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Antrag der Verwaltung - 0852/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereichsplanung Kieler Süden: Baugebietsentwicklung und Verkehrskonzeption
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 5, 2015
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Dec 3, 2015
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Jan 7, 2016
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Antrag
Antrag:
- Der bisher gültige Beschluss zur Bereichsplanung Kieler Süden (s. Drs.-Nr. 0253/2013) wird aufgehoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Wohnbauabschnitte im Kieler Süden (Anlage 1) so schnell wie möglich zu entwickeln. Die hierfür erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind zu schaffen. Kurzfristig werden die Wohnbauabschnitte „Mitte“ am Bustorfer Weg und „Ost 1“ westlich der Bebauung am Radewisch, soweit eigentumsrechtlich möglich, aktiviert.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die im Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen (Forschung + Technologie und Großflächiger Einzelhandel) dargestellten Bereiche westlich der B 404 auf Grundlage einer erforderlichen FNP-Änderung schrittweise zu Gewerbegebieten zu entwickeln.
- Die im Werkstattverfahren entwickelte Verkehrskonzeption Prüfvariante 2 „Schleifen“ ohne Durchbindung des Kfz-Verkehrs (Anlage 2) bildet die Grundlage für die zukünftige verkehrliche Erschließung der neuen Bauabschnitte im Kieler Süden. Diese Prüfvariante 2 bedarf des Ausbaus des Bustorfer Weges.
- Ein Ausbau der Straße Am Reben zwischen Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg wird abgelehnt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Hintergrund
Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet seit Jahren eine konstant positive Einwohnerentwicklung, die sich in der jüngeren Vergangenheit weiter intensiviert hat. In den Jahren 2005 bis 2014 ist die städtische Bevölkerung um ca. 11.000 Personen (jährlich ca. 1.300 Personen) auf über 242.000 Personen gewachsen. Die aktuelle städtische Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass dieses Wachstum auch in Zukunft anhalten wird. Je nach Szenario wird bis zum Ende des Prognosehorizonts im Jahr 2034 ein Bevölkerungsanstieg zwischen 11.000 und 17.000 Personen gegenüber dem Ausgangsjahr 2013 angenommen.
Der Wohnungsbestand Kiels ist in den vergangenen Jahren hingegen in einem deutlich geringeren Umfang gewachsen. Gemäß den Zahlen des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein nahm der Bestand im Zeitraum von 2005 bis 2013 um ca. 2.300 Einheiten (jährlich ca. 300 Einheiten) auf knapp 133.000 Wohneinheiten zu.
Aus dieser Entwicklung resultiert ein sich zunehmend verengender städtischer Wohnungsmarkt. Dieser Trend wird durch das gegenwärtig stark erhöhte Unterbringungserfordernis von Flüchtlingen und Asylbegehrenden weiter verstärkt. Langfristig ist zudem zu erwarten, dass zahlreiche Asylberechtigte mit dauerhafter Bleibeperspektive die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt weiter erhöhen werden.
Um vor diesem Hintergrund das prognostizierte Bevölkerungswachstum abbilden und einen stabilen, langfristig aufnahmefähigen Wohnungsmarkt gewährleisten zu können, muss der Wohnungsbau vor Ort deutlich forciert werden. Der Masterplan Wohnen der Landeshauptstadt Kiel (s. Drs.-Nr. 0374/2015) nimmt auf diese Entwicklung Bezug und formuliert die Zielsetzung „Mehr Wohnungen für die wachsende Stadt Kiel – bezahlbar für alle Kielerinnen und Kieler!“ In diesem Zusammenhang wird bis zum Jahr 2025 ein Neubaubedarf von rund 9.000 Wohneinheiten benannt.
