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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0858/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

  1. Vorbemerkung

 

Nach Abzug des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) steht die rund 75 ha große Liegenschaft Voßbrook der Landeshauptstadt nun der zivilen Konversion zur Verfügung. Eigentümerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

 

Voraussetzung einer städtebaulichen Entwicklung in der vom Rat beschlossenen Konzeptidee „Vernetzte Stadtteile (Drucksache 0932/2013) ist zunächst die Schaffung von Baurecht mit förmlichen Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Für die schnelle Mobilisierung diesbezüglicher Bau- und Erschließungsflächen sind ein stringenter Planungsablauf und eine verlässliche Organisationsstruktur erforderlich, die nicht nur fachgerecht ist, sondern auch das Bedürfnis nach Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der politischen Mandatsträger sicherstellt. Darüber hinaus müssen die Eigentümerin und unmittelbar Betroffene in den Prozess einbezogen sein. Nur in dieser gesamtheitlichen Weise können die politischen Entscheidungen wirksam und effizient vorbereitet werden.

 

Der nachstehend beschriebene Planungsprozess bezieht sich auf die Zeit bis zur Rechtskraft der aufzustellenden Bauleitpläne in Ausübung der kommunalen Planungshoheit der Stadt Kiel.

 

Zur Initialisierung der Gebietsentwicklung durch eine Landesgartenschau wird auf die parallele Beschlussvorlage Drs. 0850/2014 verwiesen. Sollte eine ggf. vom Rat beschlossene Bewerbung um die Durchführung einer LandesWassergartenschau in Kiel erfolgreich sein, müssen die Prozesse zur Realisierung dieser Veranstaltung mit der Realisierung der Gebietsentwicklung prozesshaft, organisatorisch und zeitlich verknüpft sein (vgl. Anlage 2). Hierzu bedarf es dann weiterer organisatorischer Entscheidungen des Rates über parallele Entwicklungs- (z. Bsp. Sanierungsträger, private oder kommunale Realisierung, Mischmodelle) und Vermarktungsträgerschaften (z. Bsp. Kiwi).

 

Die anschließende Realisierungsphase einschließlich der Finanzierung und Subventionierung der Konzeptidee „Vernetzte Stadtteile“ wird später in einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung gebracht.

 

  1. Verfahrensablauf zur Schaffung von Baurecht

 

    1. Phase Vorbereitende Untersuchung

 

Mit der vom Rat eingeleiteten Vorbereitenden Untersuchung (VU) nach BauGB (vgl. Drs.-Nr. 0630/2010, 0878/2013, 0447/2014) wird die planerische und rechtliche Grundlage für die Konversion geschaffen. Das daraus abgeleitete finale Nutzungskonzept des neuen Stadtquartiers im Maßstab 1:2.500 sowie die zugehörige Kosten- und Finanzierungsübersicht werden dem Rat nach Beteiligung der Betroffenen und der Träger öffentlicher Belange voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2014 zur Entscheidung vorgelegt.

 

    1. Phase „Städtebaulicher Wettbewerb“

 

Auf Basis der Erkenntnisse aus der VU lobt Verwaltung einen städtebaulichen Wettbewerb (zweistufiges offenes Verfahren) aus, um kreative städtebauliche Umsetzungsalternativen zu erhalten. Dies erfordert der zur Verfügung stehende Planungsraum zwingend. Städtebauliche Wettbewerbe hat die Stadt in jüngster Zeit u. a. für die Entwicklung der „Alten Feuerwache oder für die „Schwentinemündung“ ausgelobt, etwas zurückliegend zum Beispiel für das Marinequartier Kiel-Wik (1999). Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens wird rund ein Jahr erfordern.

 

    1. Phase „Städtebaulicher Rahmenplan“

 

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage des prämierten Wettbewerbsentwurfs einen Rahmenplan als verbindliches, vom Rat zu beschließendes städtebauliches Entwicklungskonzept für die weitere Bauleitplanung (§ 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB). Mit dem Rahmenplan erlangt die Konversion eine größere Detailtiefe. Die Bearbeitung wird sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen.

