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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0853/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Jahresabschluss 2012 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 84.892.019,90 wird als Jahresfehlbetrag gem. § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt am 23.04.2014 zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen gemäß § 95n Abs. 2 GO SH in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die erforderlich werdenden Korrekturen werden in den nachfolgenden Jahresabschlüssen vorgenommen.

 

Nach § 95 n Abs. 3 der Gemeindeordnung beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Das Jahr 2012 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 84.892.019,90 ab. Die Ergebnisrücklage, die als Puffer für Jahresfehlbeträge dienen soll, steht nicht mehr zur Verfügung. Soweit ein Ausgleich über die Ergebnisrücklage nicht mehr möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2012 rund 399 Mio. . Unter Berücksichtigung des bereits vorgetragenen Jahresfehlbetrages für 2011 und der bestehenden Sonderrücklage beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2012 rd. 264 Mio. . Bei gleichbleibendem Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital nur noch 3,1 Jahre ausreichen um die Defizite zu decken.

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

Hinweise:

- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.

- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.

- Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden ( 901-1721).

 

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Anlagen

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