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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0861/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

I.               Den in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

II.              r den Stadtteil Kiel wird für das Baugebiet Im Anscharpark, Weimarer Straße, Warnender Straße, östliche und südliche Grundstücksgrenze des ehemaligen Anschar-Krankenhauses der Bebauungsplan Nr. 864 „Anscharpark gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Der anliegenden Begründung des Bebauungsplanes Nr. 864 (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

I.   Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 864 liegt im Stadtteil Wik und umfasst das Gelände des ehemaligen Anschar-Krankenhauses zwischen den Straßen Im Anscharpark, Weimarer Straße und Warnemünder Straße. Es wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als Marinelazarett gebaut und nach dem zweiten Weltkrieg der Universitätsklinik als Neurochirurgie angegliedert. Die gesamte Anlage steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

 

II.  Planungsziel

Nach sukzessiver Aufgabe des Klinikbetriebes u.a. aufgrund nicht mehr zeitgemäßer Gebäudestrukturen und des desolaten Gebäudezustandes konnten nur wenige Gebäude einer Nachnutzung zugeführt werden. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 864 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Nutzung des Geländes schaffen.

 

Vorgesehen ist eine Wohnnutzung und Gewerbenutzung mit dem Schwerpunkt Kreativwirtschaft. Ziel des Bebauungsplans Nr. 864 ist es, unter den besonderen Anforderungen an den Denkmalschutz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet sowie private und öffentliche Grünflächen zu schaffen. Hiermit sollen dem Marinequartier und dem Stadtteil Wik positive Impulse zur weiteren Entwicklung gegeben und der großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen werden.

 

 

 

III. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.04.2014 über die Planung unterrichtet und um Äerung bis zum 23.05.2014 gebeten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom 09.05.2014 bis zum 23.05.2014 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Wik am 14.05.2014.

 

In der Sitzung des Ortsbeirates Wik am 14.05.2014 wurde der Ortsbeirat Wik durch einen Vertreter des Stadtplanungsamtes ausführlich über die Planung informiert. In seiner Sitzung am 11.06.2014 stimmte der Ortsbeirat Wik dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 864 einstimmig zu.

 

In seiner Sitzung am 10.09.2014 hält der Ortsbeirat Wik seine am 11.06.2014 gegebene Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 864 nicht aufrecht, da aus seiner Sicht der Erhalt der Häuser 1, 3, 7 und 12 mit dem Bebauungsplan nicht sichergestellt sei. Der Ortsbeirat fordert die Verwaltung auf, den Erhalt der genannten Gebäude durch eine aktive Unterstützung aller Beteiligten zu sichern.

 

Hierzu die Verwaltung:

Das Plangebiet umfasst den überwiegenden Teil des ehemaligen Marine - Garnisonlazaretts. Es steht als Gesamtanlage seit dem 25.08.1995 nach § 5 Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Ein wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist, die denkmalgeschützten Häuser 1, 3, 7 und 12 zu erhalten. Dementsprechend werden die denkmalpflegerischen Belange im Rahmen der Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 Abs.1 BauGB berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere:

  • Festsetzung und damit Fixierung der Gebäudeumrisse als Baulinie,
  • Begrenzung der Geschosse/ Bauhöhen
  • Freihaltung der geschützten Grünflächen von Bauflächen,
  • Festsetzungen zum Erhalt denkmalschutzrelevanter Bäume etc.

 

Eine direkte Festsetzungsmöglichkeit als Denkmal gibt der Katalog des § 9 Abs.1 BauGB nicht her. Auf der Grundlage des § 9 Abs. 6 BauGB wurden aber

  • die Gebäude 1,3,7 und 12 als eingetragene Kulturdenkmale sowie
  • die Umgrenzung der Flächen und Objekte, die dem Denkmalschutz unterliegen,

nachrichtlich übernommen. Der gesetzliche Schutzstatus beruht somit auf dem Landesdenkmalschutzrecht; die Bauleitplanung nutzt ihre Festsetzungsmöglichkeiten zur Unterstützung.

 

IV. Änderung des Verfahrens

Am 03.07.2014 beschloss der Bauausschuss, das Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) fortzusetzen.

 

Der Beschluss über die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes r einen Bereich in Kiel-Wik, Im Anscharpark, Weimarer Straße, Warnemünder Straße, östliche und südliche Grundstücksgrenze des ehemaligen Anschar-Krankenhauses vom 20.05.2010 wurde durch die Ratsversammlung am 10.07.2014 aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird anstelle dessen nach Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 864 im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Beide Beschlüsse wurden am 11.08.2014 öffentlich bekanntgemacht.

 

Ebenfalls am 03.07.2014 beschloss der Bauausschuss den Bebauungsplan Nr. 864 als Entwurf und seine anschließende öffentliche Auslegung. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.09.2014 bis zum 06.10.2014.

Die Öffentlichkeit wurde hierüber mit einer öffentlichen Bekanntmachung am 27.08.2014 informiert.

Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.08.2014 über die Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme bis zum 07.10.2014 gebeten.

Die in allen Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 jeweils mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Bebauungsplan und in die Begründung eingeflossen.

 

Der Ortsbeirat Wik erhält diese Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 864

Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 864 (DIN A3)

 

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Anlagen

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