Diese erforderlichen Bauvolumina können nicht allein durch die seitens der Stadt präferierten Vorhaben der Innenentwicklung generiert werden. Hierfür werden zusätzliche großflächige Baugebietsentwicklungen am Siedlungsrand erforderlich. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 sind entsprechende Wohnbauflächenpotenziale in den Stadtteilen Meimersdorf und Moorsee im südlichen Kieler Stadtgebiet dargestellt worden. Aufbauend auf den bereits Ende der 1990er Jahre begonnenen Entwicklung neuer Wohngebiete im Bereich Neumeimersdorf sollen in den kommenden Jahren weitere Baugebiete aktiviert werden. Die Fortsetzung dieser Entwicklung wird auch im Masterplan Wohnen als kurzfristig zu behandelnde Aufgabe benannt.
Parallel dazu sollen die gemäß Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen für Forschung und Technologie und Großflächigen Einzelhandel dargestellten Flächen westlich der B 404 auf Grundlage einer erforderlichen FNP-Änderung zu neuen Gewerbegebieten entwickelt werden. Gemäß der städtischen Gewerbeflächenstrategie (s. Drs.-Nr. 0633/2014) besteht in der Landeshauptstadt Kiel ein signifikanter Flächenengpass und ein damit einhergehender Flächenbedarf für den Standorttyp „Klassisches Gewerbegebiet GE“. Für den Standorttyp „Sonderstandort SO“ werden dagegen rechnerisch keine zusätzlichen Bedarfe gesehen. Darüber hinaus wird der konkrete Standort am Kieler Stadtrand für die im FNP überwiegend dargestellte Zweckbestimmung Forschung und Technologie aus heutiger Perspektive als weniger geeignet eingestuft.
Werkstattverfahren zur Stadtteil- und Verkehrsplanung
Von herausgehobener Bedeutung für die weitere Stadtteilentwicklung im Kieler Süden ist die Frage nach Verlauf und Ausgestaltung der erforderlichen verkehrlichen Erschließung. Eine in diesem Zusammenhang von der Verwaltung ursprünglich angedachte Verlängerung des Solldiekswalls in Richtung Westen bis zum Meimersdorfer Weg hatte in den vergangenen Jahren zu kontroversen Diskussionen vor Ort geführt. Befürchtet wurde eine erhöhte Verlagerung von Durchgangsverkehren in den Stadtteil. Aufgrund dieser Vorbehalte und der reinen Größe und Bedeutung der geplanten Siedlungsentwicklung sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat der Bauausschuss im Mai 2013 die Durchführung einer umfassenden Bürgerbeteiligung in Form eines zweistufigen Werkstattverfahrens beschlossen (s. Drs.-Nr. 0333/2013).
Auf dieser Grundlage wurde durch die Verwaltung ein unabhängiges Moderationsbüro mit fachlicher Unterstützung durch zwei Gutachterbüros für Verkehrsplanung und Schallimmissionsplanung mit der Durchführung des Werkstattverfahrens beauftragt. Ziele der zwei Werkstätten am 21.03. und 09.05.2015 (ausführliche Protokolle zu beiden Werkstätten sind der Anlage 3 zu entnehmen) waren in einem ersten Schritt eine Information der Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen Planungsstand und eine Sammlung von Hinweisen und Anregungen zur weiteren Stadtteil- und Verkehrsplanung (insbesondere auch zur Entwicklung der geplanten Baugebiete). Darauf aufbauend sollte in einem zweiten Schritt ein Erschließungskonzept für den Kieler Süden entwickelt werden, das von möglichst vielen Beteiligten mitgetragen wird und zugleich aus fachlicher Hinsicht befähigt ist, die zu erwartenden Verkehre nachhaltig, leistungsfähig abzuwickeln unter Minimierung der negativen Auswirkungen des Verkehrs für die Bürger/innen.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (siehe Protokolle in Anlage 3) werden als Grundlage für die zukünftige Bereichsplanung herangezogen. Hierbei werden die Ergebnisse zu den Themenblöcken „Baugebietsentwicklung“ und „Verkehrskonzeption“ in dieser Beschlussvorlage behandelt.
