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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0852/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der bisher gültige Beschluss zur Bereichsplanung Kieler Süden (s. Drs.-Nr. 0253/2013) wird aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Wohnbauabschnitte im Kieler Süden (Anlage 1) so schnell wie möglich zu entwickeln. Die hierfür erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind zu schaffen. Kurzfristig werden die Wohnbauabschnitte „Mitte“ am Bustorfer Weg und „Ost 1 westlich der Bebauung am Radewisch, soweit eigentumsrechtlich glich, aktiviert.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen (Forschung + Technologie und Großflächiger Einzelhandel) dargestellten Bereiche westlich der B 404 auf Grundlage einer erforderlichen FNP-Änderung schrittweise zu Gewerbegebieten zu entwickeln.
  4. Die im Werkstattverfahren entwickelte Verkehrskonzeption Prüfvariante 2 „Schleifen“ ohne Durchbindung des Kfz-Verkehrs (Anlage 2) bildet die Grundlage für die zukünftige verkehrliche Erschließung der neuen Bauabschnitte im Kieler Süden. Diese Prüfvariante 2 bedarf des Ausbaus des Bustorfer Weges.
  5. Ein Ausbau der Straße Am Reben zwischen Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg wird abgelehnt.
     

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Hintergrund

Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet seit Jahren eine konstant positive Einwohnerentwicklung, die sich in der jüngeren Vergangenheit weiter intensiviert hat. In den Jahren 2005 bis 2014 ist die städtische Bevölkerung um ca. 11.000 Personen (jährlich ca. 1.300 Personen) auf über 242.000 Personen gewachsen. Die aktuelle städtische Bevölkerungsprognose geht davon aus, dass dieses Wachstum auch in Zukunft anhalten wird. Je nach Szenario wird bis zum Ende des Prognosehorizonts im Jahr 2034 ein Bevölkerungsanstieg zwischen 11.000 und 17.000 Personen gegenüber dem Ausgangsjahr 2013 angenommen.

Der Wohnungsbestand Kiels ist in den vergangenen Jahren hingegen in einem deutlich geringeren Umfang gewachsen. Gemäß den Zahlen des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein nahm der Bestand im Zeitraum von 2005 bis 2013 um ca. 2.300 Einheiten (jährlich ca. 300 Einheiten) auf knapp 133.000 Wohneinheiten zu.

 

Aus dieser Entwicklung resultiert ein sich zunehmend verengender städtischer Wohnungsmarkt. Dieser Trend wird durch das gegenrtig stark erhöhte Unterbringungserfordernis von Flüchtlingen und Asylbegehrenden weiter verstärkt. Langfristig ist zudem zu erwarten, dass zahlreiche Asylberechtigte mit dauerhafter Bleibeperspektive die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt weiter erhöhen werden.

Um vor diesem Hintergrund das prognostizierte Bevölkerungswachstum abbilden und einen stabilen, langfristig aufnahmefähigen Wohnungsmarkt gewährleisten zu können, muss der Wohnungsbau vor Ort deutlich forciert werden. Der Masterplan Wohnen der Landeshauptstadt Kiel (s. Drs.-Nr. 0374/2015) nimmt auf diese Entwicklung Bezug und formuliert die Zielsetzung „Mehr Wohnungen für die wachsende Stadt Kiel bezahlbar für alle Kielerinnen und Kieler!“ In diesem Zusammenhang wird bis zum Jahr 2025 ein Neubaubedarf von rund 9.000 Wohneinheiten benannt.

Diese erforderlichen Bauvolumina können nicht allein durch die seitens der Stadt präferierten Vorhaben der Innenentwicklung generiert werden. Hierfür werden zusätzliche großflächige Baugebietsentwicklungen am Siedlungsrand erforderlich. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 sind entsprechende Wohnbauflächenpotenziale in den Stadtteilen Meimersdorf und Moorsee im südlichen Kieler Stadtgebiet dargestellt worden. Aufbauend auf den bereits Ende der 1990er Jahre begonnenen Entwicklung neuer Wohngebiete im Bereich Neumeimersdorf sollen in den kommenden Jahren weitere Baugebiete aktiviert werden. Die Fortsetzung dieser Entwicklung wird auch im Masterplan Wohnen als kurzfristig zu behandelnde Aufgabe benannt.

