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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0893/2015

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1.)    Das Struktur- und Nutzungskonzept (s. Anlage) wird als Grundlage für die Konversion des im Jahr 2017 freiwerdenden Britischen Yachtclubs beschlossen.

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erwerben. Sollten nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können, sind mit der BIMA die Rahmenbedingungen für die Grundstücksvergabe zu verhandeln. Mindestvorgaben für die weitere Entwicklung dabei sind:

  • Realisierung eines musealen Bildungs- und Handwerksstandortes zum Thema Segelsport und Schiffsbau unter besonderer Berücksichtigung des Erweiterungsbedarfs der gewerblich-industriellen Nachbarschaft der Werften
  • Öffentliche Wegeverbindung entlang des Ufers mit öffentlichem Wasserzugang
  • Anbindung der Uferpromenade an das MFG 5 und über die Zuwegung der Mole Stickenhörn an den Fuß- und Radweg am Schusterkrug

 

3.)    Sollte der Erwerb durch die Stadt gelingen, ist die Nachnutzung mittels Erbpacht an eine geeignete Vorhabenträgerin zu regeln.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Mit der Aufgabe des Britischen Yacht Clubs am Nordende des Plüschowhafens  ergibt sich die einmalige Chance, einen infrastrukturell bereits gut ausgestatteten Standort zu mobilisieren, der eine maritim-gewerblich wie freizeitbezogene Nutzung aufnehmen kann. Synergien mit dem Umfeld, sowohl mit der Entwicklung auf dem MFG-5 Gelände wie auch den benachbarten Werften liegen auf der Hand.

DasZentrum Klassischer Yachtsport“ der Initiative des Freundeskreises „Klassische Yachten e.V.“ in Kooperation mit der benachbarten Werft Rathje könnte erheblich zur Profilbildung der Landehauptstadt Kiel als Welthauptstadt des Segelns beitragen. Die Nutzungsideen sind in der beigefügten Struktur- und Nutzungskonzept eingeflossen, die das Entwicklungspotenzial veranschaulicht und die verkehrliche Anbindung an den Bestand sichert.

 

Über den Ankauf und die Weitergabe des Grundstücks im Sinne der beschlossenen Stadt(teil)entwicklung (vgl. Drs.-Nr. 0892/2015) soll frühzeitig die Konversion an der prominenten Lage gesteuert werden. Für den Erwerb bedarf es einer Wertermittlung der Liegenschaft. Diese wird auf dem Struktur- und Nutzungskonzept fußen, das daher von den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung zu beschließen ist.

 

Da Wasserlagen einem hohen Nutzungs- und Wandlungsdruck in der Stadt ausgesetzt sind, sollte im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik die Nachnutzung über eine Erbpachtlösung möglich sein.

 

Eine Erörterung mit dem Ortsbeirat Pries/Friedrichsort wie auch dem Ortsbeirat Holtenau findet Anfang November statt. Die Ergebnisse der Diskussionen werden mündlich in Ausschüssen vorgetragen.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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