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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0079/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschließt r das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ gemäß § 141 Abs. 1 BauGB die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 Abs.3 BauGB, zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des o.g. Gebietes.

Das Untersuchungsgebiet verfügt über folgende Grobabgrenzung:

  • Christianspries (Höhe östlich Lindenauwerft)
  • An der Schanze / Brauner Berg
  • nördlich Brauner Berg und Palisadenweg
  • westlich Deichweg und Falckensteiner Strand (seeseitig)
  • südlich der Gelände Magnetische Messstelle der Bundeswehr und Caterpillar (seeseitig)
  • Skagerrakufer
  • östlich Lindenauwerft

Der räumliche Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung Betroffener, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Schleswig-Holstein den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“r das Programmjahr 2015 zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Punkt 1 beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zu vergeben und durchführen zu lassen vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.

r das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ besteht ein erheblicher Sanierungsverdacht. Dieser äert sich im Vorhandensein substanzieller wie funktionaler Missstände innerhalb des Untersuchungsgebietes. Dies betrifft die vorhandenen Teilgebiete des Untersuchungsgebietes, mit ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Nutzungen sowie Aufgaben und Herausforderungen, in verschiedentlichen Ausprägungen. Ferner betrifft dies die Abwesenheit von einst vorhandenen Wegebeziehungen / das Vorhandensein verfestigter Barrierewirkungen und damit die Isolation einzelner Teilgebiete zentral hierbei das einstige räumlich-funktionale Ensemble der Festung mit dem historischen Stadtkern Alt-Friedrichsort. 

Insgesamt besteht die Notwendigkeit einer integrierten Gesamtstrategie mit dem Ziel der Behebung der städtebaulichen Missstände durch eine wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung. Die Notwendigkeit ist allein auch dadurch gegeben, eine Verschlechterung der städtebaulichen Situation zu verhindern.

Mittels der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen werden. Im Ergebnis stünde damit eine Überprüfung des Sanierungsverdachtes und bei dessen Bestätigung, Aussagen bzgl. der städtebaulichen Missstände / Problemstellungen, der übergeordneten Sanierungsziele, der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten und weiterer Handlungsmöglichkeiten sowie eine Maßnahmenplanung und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, basierend auf einer groben Kostenschätzung.

Mit dem Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird noch keine Verpflichtung für eine ggf. später zu erlassende Satzung / Gebietsabgrenzung nach den § 136 ff BauGB (Besonderes Städtebaurecht) oder ein Fördergebiet nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 bewirkt. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist jedoch zwingend Grundlage eines nachfolgenden Sanierungs- bzw. Förderungsverfahren im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und des Landes.

Mgeblicher Stichtag für eine spätere ggf. monetäre Bewertung der Grundstücke durch den Gutachterausschuss ist die erstmalige Beratung im Ausschuss, hier Bauausschuss am 05. Februar 2015. 

Die Vergabe der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an einen externen Sachverständigen ist im Rahmen der Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln zuwendungsfähig. Grundlage ist die Programmaufnahme des Gebietes in das Städtebauförderungsprogramm, hier den Programmbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz (siehe 2. und 3)

Zu 2.

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20. März 2014 erfolgte die Antragstellung beim Land Schleswig-Holstein auf Aufnahme des Gebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“r das Programmjahr 2014 [Drs.-Nr.: 0204/2014].

Mit Schreiben aus dem Juni 2014 bat die Landeshauptstadt Kiel das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein um Zurückstellung des Antrages und um Entscheidung über die Antragstellung im Jahr 2015.

Mit Beschluss vom 16. Juni 2014 [Ds.-Nr.: 0537/2014] beauftragte die Ratsversammlung als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen bzgl. der Entwicklungspotentiale der Festung Friedrichsort einen Bericht über die vorliegenden Informationen vorzulegen. Prüfauftrag war es,  aufzuzeigen, ob und wie dem Bedarf nach einer einvernehmlichen Entwicklungsperspektive für die Festung Friedrichsort entsprochen werden kann. Ferner sollte der Bericht aufzeigen, ob realistische Planungsperspektiven bestehen, die es möglich machen, die Festung Friedrichsort als Standort für die Landeswassergartenschau in diese einzubeziehen und die es rechtfertigen, Fördermittel für die Entwicklung des Areals in Anspruch zu nehmen.

Mit Datum vom 20. November 2014 wurde der Ratsversammlung der Bericht als Geschäftliche Mitteilung [Ds-Nr.: 0936/2014] mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

Die der o.g. Antragstellung aus dem Jahre 2014 zugrundeliegenden und in der Begründung zu 1. dargelegten Parameter sind weiterhin bestimmend für das voraussichtliche Untersuchungsgebiet. Der Bericht zeigt sowohl den Sanierungsverdacht für das Gebiet als auch gleichzeitig deutliche Entwicklungspotentiale und Perspektiven der Festung Friedrichsort sowie des gesamten Gebietes auf Basis eines kooperativen Prozesses mit allen beteiligten Akteuren auf.