Parallel dazu sollen die gemäß Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen r Forschung und Technologie und Großflächigen Einzelhandel dargestellten Flächen westlich der B 404 auf Grundlage einer erforderlichen FNP-Änderung zu neuen Gewerbegebieten entwickelt werden. Gemäß der städtischen Gewerbeflächenstrategie (s. Drs.-Nr. 0633/2014) besteht in der Landeshauptstadt Kiel ein signifikanter Flächenengpass und ein damit einhergehender Flächenbedarfr den Standorttyp „Klassisches Gewerbegebiet GE“. r den Standorttyp Sonderstandort SO“ werden dagegen rechnerisch keine zusätzlichen Bedarfe gesehen. Darüber hinaus wird der konkrete Standort am Kieler Stadtrand r die im FNP überwiegend dargestellte Zweckbestimmung Forschung und Technologie aus heutiger Perspektive als weniger geeignet eingestuft.

 

Werkstattverfahren zur Stadtteil- und Verkehrsplanung

Von herausgehobener Bedeutung für die weitere Stadtteilentwicklung im Kieler Süden ist die Frage nach Verlauf und Ausgestaltung der erforderlichen verkehrlichen Erschließung. Eine in diesem Zusammenhang von der Verwaltung ursprünglich angedachte Verlängerung des Solldiekswalls in Richtung Westen bis zum Meimersdorfer Weg hatte in den vergangenen Jahren zu kontroversen Diskussionen vor Ort geführt. Befürchtet wurde eine erhöhte Verlagerung von Durchgangsverkehren in den Stadtteil. Aufgrund dieser Vorbehalte und der reinen Größe und Bedeutung der geplanten Siedlungsentwicklung sowie der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat der Bauausschuss im Mai 2013 die Durchführung einer umfassenden rgerbeteiligung in Form eines zweistufigen Werkstattverfahrens beschlossen (s. Drs.-Nr. 0333/2013).

Auf dieser Grundlage wurde durch die Verwaltung ein unabhängiges Moderationsbüro mit fachlicher Unterstützung durch zwei Gutachterbüros für Verkehrsplanung und Schallimmissionsplanung mit der Durchführung des Werkstattverfahrens beauftragt. Ziele der zwei Werkstätten am 21.03. und 09.05.2015 (ausführliche Protokolle zu beiden Werkstätten sind der Anlage 3 zu entnehmen) waren in einem ersten Schritt eine Information der Bürgerinnen und Bürger zum aktuellen Planungsstand und eine Sammlung von Hinweisen und Anregungen zur weiteren Stadtteil- und Verkehrsplanung (insbesondere auch zur Entwicklung der geplanten Baugebiete). Darauf aufbauend sollte in einem zweiten Schritt ein Erschließungskonzeptr den Kieler Süden entwickelt werden, das von möglichst vielen Beteiligten mitgetragen wird und zugleich aus fachlicher Hinsicht befähigt ist, die zu erwartenden Verkehre nachhaltig, leistungsfähig abzuwickeln unter Minimierung der negativen Auswirkungen des Verkehrs für die Bürger/innen.

 

Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (siehe Protokolle in Anlage 3) werden als Grundlage für die zukünftige Bereichsplanung herangezogen. Hierbei werden die Ergebnisse zu den Themenblöcken Baugebietsentwicklung und „Verkehrskonzeption“ in dieser Beschlussvorlage behandelt.