Die Ergebnisse zum Themenblock „Qualitative Aspekte der Baugebietsentwicklung“ werden Gegenstand einer nachfolgenden, separaten Beschlussvorlage sein. In dieser wird insbesondere auch auf die für die weitere Gebietsentwicklung zusätzlich erforderliche soziale Infrastruktur (u.a. Kinderbetreuung, Schule, Jugendarbeit, Sport, Freizeit, Naherholung) eingegangen. In diesem Zusammenhang soll die Beschlussvorlage eine Grundlage für zukünftige Verhandlungen mit potenziellen Entwicklungsträgern (u.a. zur Kostenübernahme) und für die Ausarbeitung der erforderlichen städtebaulichen Verträge bilden.
Baugebietsentwicklung
Neue Ausgangssituation
Im bisher gültigen Beschluss zur „Entwicklung der Bereichsplanung Kieler Süden“ (s. Drs.-Nr. 0253/2013) wurde eine konkrete Entwicklungsabfolge der Wohnbauabschnitte festgelegt, in der zunächst nur der als „kurzfristig aktivierbar“ eingestufte Wohnbauabschnitt „West“ (ehemals WBA 1) zwischen Meimersdorfer und Kieler Weg entwickelt werden sollte. Die weiteren Wohnbauabschnitte „Ost 1 und 2“ (ehemals WBA 2 und 3) und „Mitte“ (ehemals WBA 4) sollten hingegen mittel- bis langfristig und nur dann weiterentwickelt werden, wenn die städtischen Innenverdichtungspotentiale ausgeschöpft worden sind.
Wie eingangs beschrieben, hat sich der städtische Wohnungsmarkt in der vergangenen Zeit zunehmend verdichtet. Hierdurch hat sich auch die Ausgangssituation für die weitere Bereichsplanung im Kieler Süden verändert. Es besteht das Erfordernis, die Bereichsentwicklung deutlich zu forcieren und grundsätzlich alle Wohnbauabschnitte im Kieler Süden einer Entwicklung zuzuführen. Die Verwaltung soll daher die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Bebauung aller Flächen schaffen.
Entwicklungsabfolge
Eine sinnvolle und umsetzungsfähige Entwicklungsabfolge der einzelnen Wohnbauabschnitte wird sich direkt aus dem weiteren Planungsprozess und den jeweiligen Rahmenbedingungen ergeben. Aus heutiger Sicht wird allerdings – anders als im vorherigen Beschluss zur Bereichsplanung vorgesehen (s. Drs.-Nr. 0253/2013) – ein Entwicklungsbeginn im mittleren oder östlichen Bereich als wahrscheinlich eingeschätzt. Für diese Einschätzung sind verschiedene Rahmenbedingungen vor Ort maßgeblich.
Rahmenbedingungen für die Entwicklung
Ein wichtiger Stellenwert kommt der besonderen entwässerungstechnischen Situation vor Ort zu. Die Wohnbauabschnitte „Ost 1 / 2“ und der überwiegende Teil des Wohnbauabschnitts „Mitte“ liegen im Einzugsbereich des Solldieksbachs, der im weiteren Verlauf über den Bahnseitengraben in die Ostsee entwässert. Der Bahnseitengraben ist bereits für eine Bebauung der Wohnbauabschnitte ausreichend ausgebaut und der erforderliche Ausbau des Solldieksbachs wird gegenwärtig im Rahmen eines Planverfahrens vorbereitet.
Der Wohnbauabschnitt „West“ würde hingegen über den Wasserlauf am Dorfplatz, den Koppelbach und die Poppenbrügger Au in Richtung Schulensee und Eider entwässern. Aufgrund der bereits heute in diesem Bereich vermehrt auftretenden Stauwässer müssen die Entwässerungsmöglichkeiten zunächst mittels eines aufwändigen hydrologischen Gutachtens erörtert werden, bevor sich auch hier ein Planverfahren zum Ausbau der Gewässer bzw. zum Bau von Retentionsanlagen anschließen kann. Dieses Verfahren wird voraussichtlich deutlich längere Zeit als das Verfahren zum Ausbau des Solldieksbachs in Anspruch nehmen.