 

    1. Phase „Bauleitplanung“

 

Der Rahmenplan bildet in dieser Phase die verbindliche Richtschnurr für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung erforderlicher Bebauungspläne. Nach derzeitigen Überlegungen hält es die Verwaltung für sinnvoll, baufeldweise und umsetzungsbezogen Bebauungspläne aufzustellen und nicht mit einem einheitlichen Rechtsplan für das sehr große Gesamtgebiet vorzugehen. Mit dieser Vorgehensweise wird ermöglicht, flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren. Die Klammer zwischen unterschiedlichen Entwicklungen stellt der verbindliche Rahmenplan dar.

 

Sollte sich die Landeshauptstadt erfolgreich für eine Landesgartenschau 2020 mit zentraler Veranstaltungsfläche auf dem Konversionsgelände bewerben, dient der Rahmenplan weiterhin als Grundlage für die räumliche und strategische Ausrichtung dieser Veranstaltung. Die Prozesse werden dann bereits ab dem städtebaulichen Wettbewerb miteinander verschnitten.

 

 

  1. Organisation

 

Im Rahmen der Perspektivenwerkstatt zur Entwicklung des Areals hat die Bürgerschaft eine starke Einbindung in den Planungsprozess gefordert. Die von der Verwaltung angestrebte Organisationsstruktur will diese Beteiligung ebenso sicherstellen wie eine intensive Einbindung der Politik in den komplexen Planungsprozess. Aufgrund der guten Erfahrungen z. Bsp. mit dem Begleitgremium zur Realisierung der Regionalen Bildungszentren oder dem zur Bewerbung einer LandesWasserGartenSchau wird vorgeschlagen, ein entsprechendes Begleitgremium einzusetzen und partizipativ weiterzuentwickeln.

 

    1. Planungsbeirat

 

Dem Planungsbeirat gehören jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Ratsfraktionen sowie die Vorsitzenden der beiden Ortsbeiräte Holtenau und Friedrichsort an. Sinn des Gremiums ist die Sicherstellung eines regelmäßigen Informationsflusses und verfahrensbegleitende Erörterungen, auch im Vorfeld von notwendigen Beschlüssen der Ratsgremien. Der Planungsbeirat ist befugt, Prüfungen zu beauftragen und Empfehlungen an die zuständigen Ausschüsse aussprechen, ohne dass die satzungsgemäße Zuständigkeit der Ratsgremien berührt wird.

 

Der Beirat soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle drei Monate tagen, soweit nicht geheimhaltungsbedürftige Gegenstände erörtert werden. Die Geschäftsführung übernimmt der Projektleiter des Konversionsvorhabens.

 

 

 

 

    1. Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Neben dem öffentlich tagenden Planungsbeirat werden in den jeweiligen Phasen des Planungsprozesses individuelle Formate der Bürgerbeteiligung angestrebt. In Betracht kommen öffentliche Informationsveranstaltungen, Planungsspaziergänge oder Planungscafés.

 

    1. Projektgruppe

 

Die Verwaltung organisiert sich in einer verwaltungsinternen Projektgruppe. Das fünfköpfige Kernteam besteht aus Vertretern der Bauverwaltung wie auch der Kieler Wirtschaftsförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen möglichst von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt und themenbezogen durch weitere verwaltungsinterne Fachleute unterstützt werden.

 

Aufgabe wird die ganzheitliche Bearbeitung des Konversionsprojektes unter Führung des Projektleiters sein. Ebenfalls wird die Projektgruppe den Realisierungsprozess vorbereiten (s. oben).

 

    1. Lenkungsgruppe

 

Die Lenkungsgruppe tagt unter Vorsitz des Oberbürgermeisters und wird besetzt mit jeweils leitenden Vertretern der BImA als Eigentümerin, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümerin und Nutzer sowie dem Bürgermeister, dem Kämmerer, dem Leiter der Kieler Wirtschaftsförderung und  dem Stadtplanungsamt (Projektleitung) als fachliche Vertreter der Stadt.

 

Die Lenkungsgruppe setzt und kontrolliert die jeweiligen Meilensteine des Konversionsprozesses und kann sich der Hilfe von Verbänden bedienen.

 

  1. Schlussbemerkung             

 

Die vorgeschlagene Organisationsstruktur hängt wesentlich von den Planungsinhalten wie auch dem Planungsprozess ab. Bei Änderungen können sich Erfordernisse zu Umorganisationen ergeben. Etwaige Änderungen werden den städtischen Gremien mitgeteilt.

             

 

 

Peter Todeskino

 

 

Anlage:               1. Organigramm

                            2. Grafik Realisierungsphase

                            3. Zeitplan

 

 

 

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Anlagen

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