Die Ergebnisse zum Themenblock „Qualitative Aspekte der Baugebietsentwicklung werden Gegenstand einer nachfolgenden, separaten Beschlussvorlage sein. In dieser wird insbesondere auch auf die r die weitere Gebietsentwicklung zusätzlich erforderliche soziale Infrastruktur (u.a. Kinderbetreuung, Schule, Jugendarbeit, Sport, Freizeit, Naherholung) eingegangen. In diesem Zusammenhang soll die Beschlussvorlage eine Grundlage für zukünftige Verhandlungen mit potenziellen Entwicklungsträgern (u.a. zur Kostenübernahme) und für die Ausarbeitung der erforderlichen städtebaulichen Verträge bilden.

 

 

Baugebietsentwicklung

 

Neue Ausgangssituation

Im bisher gültigen Beschluss zur Entwicklung der Bereichsplanung Kieler Süden (s. Drs.-Nr. 0253/2013) wurde eine konkrete Entwicklungsabfolge der Wohnbauabschnitte festgelegt, in der zunächst nur der als „kurzfristig aktivierbar“ eingestufte Wohnbauabschnitt „West“ (ehemals WBA 1) zwischen Meimersdorfer und Kieler Weg entwickelt werden sollte. Die weiteren Wohnbauabschnitte Ost 1 und 2“ (ehemals WBA 2 und 3) und Mitte“ (ehemals WBA 4) sollten hingegen mittel- bis langfristig und nur dann weiterentwickelt werden, wenn die städtischen Innenverdichtungspotentiale ausgeschöpft worden sind.

Wie eingangs beschrieben, hat sich der städtische Wohnungsmarkt in der vergangenen Zeit zunehmend verdichtet. Hierdurch hat sich auch die Ausgangssituation für die weitere Bereichsplanung im Kieler Süden verändert. Es besteht das Erfordernis, die Bereichsentwicklung deutlich zu forcieren und grundsätzlich alle Wohnbauabschnitte im Kieler Süden einer Entwicklung zuzuführen. Die Verwaltung soll daher die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine Bebauung aller Flächen schaffen.

 

Entwicklungsabfolge

Eine sinnvolle und umsetzungsfähige Entwicklungsabfolge der einzelnen Wohnbauabschnitte wird sich direkt aus dem weiteren Planungsprozess und den jeweiligen Rahmenbedingungen ergeben. Aus heutiger Sicht wird allerdings anders als im vorherigen Beschluss zur Bereichsplanung vorgesehen (s. Drs.-Nr. 0253/2013) ein Entwicklungsbeginn im mittleren oder östlichen Bereich als wahrscheinlich eingeschätzt. r diese Einschätzung sind verschiedene Rahmenbedingungen vor Ort maßgeblich.

 

Rahmenbedingungenr die Entwicklung

Ein wichtiger Stellenwert kommt der besonderen entwässerungstechnischen Situation vor Ort zu. Die Wohnbauabschnitte „Ost 1 / 2“ und der überwiegende Teil des Wohnbauabschnitts „Mitte“ liegen im Einzugsbereich des Solldieksbachs, der im weiteren Verlauf über den Bahnseitengraben in die Ostsee entwässert. Der Bahnseitengraben ist bereits r eine Bebauung der Wohnbauabschnitte ausreichend ausgebaut und der erforderliche Ausbau des Solldieksbachs wird gegenwärtig im Rahmen eines Planverfahrens vorbereitet.

Der Wohnbauabschnitt „West“rde hingegen über den Wasserlauf am Dorfplatz, den Koppelbach und die Poppenbrügger Au in Richtung Schulensee und Eider entwässern. Aufgrund der bereits heute in diesem Bereich vermehrt auftretenden Stauwässer müssen die Entwässerungsglichkeiten zunächst mittels eines aufwändigen hydrologischen Gutachtens erörtert werden, bevor sich auch hier ein Planverfahren zum Ausbau der Gewässer bzw. zum Bau von Retentionsanlagen anschließen kann. Dieses Verfahren wird voraussichtlich deutlich längere Zeit als das Verfahren zum Ausbau des Solldieksbachs in Anspruch nehmen.