Eine Entwicklung des zentral gelegenen Wohnbauabschnitts „Mitte“ oder des östlich gelegenen Wohnbauabschnitts „Ost 1“ drängt sich auch aus städtebaulicher Perspektive auf, da hierdurch erschließungstechnisch direkt an die bereits bestehende Bebauung (Bebauungspläne 935c und 939) angeknüpft würde.
Die Mehrheit der im Werkstattverfahren anwesenden Bürgerinnen und Bürger hat sich für eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Entwicklungsabfolge der geplanten Wohnbauabschnitte ausgesprochen. Die Anwesenden plädierten mehrheitlich für eine vorgezogene Entwicklung des Wohnbauabschnitts „Mitte“ und eine anschließende Aktivierung der Wohnbauabschnitte „Ost 1 und 2“. Der Wohnbauabschnitt „West“ sollte nach Ansicht der Teilnehmenden hingegen nur als langfristige Siedlungsreserve vorgehalten werden.
Eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen
Für die Flächenentwicklung spielen die eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen eine maßgebliche Rolle. Der zuvor beabsichtigte Entwicklungsbeginn mit dem zwischen Kieler Weg und Meimersdorfer Weg gelegenen Wohnbauabschnitt „West“ resultierte in erster Linie aus der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit, da sich dieser Wohnbauabschnitt im Gegensatz zu den anderen Abschnitten nahezu vollständig im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel befindet. Zum damaligen Zeitpunkt waren allerdings die mittlerweile vorliegenden Informationen zum Erfordernis eines aufwendigen Plan- und Ausbauverfahrens für die Oberflächenentwässerung im Bereich des Wohnbauabschnitts „West“ noch nicht bekannt.
Eine aktuelle Abfrage bei den Eigentümerinnen und -eigentümern der Flächen im Bereich der anderen Wohnbauabschnitte hat zudem erfreulicherweise ergeben, dass sich fast alle von ihnen potenziell verkaufsbereit zeigen, so dass eine Einigung und damit auch eine zeitnahe Entwicklung von Flächen im Bereich der Wohnbauabschnitte „Mitte“ und „Ost“ möglich erscheint. Zugleich befindet sich die private Entwicklungsgesellschaft LEG Entwicklung GmbH, der vor Ort bereits größere Flächenanteile gehören, nach eigener Auskunft in weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit den privaten Flächeneigentümern vor Ort. Die LEG ist bereit, diese Flächen später gemeinsam mit der Landeshauptstadt Kiel auf der Grundlage der städtischen Ziele zu entwickeln. Eine solche Entwicklung ist durch die LEG Entwicklung GmbH bereits im Zuge der bisherigen Bereichsentwicklung im Kieler Süden mehrfach erfolgreich durchgeführt worden (z.B. Bebauungspläne 935 a-c). Da zugleich städtische Haushaltsmittel für umfangreiche Flächenkäufe fehlen, soll zunächst von Flächenkäufen durch die Stadt abgesehen werden. Die Durchsetzung der städtischen Ziele soll dann über städtebauliche Verträge mit dem Entwicklungsträger gewährleistet werden
Verkehrskonzeption
Ergebnis des Werkstattverfahrens
Wie dargestellt nahm die Frage nach der verkehrlichen Erschließung der geplanten Wohnbauabschnitte eine zentrale Rolle im Werkstattverfahren ein. Als Ergebnis der beiden Workshops und der darin vorgeschlagenen und diskutierten Erschließungsmöglichkeiten wurden durch die Gutachter letztlich fünf mögliche Erschließungskonzepte als so genannte Prüfvarianten (PV) definiert (siehe Anlage 3 – dort: Anlage „Prüfvarianten“).
