wik wurde energetisch saniert. Um den Anforderungen an einen modernen Unterricht einer Grund- und Gemeinschaftsschule gerecht zu werden und die nach den Standards erforderliche Zahl von Fachräumen in der entsprechenden Größe und Qualit vorzuhalten, sind Sanierungs- und Umbauarbeiten erforderlich. Wie bereits dargestellt, sind für den Verwaltungsbereich und eine Mensa Investitionen vorzunehmen. Kostenschätzungen sind der Beschlussvorlage zu entnehmen. Die Behebung eines Wasserschadens ist eine Maßnahme im Rahmen der regulären Bauunterhaltung.

 

Nach den derzeit vorliegenden Annahmen zur demografischen Entwicklung in Kiel ist, entgegen eines landesweit möglichen Rückgangs der Schülerzahlen, mittel- und langfristig (bis zum Jahr 2036) nicht mit einem Rückgang, sondern eher mit einem Anstieg der Bevölkerung in den entsprechenden Altersgruppen des Primar- und Sekundarbereichs zu rechnen. Eine räumliche Entspannung, die dazu führen kann, dass ein Neubau nicht mehr erforderlich sein wird und angemietete Flächen nicht mehr benötigt werden, zeichnet sich nicht ab. Vielmehr werden weitere Räume r den Grundschulbereich und den Ausbau der Schulkindbetreuung benötigt.

 

Alternative Vorschläge der Eltern der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule

Als Reaktion auf die Beschlussvorlage haben die Eltern der Friedrich-Junge- Gemeinschaftsschule verschiedene Vorschläge eingebracht, wie die Gemeinschaftsschule am bisherigen Standort verbleiben und das Gebäude der Timm-Kröger-Schule einer sinnvollen Anschlussnutzung zugehrt werden kann (Anlage 4).

 

Einschätzung der Verwaltung

Zu 1.

Das Gebäude der Timm-Kröger-Schule bietet keine ausreichenden umlichen Kapazitäten, um die vorhandene Grundschule zu beherbergen und darüber hinaus Platz für alle Funktionseinheiten des Regionalen Berufsbildungszentrums 1 (RBZ 1) in der Gellertstraße 18 C anzubieten. Es werden insgesamt 26 Klassenräume benötigt, während am Elendsredder nur 22 Klassen zur Vergung stehen. Die Umnutzung von Fachräumen zu Klassenräumen kann nicht in dem erforderlichen Maße erfolgen, da der Bereich Sozialwirtschaft des RBZ 1 ebenfalls einen Bedarf an Fachumen hat.

 

Zu 2.

Das Gebäude des Ernst-Barlach-Gymnasiums ist als dreizügiges Gymnasium konzipiert. Seit Jahren werden dort mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet, als es die räumlichen Ressourcen im Grunde zulassen. Die zusätzliche Nutzung nichtschulischer Flächen ist die Folge. Es ist der Wunsch und das Ziel des Schulträgers, zukünftig gemeinsam mit allen allgemeinbildenden Schulen eine Lösung für eine gleichmäßigere Verteilung der Schülerströme auf alle Schulstandorte in der Landeshauptstadt Kiel zu erarbeiten.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 wird deutlich, dass es an einem Standort für eine Sekundarstufe I im Kieler Norden mangelt, während gleichzeitig insgesamt 176 freie Plätze in den fünften Klassen an Gemeinschaftsschulen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen. (Übersicht Anlage 1).

 

Zu 3.

Der Aufbau eines Sekundarstandortes in der Wik ist mit Blick auf die positive demografische Entwicklung in Kiel ein zentrales Anliegen der Schulentwicklungsplanung. Durch vielfältige Maßnahmen (Schaffung einer Mensa, Ausbau der Schulkindbetreuung, etc.) soll die Attraktivität des Schulstandortes in der Wik gesteigert werden. Eltern, die im Kieler Norden wohnen, sollen gute Rahmenbedingungen und alle Schularten für ihre Kinder vorfinden können.

 

Stellungnahme des Ortsbeirates Wik

Der Ortsbeirat Wik hat sich in seiner Sitzung am 10.09.2014 unter Punkt 8 des Protokolls für die von der Verwaltung erarbeitete Variante 1 entschieden (Anlage 5).