 

Eine Entwicklung des zentral gelegenen Wohnbauabschnitts Mitte“ oder des östlich gelegenen Wohnbauabschnitts Ost 1“ drängt sich auch aus städtebaulicher Perspektive auf, da hierdurch erschließungstechnisch direkt an die bereits bestehende Bebauung (Bebauungspläne 935c und 939) angeknüpft rde.

Die Mehrheit der im Werkstattverfahren anwesenden Bürgerinnen und Bürger hat sich r eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Entwicklungsabfolge der geplanten Wohnbauabschnitte ausgesprochen. Die Anwesenden plädierten mehrheitlich für eine vorgezogene Entwicklung des Wohnbauabschnitts Mitte“ und eine anschließende Aktivierung der Wohnbauabschnitte Ost 1 und 2“. Der Wohnbauabschnitt West“ sollte nach Ansicht der Teilnehmenden hingegen nur als langfristige Siedlungsreserve vorgehalten werden.

 

Eigentumsrechtliche Rahmenbedingungen

r die Flächenentwicklung spielen die eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen eine maßgebliche Rolle. Der zuvor beabsichtigte Entwicklungsbeginn mit dem zwischen Kieler Weg und Meimersdorfer Weg gelegenen Wohnbauabschnitt West“ resultierte in erster Linie aus der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit, da sich dieser Wohnbauabschnitt im Gegensatz zu den anderen Abschnitten nahezu vollständig im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel befindet. Zum damaligen Zeitpunkt waren allerdings die mittlerweile vorliegenden Informationen zum Erfordernis eines aufwendigen Plan- und Ausbauverfahrens r die Oberflächenentwässerung im Bereich des Wohnbauabschnitts „West“ noch nicht bekannt.

Eine aktuelle Abfrage bei den Eigentümerinnen und -eigentümern der Flächen im Bereich der anderen Wohnbauabschnitte hat zudem erfreulicherweise ergeben, dass sich fast alle von ihnen potenziell verkaufsbereit zeigen, so dass eine Einigung und damit auch eine zeitnahe Entwicklung von Flächen im Bereich der Wohnbauabschnitte Mitte und Ost glich erscheint. Zugleich befindet sich die private Entwicklungsgesellschaft LEG Entwicklung GmbH, der vor Ort bereits größere Flächenanteile gehören, nach eigener Auskunft in weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit den privaten Flächeneigentümern vor Ort. Die LEG ist bereit, diese Flächen später gemeinsam mit der Landeshauptstadt Kiel auf der Grundlage der städtischen Ziele zu entwickeln. Eine solche Entwicklung ist durch die LEG Entwicklung GmbH bereits im Zuge der bisherigen Bereichsentwicklung im Kieler Süden mehrfach erfolgreich durchgeführt worden (z.B. Bebauungspläne 935 a-c). Da zugleich städtische Haushaltsmittel für umfangreiche Flächenkäufe fehlen, soll zunächst von Flächenkäufen durch die Stadt abgesehen werden. Die Durchsetzung der städtischen Ziele soll dann über städtebauliche Verträge mit dem Entwicklungsträger gewährleistet werden

 

 

Verkehrskonzeption

 

Ergebnis des Werkstattverfahrens

Wie dargestellt nahm die Frage nach der verkehrlichen Erschließung der geplanten Wohnbauabschnitte eine zentrale Rolle im Werkstattverfahren ein. Als Ergebnis der beiden Workshops und der darin vorgeschlagenen und diskutierten Erschließungsmöglichkeiten wurden durch die Gutachter letztlich fünfgliche Erschließungskonzepte als so genannte Prüfvarianten (PV) definiert (siehe Anlage 3 dort: Anlage Prüfvarianten“).

-          Prüfvariante 1 („Periphere Ringe“):

Verlauf der Haupterschließungsstraße außerhalb der geplanten Baugebiete. Von dort Erschließungsstiche in die Gebiete hinein. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Bustorfer Weg und Kieler Weg.