- Prüfvariante 1 („Periphere Ringe“):
Verlauf der Haupterschließungsstraße außerhalb der geplanten Baugebiete. Von dort Erschließungsstiche in die Gebiete hinein. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Bustorfer Weg und Kieler Weg.
- Prüfvariante 2 („Schleifen“):
Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Bustorfer Weg und Kieler Weg. Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.
- Prüfvariante 3 („Durchbau“):
Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Durchgängige Verbindung ohne Unterbrechung. Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.
- Prüfvariante 4.1 („Stich von Osten“):
Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404. Im Westen kein Anschluss an den Meimersdorfer Weg, sondern Ende der Wegeführung innerhalb des Wohnbauabschnitts West (ehemals 1). Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.
- Prüfvariante 4.2 („Stiche von Ost und West):
Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Kieler Weg und dem Wohnbauabschnitt West (ehemals 1). Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.
Bewertung der Prüfvarianten durch die Bürgerinnen und Bürger
Die Prüfvarianten wurden im 2. Workshop des Werkstattverfahrens durch die Bürgerinnen und Bürger bewertet. Hierbei entfielen auf eine seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im zweiten Workshop eigenständig vorgeschlagene Variante der Arbeitsgruppe 4 des 1. Workshops die meisten Stimmen. Da diese Variante allerdings keine Anbindung des Wohnbauabschnitts West (ehemals 1) beinhaltete und damit der Grundanforderung des Werkstattverfahrens zur Erschließung aller geplanten Wohnbauabschnitte widersprach, wurde sie im Nachgang durch die Gutachter in die Prüfvarianten 4.1 und 4.2 mit zwei möglichen Erschließungsformen des Wohnbauabschnitts West weiterentwickelt. Weniger Stimmen entfielen auf die Prüfvariante 2 („Schleifen“) und nur 5 Stimmen auf die Prüfvariante 3 („Durchbau“). Die Prüfvariante 1 („Periphere Ringe“) erhielt keine Stimmen.
Fachliche Bewertung der Prüfvarianten
In einer an das Werkstattverfahren anschließenden fachlichen Bewertung durch die unabhängigen Verkehrs- und Schallgutachter wurden die fünf Prüfvarianten vergleichend gegenübergestellt. Diese Bewertung berücksichtigte die Kriterien Erschließungsprinzip (äußere Erschließung), prognostizierte Verkehrsbelastung, Lärmimmissionen, Erschließungsaufwand und Kosten, Erschließung ÖPNV und innere Erschließung.
Zunächst ist in Bezug auf das Erschließungsprinzip festzustellen, dass gemäß Gutachter alle fünf Prüfvarianten grundsätzlich geeignet sind, die neu geplanten Baugebiete im Kieler Süden mit einer ausreichend guten Verkehrsqualität zu erschließen. Mit den seitens des Gutachters für die Netzergänzungen angedachten Straßenquerschnitten können die prognostizierten Verkehrsbelastungen abgewickelt werden. Darüber hinaus ist gemäß Gutachter nicht zu erkennen, dass durch die berücksichtigten Netzvarianten Fremdverkehre in relevantem Umfang in das Untersuchungsnetz verlagert werden. Die prognostizierten Verkehrsbelastungen ergeben sich hingegen im Wesentlichen aus den schon heute bestehenden Verkehren und aus den für die geplanten Nutzungen ermittelten Neuverkehren.
In Bezug auf die einzelnen Prüfkriterien zeigen die Varianten gemäß Gutachter sowohl positive als auch negative Ergebnisse, die nicht zu einer eindeutigen Empfehlung für oder gegen eine der Prüfvarianten führen. Im Vergleich der Prüfvarianten untereinander werden die Prüfvarianten 1, 4.1 und 4.2 allerdings aufgrund der vergleichsweise hohen Mehrbelastung der Bestandsstraßen (nur PV 4.1 und 4.2), der tlw. aufwändigen inneren Erschließung (nur PV 1) und den tlw. Problemen für die ÖPNV-Anbindung (nur PV 1 und 4.1) in einzelnen Punkten deutlich bemängelt.