Entsprechend der Empfehlungen des Berichtes spricht sich auch die Geschäftliche Mitteilung aus. Sie beinhaltet die Empfehlung zum zeitnahen Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141  Abs. 1 BauGB (siehe 1.) sowie die Antragstellung auf Aufnahme des Gebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ in das Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Jahr 2015.

Ohne die Anwendung der rderrechtlichen Instrumente, d.h. im Wesentlichen der Finanzhilfen des Bundes und des Landes, scheint eine entsprechende Umsetzung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme und der Sanierung, Rekonstruktion und Öffnung der Festung jedoch nicht realisierbar / nicht realistisch.

Mit der Antragstellung beim Land Schleswig-Holstein sind die in der Anlage beigefügten Unterlagen einzureichen. Diese können aufgrund des Verfahrensablaufes einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme naturgemäß nur den Sanierungsverdacht sowie eine erste Einschätzung der zu behebenden städtebaulichen Missstände und infolgedessen nur eine erste überschlägige Grobkostenschätzung enthalten.

Die konkretisierenden vorbereitenden Untersuchungen sind bereits der erste Schritt des formalen Sanierung- bzw. Förderverfahrens, sofern eine Programmaufnahme erfolgt. Sie enthalten abschließend Beurteilungsgrundlagen / Aussagen bzgl. der städtebaulichen Missstände, der übergeordneten Sanierungsziele, Maßnahmenpläne sowie Kosten- und Finanzierungsübersichten, basierend auf einer groben Kostenschätzung (siehe 1.).

Frühestens mit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen können die durchzuführenden Maßnahmen zur Behebung der bestätigten städtebaulichen Missstände und damit auch die Grobkostenschätzung der Gesamtmaßnahme für das voraussichtliche Untersuchungsgebiet / die Gesamtmaßnahme als Handlungsgrundlage konkretisiert werden.

In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass die einzureichenden Antragsunterlagen und die skizzierte Ausrichtung / die Inhalte des Verfahrens nicht unveränderlich sind. In Abstimmung mit dem Innenministerium kann der Antrag bzw. kann das sich anschließende Verfahren und seine Zielausrichtung im Laufe des Prozesses und hier v.a. nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen, noch modifiziert werden. Auch wird zu prüfen sein, inwiefern andere Fördermittel zur Aufwertung von (Teil-)Arealen genutzt werden können.

Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Kommune nach heutigem Sachstand zu einem Drittel an den Städtebauförderungsmitteln beteiligt (Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel).


Zu 3.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll durch einen externen Sachverständigen erfolgen.

Das Untersuchungsgebiet weist eine Flächengröße von 127 ha auf. Die Anforderungen an die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen sind aufgrund der komplexen Themenstellung hoch. Die Vergabe der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beläuft sich aufgrund des Leistungsumfanges unter Beachtung der Vorarbeiten durch den vorliegenden Bericht „Entwicklungspotentiale der Festung Friedrichsort“ voraussichtlich auf ein Auftragsvolumen von brutto 100.000 €.

Grundsätzlich ist die Vergabe der Leistung im Rahmen der Städtebauförderung zuwendungsfähig. Aufgrund der programmspezifischen Ausrichtung des Städtebauförderungsprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ besteht die Möglichkeit, dass die Stadt sich aufgrund der Einbeziehung des gewerblichen, voraussichtlich nicht denkmalwerten Bereichs im Norden einen höheren Anteil an der Finanzierung der Untersuchungen zu beteiligen hat. Üblicherweise beläuft sich der Eigenanteil der Landeshauptstadt Kiel zur Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung nach den derzeit geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein auf ein Drittel.

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Zustimmung des Fördermittelgebers. Sie soll vorgenommen werden, sobald die Aufnahme des Gebietes in das o.g. Städtebauförderungsprogramm durch das Land Schleswig-Holstein erfolgt ist (siehe 2.).

Ergänzend zu dieser Begründung wird auf die Begründungen der genannten Beschlussvorlage [Drs.-Nr.: 0204/2014] / der Geschäftlichen Mitteilung [Ds-Nr.: 0936/2014] verwiesen.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

Anlagen:

  • Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich des voraussichtlichen Untersuchungsgebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“
  • Förderungsantrag (Entwurf) der Landeshauptstadt Kiel auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Programmjahr 2015

 

 

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Anlagen

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