-          Prüfvariante 2 („Schleifen“):

Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Bustorfer Weg und Kieler Weg. Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.

-          Prüfvariante 3 („Durchbau“):

Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Durchgängige Verbindung ohne Unterbrechung. Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.

-          Prüfvariante 4.1 („Stich von Osten“):

Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404. Im Westen kein Anschluss an den Meimersdorfer Weg, sondern Ende der Wegeführung innerhalb des Wohnbauabschnitts West (ehemals 1). Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.

-          Prüfvariante 4.2 („Stiche von Ost und West):

Verlauf der städtebaulich integrierten Haupterschließungsstraße innerhalb der geplanten Baugebiete. Anschluss im Osten an die B 404 und im Westen an den Meimersdorfer Weg. Unterbrechung zwischen Kieler Weg und dem Wohnbauabschnitt West (ehemals 1). Maßnahmen zur Verkehrsverlangsamung innerhalb der geplanten Baugebiete.

 

Bewertung der Prüfvarianten durch die rgerinnen und Bürger

Die Prüfvarianten wurden im 2. Workshop des Werkstattverfahrens durch die Bürgerinnen und Bürger bewertet. Hierbei entfielen auf eine seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im zweiten Workshop eigensndig vorgeschlagene Variante der Arbeitsgruppe 4 des 1. Workshops die meisten Stimmen. Da diese Variante allerdings keine Anbindung des Wohnbauabschnitts West (ehemals 1) beinhaltete und damit der Grundanforderung des Werkstattverfahrens zur Erschließung aller geplanten Wohnbauabschnitte widersprach, wurde sie im Nachgang durch die Gutachter in die Prüfvarianten 4.1 und 4.2 mit zwei möglichen Erschließungsformen des Wohnbauabschnitts West weiterentwickelt. Weniger Stimmen entfielen auf die Prüfvariante 2 („Schleifen“) und nur 5 Stimmen auf die Prüfvariante 3 („Durchbau“). Die Prüfvariante 1 („Periphere Ringe“) erhielt keine Stimmen.

 

Fachliche Bewertung der Prüfvarianten

In einer an das Werkstattverfahren anschließenden fachlichen Bewertung durch die unabhängigen Verkehrs- und Schallgutachter wurden die fünf Prüfvarianten vergleichend gegenübergestellt. Diese Bewertung berücksichtigte die Kriterien Erschließungsprinzip (äere Erschließung), prognostizierte Verkehrsbelastung, rmimmissionen, Erschließungsaufwand und Kosten, Erschließung ÖPNV und innere Erschließung.

Zunächst ist in Bezug auf das Erschließungsprinzip festzustellen, dass gemäß Gutachter allenf Prüfvarianten grundsätzlich geeignet sind, die neu geplanten Baugebiete im Kieler Süden mit einer ausreichend guten Verkehrsqualität zu erschließen. Mit den seitens des Gutachters r die Netzergänzungen angedachten Straßenquerschnitten können die prognostizierten Verkehrsbelastungen abgewickelt werden. Darüber hinaus ist gemäß Gutachter nicht zu erkennen, dass durch die berücksichtigten Netzvarianten Fremdverkehre in relevantem Umfang in das Untersuchungsnetz verlagert werden. Die prognostizierten Verkehrsbelastungen ergeben sich hingegen im Wesentlichen aus den schon heute bestehenden Verkehren und aus den r die geplanten Nutzungen ermittelten Neuverkehren.

In Bezug auf die einzelnen Prüfkriterien zeigen die Varianten gemäß Gutachter sowohl positive als auch negative Ergebnisse, die nicht zu einer eindeutigen Empfehlung für oder gegen eine der Prüfvarianten führen. Im Vergleich der Prüfvarianten untereinander werden die Prüfvarianten 1, 4.1 und 4.2 allerdings aufgrund der vergleichsweise hohen Mehrbelastung der Bestandsstraßen (nur PV 4.1 und 4.2), der tlw. aufwändigen inneren Erschließung (nur PV 1) und den tlw. Problemen für die ÖPNV-Anbindung (nur PV 1 und 4.1) in einzelnen Punkten deutlich bemängelt.