Vergleichende Bewertung der Prüfvarianten 2 und 3
Die verbleibenden Prüfvarianten 2 und 3 sind dagegen laut Gutachter sehr ähnlich zu bewerten. Im direkten Vergleich fällt auf, dass das Gesamtverkehrsaufkommen im Plangebiet in beiden Fällen fast identisch ist (0,6 % Differenz), also keine der Prüfvarianten zu erheblichen Mehrverkehren führen würde. Die Prüfvariante 2 („Schleifen“) würde eine höhere Belastung einiger Bestandsgebiete und eine vergleichsweise Schonung der Neubaugebiete bedeuten, wohingegen die Prüfvariante 3 („Durchbau“) die Bestandsgebiete vglw. schonen, aber die Neubaugebiete stärker belasten würde. Hierbei ist anzumerken, dass Lärmschutzmaßnahmen in Neubaugebieten allerdings auch besser als im Bestand realisiert werden könnten.
Finanzierung
Finanziell würde die Realisierung der Prüfvariante 3 („Durchbau“) höhere Baukosten verursachen. In diesem Aspekt ist bereits heute darauf hinzuweisen, dass aufgrund der zunehmenden Verkehre bei beiden Varianten neben dem Bau der zusätzlichen Straßen auch jeweils ein Ausbau des Bustorfer Weges erforderlich wird.
Im Werkstattverfahren haben sich wie dargestellt deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger für die Prüfvariante 2 („Schleifen“) als für die Prüfvariante 3 („Durchbau“) ausgesprochen. Die Ablehnung der Prüfvariante 3 ist nach Auswertung der begleitenden Diskussion in erster Linie auf die Befürchtung steigender Durchgangsverkehre im Falle eines „Durchbaus“ zurückzuführen. Diese Vorbehalte bestanden wie dargestellt bereits gegen die ursprüngliche städtische Planung eines durchgängigen Solldiekswalls. Aus fachlicher Perspektive ist anzumerken, dass sich die im Rahmen des Werkstattverfahrens entwickelte Variante 3 allerdings deutlich von der ursprünglichen städtischen Planung unterscheidet. Die Ursprungsplanung sah in weiten Teilen eine periphere und anbaufreie Trassenführung außerhalb der Wohnquartiere und einen Straßenquerschnitt im Sinne einer anbaufreien Kreisstraße vor, um Distanz zwischen den sich ergebenden Verkehren und der Wohnbebauung zu ermöglichen, zum Schutz der Bürger/innen vor nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs (z.B. Lärm, Luftschadstoffe, Verkehrssicherheit).
Die Variante 3 des Werkstattverfahrens folgt hingegen dem Muster einer Haupterschließungsstraße mit geringeren Querschnitten und einer Führung innerhalb der Wohnquartiere. Im Plangebiet wird durch die Gutachter für die Prüfvariante 3 wie dargestellt nur ein marginal höheres Gesamtverkehrsaufkommen als für die Prüfvariante 2 prognostiziert.
Empfehlung des Verkehrsgutachters LK Argus
Auf Grundlage sämtlicher fachlicher Bewertungskriterien spricht der Gutachter letztlich eine Empfehlung für die Prüfvariante 2 („Schleifen“) aus. Diese Auswahl aus zwei aus fachlicher Sicht nahezu gleichwertig zu bewertenden Varianten wird dabei in erster Linie aufgrund des im Werkstattverfahren geäußerten Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger getroffen.