 

Stellungnahme des Ortsbeirates Schreventeich/Hasseldieksdamm

Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm lehnt einen Umzug der Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule in die Wik ab. Der Beschlussauszug aus der 304. Sitzung des Ortsbeirates Schreventeich/Hasseldieksdamm vom 25. September 2014 ist als Anlage 6 beigefügt.

 

 

Fazit:

Durch die Neuregelung des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein, die zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist, sind Entscheidungen über die Zukunft eines Schulstandortes zu treffen, dessen Regionalschulteil aufgrund von zu geringen Schülerzahlen spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 eingestellt werden muss.

 

Nach § 48 SchulG ist der Schulträger zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Dabei ist die besondere Herausforderung, einzelne Schulstandorte nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern alle Entscheidungen vor dem Hintergrund der glichen Auswirkungen auf die gesamtstädtische Situation und die demografische Entwicklung zu bewerten.

 

Mit den drei Varianten, die in dieser Beschlussvorlage beschrieben werden, werdenkeine Entscheidungen über die Köpfe von Betroffenen hinweg“ gefällt, da sie sich ausschließlich auf zunftige Schülergenerationen beziehen und keine Veränderungen für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Junge-Schule darstellen.

 

Im Vordergrund der Bemühungen der vergangenen Monate stand stets die Absicht, einen Schulstandort mit einer dringend benötigten Grundschule und einer Sekundarstufe I zu erhalten und gleichzeitig ein attraktives und nachhaltiges Schulangebot für den Kieler Norden zu entwickeln. In der Wik fehlt ein Gemeinschaftsschulstandort, an dem Eltern ihre Kinder im Anschluss an die Grundschulzeit anmelden können. Gleichzeitig stehen im Übrigen Kieler Stadtgebiet aktuell insgesamt 176 freie Plätze in den fünften Klassen an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung (s. Karte Anlage 1).

 

Seit Jahren trägt die Landeshauptstadt Kiel durch eine stetige Verbesserung von Infrastruktur und Versorgung nachhaltig dazu bei, dass Kiel eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfähige Stadt ist, in der Familien und Kinder ideale Bedingungen vorfinden, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu setzen. Familien wünschen sich eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Infrastruktur, ausreichende Betreuungsplätze für Kinder, attraktive Schulen und Bildungsangebote sowie ein familienfreundliches Umfeld.

 

Das Ziel bei allen Entscheidungen muss es daher sein, im Rahmen einer Gesamtverantwortung eine konstante Verbesserung der gesamten Kieler Bildungslandschaft zu erreichen.

 

Die Variante 1 bietet aus Sicht des Schulträgers und der Schulaufsicht die besteglichkeit, r den Kieler Norden und den Stadtteil Wik ein attraktives, wohnortnahes und zukunftssicheres Schulangebot zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellt diese Variante die wirtschaftlichste Lösung sowohl für die umlichen Bedarfe, insbesondere die Fachräume, als auch r alle weiteren Bedarfe dar. Bei einer Entscheidung für die Variante 1 können Doppelstrukturen und Sanierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang vermieden werden.

 

Gleichzeitig wird den politischen Beschlüssen (Drs. 0119/2014 und Drs. 0085/2014) Rechnung getragen, die vorgeben, sowohl einen Standort für die Sekundarstufe I zu erhalten als auch Schulbau und Schulentwicklungsplanung aufeinander abzustimmen.

 

Aus Sicht des Schulträgers und der Schulaufsicht ist es vor dem Hintergrund der langen Diskussionen und der bestehenden Unsicherheiten dringend erforderlich, dass Eltern und die betroffenen Schulen bei den im Oktober/November 2014 beginnenden Grundschulanameldungen Planungssicherheit haben.

 

Die Zeit bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 sollte zur Vorbereitung gut genutzt werden. In einem durch den Schulträger zu begleitenden Beteiligungsprozess sind die notwendigen Schritte festzulegen sowie Maßnahmen zu schaffen, die sowohl eine Identifikation mit dem sich neu aufbauenden Schulstandort als auch einen Zusammenhalt in der Entwicklungsphase befördern.

 

nschenswert dabei ist es, mit der Unterstützung und dem Engagement der Schulgemeinschaften sowie aller Beteiligten und Unterstützer, den beschriebenen guten Geist der Friedrich-Junge-Schule an dem neuen Standort zu etablieren.

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...