 

Vergleichende Bewertung der Prüfvarianten 2 und 3

Die verbleibenden Prüfvarianten 2 und 3 sind dagegen laut Gutachter sehr ähnlich zu bewerten. Im direkten Vergleich fällt auf, dass das Gesamtverkehrsaufkommen im Plangebiet in beiden llen fast identisch ist (0,6 % Differenz), also keine der Prüfvarianten zu erheblichen Mehrverkehren führen würde. Die Prüfvariante 2 („Schleifen“)rde eine höhere Belastung einiger Bestandsgebiete und eine vergleichsweise Schonung der Neubaugebiete bedeuten, wohingegen die Prüfvariante 3 („Durchbau“) die Bestandsgebiete vglw. schonen, aber die Neubaugebiete stärker belasten würde. Hierbei ist anzumerken, dass Lärmschutzmaßnahmen in Neubaugebieten allerdings auch besser als im Bestand realisiert werden nnten.

 

Finanzierung

Finanziell würde die Realisierung der Prüfvariante 3 („Durchbau“)here Baukosten verursachen. In diesem Aspekt ist bereits heute darauf hinzuweisen, dass aufgrund der zunehmenden Verkehre bei beiden Varianten neben dem Bau der zusätzlichen Straßen auch jeweils ein Ausbau des Bustorfer Weges erforderlich wird.

Im Werkstattverfahren haben sich wie dargestellt deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger für die Prüfvariante 2 („Schleifen“) als r die Prüfvariante 3 („Durchbau“) ausgesprochen. Die Ablehnung der Prüfvariante 3 ist nach Auswertung der begleitenden Diskussion in erster Linie auf die Berchtung steigender Durchgangsverkehre im Falle eines Durchbaus zurückzuführen. Diese Vorbehalte bestanden wie dargestellt bereits gegen die ursprüngliche städtische Planung eines durchgängigen Solldiekswalls. Aus fachlicher Perspektive ist anzumerken, dass sich die im Rahmen des Werkstattverfahrens entwickelte Variante 3 allerdings deutlich von der ursprünglichen städtischen Planung unterscheidet. Die Ursprungsplanung sah in weiten Teilen eine periphere und anbaufreie Trassenführung außerhalb der Wohnquartiere und einen Straßenquerschnitt im Sinne einer anbaufreien Kreisstraße vor, um Distanz zwischen den sich ergebenden Verkehren und der Wohnbebauung zu ermöglichen, zum Schutz der Bürger/innen vor nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs (z.B. rm, Luftschadstoffe, Verkehrssicherheit).

Die Variante 3 des Werkstattverfahrens folgt hingegen dem Muster einer Haupterschließungsstraße mit geringeren Querschnitten und einer Führung innerhalb der Wohnquartiere. Im Plangebiet wird durch die Gutachter r die Prüfvariante 3 wie dargestellt nur ein marginal höheres Gesamtverkehrsaufkommen als für die Prüfvariante 2 prognostiziert.

 

Empfehlung des Verkehrsgutachters LK Argus

Auf Grundlage sämtlicher fachlicher Bewertungskriterien spricht der Gutachter letztlich eine Empfehlung für die Prüfvariante 2 („Schleifen“) aus. Diese Auswahl aus zwei aus fachlicher Sicht nahezu gleichwertig zu bewertenden Varianten wird dabei in erster Linie aufgrund des im Werkstattverfahren geäerten Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger getroffen.