Eine zusammenfassende Gegenüberstellung beider Varianten in Bezug auf einige ausgewählte Indikatoren ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Eine Gesamtgegenüberstellung auf Grundlage aller geprüften Indikatoren befindet sich in Anlage 3 (dort: Anlage „Bewertung der Prüfvarianten“). Detaillierte Darstellungen der prognostizierten Verkehrsbelastungen und Schallimmissionen im Gesamtnetz sind ebenfalls der Anlage 3 (dort: Anlagen „Umlegungsergebnisse und Ergebnisse der Schallimmissionsberechnung“) zu entnehmen.
Indikatoren | Prognosenullfall (Status quo + 10%)
| Prüfvariante 2 „Schleifen“ | Prüfvariante 3 „Durchbau“
|
Verkehrsaufkommen Gesamt (in Fahrzeug-km/Tag)
| 159.030 km | 200.104 km | 201.360 km |
Verkehrsbelastung Bestand (in Kfz/Tag)
| Bustorfer Weg: 1.300 Kieler Weg: 2.600 Alt-Meimersdorf: 1.900 Meimersd. Weg: 4.700 | Bustorfer Weg: 1.300 Kieler Weg: 3.200 Alt-Meimersdorf: 3.400 Meimersd. Weg: 5.500 | Bustorfer Weg: 1.600 Kieler Weg: 3.100 Alt-Meimersdorf: 2.300 Meimersd. Weg: 4.300
|
Verkehrsbelastung Neubau (in Kfz/Tag)
| WBA 1: - WBA 2/3: - WBA 4: - | WBA 1: 2.000 WBA 2/3: 2.200 WBA 4: - | WBA 1: 3.600 WBA 2/3: 3.200 WBA 4: 2.300
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Schallimmissionen Bestand (> Grenzwert 16. BImSchV)
| Tags: 63.736 m² Nachts: 248.996 m² | Tags: 93.680 m² Nachts: 289.404 m² | Tags: 89.712 m² Nachts: 284.808 m² |
Schallimmissionen Neubau (> Grenzwert 16. BImSchV)
| Tags: - Nachts: - | Tags: 34.668 m² Nachts: 52.556 m² | Tags: 51.564 m² Nachts: 75.580 m² |
Baukosten gesamt (für Neu- und Ausbau) Geschätzt von LK ARGUS | - | 9,97 Mio. € (inkl. Ausbau Bustorfer Weg) | 12,40 Mio. € (inkl. Ausbau Bustorfer Weg) |
Meinungsbild 2. Workshop | - | 23 Stimmen (von 67) | 5 Stimmen (von 67)
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Tabelle 1: Vergleich der Prüfvarianten 2 und 3 anhand ausgewählter Indikatoren
Entscheidung für eine Planungsvariante
Die Empfehlung des Gutachters für die Prüfvariante 2 („Schleifen“) erscheint unter Beachtung der ermittelten fachlichen Aspekte und des Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Werkstattverfahrens als plausibel und folgerichtig. Die Variante ist wie dargestellt geeignet, die zu erwartenden Verkehre sicher und ohne gravierende Konflikte aufzunehmen. Die Prüfvariante 2 („Schleifen“) soll daher der weiteren Verkehrsplanung im Kieler Süden zugrunde gelegt werden.
Auf Grundlage dieser Empfehlung wurden durch den Gutachter bereits detailliertere Darstellungen für die Vorzugsvariante entwickelt, in denen das im Werkstattverfahren entwickelte Grobraster weiter ausdifferenziert wird. Erste Vorschläge für eine gebietsinterne Erschließung und eine skizzenhafte Abbildung der Wege für die Verkehrsträger Fuß-, Rad- und Busverkehr wurden ergänzt (siehe Anlage 2). Diese Netz-Darstellungen stellen erste mögliche Vorschläge seitens des Gutachters dar, die in der Folge weiter zu konkretisieren sind. Darüber hinaus sind für die Nachhaltigkeit der Verkehrsabwicklung Vorschläge zu erarbeiten. Diese müssen eine attraktive ÖPNV-Anbindung mit kurzen Fahrzeiten und bedarfsorientierten Taktzeiten beinhalten. Die Nahmobilität bedarf eines gut ausgebauten und barrierefreien Fuß- und Radwegenetzes, das verbindend in die neuen Freiräume eingebettet ist. Diese Maßnahmen lassen die Innenstadt und die Baugebiete in Neumeimersdorf näher aneinander heranrücken.
