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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0851/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Die von der Ratsversammlung am 18. September 2014 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 hat das Innenministerium mit Erlass vom 10. Oktober 2014 genehmigt.

 

Der Genehmigungserlass wird beigefügt zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen

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