Eine zusammenfassende Gegenüberstellung beider Varianten in Bezug auf einige ausgewählte Indikatoren ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Eine Gesamtgegenüberstellung auf Grundlage aller geprüften Indikatoren befindet sich in Anlage 3 (dort: Anlage „Bewertung der Prüfvarianten“). Detaillierte Darstellungen der prognostizierten Verkehrsbelastungen und Schallimmissionen im Gesamtnetz sind ebenfalls der Anlage 3 (dort: Anlagen „Umlegungsergebnisse und Ergebnisse der Schallimmissionsberechnung“) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Indikatoren

Prognosenullfall 

(Status quo + 10%)

 

Prüfvariante 2

Schleifen“

Prüfvariante 3Durchbau“

 

Verkehrsaufkommen

Gesamt

(in Fahrzeug-km/Tag)

 

159.030 km

200.104 km

201.360 km

Verkehrsbelastung  

Bestand

(in Kfz/Tag)

 

Bustorfer Weg: 1.300

Kieler Weg: 2.600

Alt-Meimersdorf: 1.900

Meimersd. Weg: 4.700

Bustorfer Weg: 1.300

Kieler Weg: 3.200

Alt-Meimersdorf: 3.400

Meimersd. Weg: 5.500

Bustorfer Weg: 1.600

Kieler Weg: 3.100

Alt-Meimersdorf: 2.300

Meimersd. Weg: 4.300

 

Verkehrsbelastung

Neubau

(in Kfz/Tag)

 

WBA 1: -

WBA 2/3: -

WBA 4: -

WBA 1: 2.000

WBA 2/3: 2.200

WBA 4: -

WBA 1: 3.600

WBA 2/3: 3.200

WBA 4: 2.300

 

Schallimmissionen      Bestand

(> Grenzwert 16. BImSchV)

 

Tags: 63.736 m²

Nachts: 248.996 m²

Tags: 93.680 m²

Nachts: 289.404 m²

Tags: 89.712 m²

Nachts: 284.808 m²

Schallimmissionen   

Neubau

(> Grenzwert 16. BImSchV)

 

Tags: -

Nachts: -

Tags: 34.668 m²

Nachts: 52.556 m²

Tags: 51.564 m²

Nachts: 75.580 m²

Baukosten gesamt

(für Neu- und Ausbau)

Geschätzt von LK ARGUS

-

9,97 Mio. €

(inkl. Ausbau Bustorfer Weg)

12,40 Mio. €

(inkl. Ausbau Bustorfer Weg)

Meinungsbild

2. Workshop

-

23 Stimmen (von 67)

5 Stimmen (von 67)

 

 

Tabelle 1: Vergleich der Prüfvarianten 2 und 3 anhand ausgewählter Indikatoren

 

 

Entscheidungr eine Planungsvariante

Die Empfehlung des Gutachters r die Prüfvariante 2 („Schleifen“) erscheint unter Beachtung der ermittelten fachlichen Aspekte und des Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Werkstattverfahrens als plausibel und folgerichtig. Die Variante ist wie dargestellt geeignet, die zu erwartenden Verkehre sicher und ohne gravierende Konflikte aufzunehmen. Die Prüfvariante 2 („Schleifen“) soll daher der weiteren Verkehrsplanung im Kieler Süden zugrunde gelegt werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlung wurden durch den Gutachter bereits detailliertere Darstellungen r die Vorzugsvariante entwickelt, in denen das im Werkstattverfahren entwickelte Grobraster weiter ausdifferenziert wird. Erste Vorschläge für eine gebietsinterne Erschliung und eine skizzenhafte Abbildung der Wege für die Verkehrsträger Fuß-, Rad- und Busverkehr wurden ernzt (siehe Anlage 2). Diese Netz-Darstellungen stellen erste mögliche Vorschläge seitens des Gutachters dar, die in der Folge weiter zu konkretisieren sind. Darüber hinaus sindr die Nachhaltigkeit der Verkehrsabwicklung Vorschläge zu erarbeiten. Diese müssen eine attraktive ÖPNV-Anbindung mit kurzen Fahrzeiten und bedarfsorientierten Taktzeiten beinhalten. Die Nahmobilität bedarf eines gut ausgebauten und barrierefreien Fuß- und Radwegenetzes, das verbindend in die neuen Freiräume eingebettet ist. Diese Mnahmen lassen die Innenstadt und die Baugebiete in Neumeimersdorf näher aneinander herancken.

