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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0857/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Aufstellungsbeschluss der Ratsversammlung vom 08.11.2012 für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich in Kiel-Wellsee, zwischen Liselotte-Herrmann-Straße, Segeberger Landstraße und Elisabeth-von-Thadden-Straße wird aufgehoben.

 

Der Geltungsbereich kann der Anlage entnommen werden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Geltungsbereich und Ziel der Planung

 

Der Geltungsbereich der 34. Flächennutzungsplanänderung liegt im nördlichen Bereich des Stadtteils Wellsee. Er umfasst die Fläche zwischen der Segeberger Landstraße, der Liselotte-Herrmann-Straße und der Elisabeth-von-Thadden-Straße. Der Flächennutzungsplan der Stadt Kiel stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar.

 

Es war beabsichtigt, mit der Aufstellung der 34. Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu schaffen.

 

Der Siedlungsbereich Kiel-Wellsee weist Defizite in der Nahversorgung auf (vgl. Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept Kiel GEKK, S. 15). Nach einer Strukturuntersuchung und der öffentlichen Diskussion im Ortsbeirat Wellsee soll auf dem Grundstück Liselotte-Hermann-Straße/Ecke Segeberger Landstraße ein großflächiger Einzelhandelbetrieb im Sortimentsbereich Lebensmittel/Nahversorgung angesiedelt werden.

 

Diese Ziele haben auch nach Aufhebung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes Bestand und sollen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 996V „Nahversorger Lieselotte-Hermann-Straße“ verwirklicht werden.

 

Bebauungsplan Nr. 996V „Nahversorger Liselotte-Herrmann-Straße“

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 996V wurde am 25.10.2012 durch den Bauausschuss beschlossen. Um eine rasche Umsetzung der Planung und Inwertsetzung des brachliegenden Geländes zu ermöglichen, wird das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 996V gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

Hierbei werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst. Der Aufstellungsbeschluss über die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher entbehrlich und wird aufgehoben.

 

Der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

 

 

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Anlagen

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