Ausbau der Straße Am Reben
Eine weitere, in Bezug auf die Verkehrsplanung im Kieler Süden bereits länger diskutierte Fragestellung betrifft einen möglichen Ausbau der Straße Am Reben zwischen Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg. In der Sitzung am 29.03.2012 hatte der Bauausschuss beschlossen (s. Drs.-Nr. 0551/2011), dass im Rahmen der Planungen zum Solldiekswall ein Ausbau der Straße Am Reben westlich des Knicks zu prüfen ist, um den auf der K 14 aus Richtung Flintbek kommenden Verkehr vor Meimersdorf auf den Meimersdorfer Weg zur L 318 (und umgekehrt) zu leiten. Vorausgegangen war dem Beschluss ein Antrag des Ortsbeirats Meimersdorf/Moorsee zum Ausbau der Straße, der mit dem Hinweis begründet wurde, dass die enorme Verkehrsbelastung im Kleinflintbeker Weg und im Meimersdorfer Weg für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger hinnehmbar sei.
Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde ein solcher Ausbau thematisiert, gleichwohl nahm das Thema in der Diskussion nur eine untergeordnete Rolle ein. Im Anschluss an die beiden Werkstätten wurde die Maßnahme in Bezug auf ihre Kosten und Wirkungen durch die Gutachter geprüft. Hierbei wurden die Auswirkungen eines Ausbaus für die oben dargestellte Vorzugsvariante 2 („Schleifen“) gerechnet.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die neu zu schaffende Verbindung Am Reben im Falle eines Ausbaus zukünftig täglich ca. 2.500 - 3.000 Kfz nutzen würden. Die angrenzenden Abschnitte von Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg würden bis maximal zu dieser Größenordnung entlastet. Damit verbunden wäre eine Reduzierung der Schallimmissionen. Tagsüber würden ca. 14 % weniger Bestandsflächen mit Immissionen oberhalb des Beurteilungspegels von 59 dB (A) belastet. Nachts ergäbe sich eine Reduktion um ca. 4 % der oberhalb von 49 dB (A) belasteten Bestandsflächen.
Den beschriebenen Effekten würden allerdings geschätzte Baukosten von ca. 2,3 Mio. € entgegenstehen. Darüber hinaus wäre ein erheblicher Eingriff in den an dieser Stelle besonders sensiblen Natur- und Landschaftsraum erforderlich.
Auf dieser Grundlage spricht sich der Gutachter gegen einen Ausbau der Straße Am Reben aus. Weder die heutige Situation noch die langfristig prognostizierten Verkehrszuwächse ließen laut Gutachter Defizite in der Abwicklung der Verkehrsströme oder unzumutbare Belastungen der Anlieger erwarten. Anstelle eines Straßenbaus würden zur Minderung der Lärmbelastung verkehrsorganisatorische Maßnahmen und Maßnahmen der Straßenraumgestaltung empfohlen.
Der fachlichen Einschätzung des Gutachters wird gefolgt. Ein Ausbau der Straße Am Reben ist daher abzulehnen.
Hinweis
Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee wird in der Sitzung am 28.10.2015 mit der Vorlage befasst. Das Ergebnis der Diskussion wird im Bauausschuss mündlich vorgetragen.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen:
- Anlage 1: Geplante Baugebiete im Kieler Süden
- Anlage 2: Erschließungskonzept
Anlage 3: Bericht: Werkstattverfahren zur Bereichsplanung Kieler Süden: Verkehrsplanerischer und schalltechnischer
Anlagen
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