 

Ausbau der Straße Am Reben

Eine weitere, in Bezug auf die Verkehrsplanung im Kieler Süden bereitsnger diskutierte Fragestellung betrifft einenglichen Ausbau der Straße Am Reben zwischen Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg. In der Sitzung am 29.03.2012 hatte der Bauausschuss beschlossen (s. Drs.-Nr. 0551/2011), dass im Rahmen der Planungen zum Solldiekswall ein Ausbau der Straße Am Reben westlich des Knicks zu prüfen ist, um den auf der K 14 aus Richtung Flintbek kommenden Verkehr vor Meimersdorf auf den Meimersdorfer Weg zur L 318 (und umgekehrt) zu leiten. Vorausgegangen war dem Beschluss ein Antrag des Ortsbeirats Meimersdorf/Moorsee zum Ausbau der Straße, der mit dem Hinweis begründet wurde, dass die enorme Verkehrsbelastung im Kleinflintbeker Weg und im Meimersdorfer Weg für die Bürgerinnen und Bürger nicht länger hinnehmbar sei.

Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde ein solcher Ausbau thematisiert, gleichwohl nahm das Thema in der Diskussion nur eine untergeordnete Rolle ein. Im Anschluss an die beiden Werkstätten wurde die Maßnahme in Bezug auf ihre Kosten und Wirkungen durch die Gutachter geprüft. Hierbei wurden die Auswirkungen eines Ausbaus r die oben dargestellte Vorzugsvariante 2 („Schleifen“) gerechnet.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die neu zu schaffende Verbindung Am Reben im Falle eines Ausbaus zukünftig täglich ca. 2.500 - 3.000 Kfz nutzen würden. Die angrenzenden Abschnitte von Kleinflintbeker Weg und Meimersdorfer Weg würden bis maximal zu dieser Größenordnung entlastet. Damit verbunden wäre eine Reduzierung der Schallimmissionen. Tagsüber würden ca. 14 % weniger Bestandsflächen mit Immissionen oberhalb des Beurteilungspegels von 59 dB (A) belastet. Nachts ergäbe sich eine Reduktion um ca. 4 % der oberhalb von 49 dB (A) belasteten Bestandsflächen.

Den beschriebenen Effekten würden allerdings geschätzte Baukosten von ca. 2,3 Mio. € entgegenstehen. Darüber hinaus wäre ein erheblicher Eingriff in den an dieser Stelle besonders sensiblen Natur- und Landschaftsraum erforderlich.

Auf dieser Grundlage spricht sich der Gutachter gegen einen Ausbau der Straße Am Reben aus. Weder die heutige Situation noch die langfristig prognostizierten Verkehrszuwächse ließen laut Gutachter Defizite in der Abwicklung der Verkehrsströme oder unzumutbare Belastungen der Anlieger erwarten. Anstelle eines Straßenbaus würden zur Minderung der Lärmbelastung verkehrsorganisatorische Maßnahmen und Maßnahmen der Straßenraumgestaltung empfohlen.

Der fachlichen Einschätzung des Gutachters wird gefolgt. Ein Ausbau der Straße Am Reben ist daher abzulehnen.

 

 

Hinweis

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee wird in der Sitzung am 28.10.2015 mit der Vorlage befasst. Das Ergebnis der Diskussion wird im Bauausschuss mündlich vorgetragen.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

 

Anlagen:

-          Anlage 1:  Geplante Baugebiete im Kieler Süden

-          Anlage 2:  Erschließungskonzept

Anlage 3:  Bericht: Werkstattverfahren zur Bereichsplanung Kieler den:                                  Verkehrsplanerischer und schalltechnischer

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