Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0130/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Der Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel (Drs. 0657/2014) wurde am 20.11.2014 mit der Änderung (Drs. 0887/2014) beschlossen, dass vor der Umsetzung von Straßenverkehrsmaßnahmen, hier insbesondere Geschwindigkeitsreduzierungen an ausgewählten Problemschwerpunkten, verschiedene Möglichkeiten der Verkehrslärmreduzierung geprüft werden sollen.

Über den Stand der Prüfung und ergänzende Maßnahmen soll hier berichtet werden:

Gesetzgebung:

Zur Unterstützung von Lärmminderungsmaßnahmen werden von vielen betroffenen Kommunen strengere Lärmschutzregeln für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugzubehör gefordert.

Mit den EU-Verordnungen 168/2013 und 540/2014 gelten neue Geräuschgrenzwerte für Motorräder und Kraftfahrzuge. Neue Motorradtypen werden ab Januar 2016 nur noch zugelassen, wenn sie nicht lauter als 78 dB(A) sind. Die Geräuschwerte müssen am Motorrad notiert sein, damit die Polizei die Werte einfacher kontrollieren kann.

Fahrgeräusche von Personenkraftwagen sollen stufenweise ab dem 1. Juli 2016 bis zum Jahr 2024 gesenkt werden. Der Grenzwert für Standard-Pkw wird von den aktuell geltenden 74 dB(A) auf 68 dB(A) gesenkt. Fahrzeuge mit stärkeren Motoren dürfen um 1 dB(A) bis 9 dB(A) lauter sein. Starkmotorisierte Schwerlaster (über 12 Tonnen) müssen ein Limit von 79 dB(A) einhalten, aktuell gelten 81 dB(A).

Die EU-Verordnung verbietet auch sogenannte "Austauschauspuffe" in Neuwagen, wenn diese lauter als die Standardausrüstung sind.

ÖPNV, Taxi und Mietwagen

Linienbusse, Taxen und Mietwagen werden im Straßenraum von Fußgängern aus unmittelbarer Nähe wahrgenommen und die Lautstärke wird oft als lästig empfunden. Eine Verbesserung der Situation wird von den Betreibern durch verschiedene Maßnahmen angestrebt.

Während der Grundqualifikation und im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes wird den Fahrerinnen und Fahrern der KVG im Modul „eco-Training“ eine ressourcenschonende und damit lärmmindernde Fahrweise vermittelt.

Im Rahmen von Personalschulungen werden Taxi- und Mietwagenfahrerinnen und -fahrer auf eine ruhige und gleichzeitig umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise insbesondere bei der Personenbeförderung hingewiesen.

Nachtabschaltung weiterer Ampelanlagen

Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) sind Verkehrseinrichtungen gemäß § 43 Abs. 1 StVO. Ihr Einsatz setzt die verkehrsrechtliche Anordnung der Lichtsignalanlagen im Allgemeinen und der Signalprogramme im Besonderen voraus. Zuständig dafür ist die Straßenverkehrsbehörde. Gemäß den technischen Regelwerken, insbesondere den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), sind Lichtsignalanlagen grundsätzlich ununterbrochen in Betrieb zu halten (Tag und Nacht). Das Abschalten kann die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch höher liegen als die bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und den Verkehrsablauf. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische Maßnahmen auch ohne Abschalten von Lichtsignalanlagen vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile aufgegeben werden müssen. Hierzu zählen entsprechende vorhandene Programme oder verkehrsabhängige Steuerungen.

Bestätigt wird das Vorgehen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Unfallforschung der Versicherer (UDV) mit entsprechenden Untersuchungen, die auch auf der Homepage der UDV zur Verfügung stehen.

Datenbasis zur Beurteilung von Verhaltensänderungen und Tempo 30 Maßnahmen

Um einen Erfolg von Verhaltensänderungen (gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit etc.) nach der Umsetzung verschiedener Maßnahmen beurteilen zu können, ist eine zuverlässige Datenbasis erforderlich.

Zur Sammlung dieser Basisdaten sollten an allen ursprünglich für Tempo 30 vorgesehenen Teilstrecken Verkehrszählungen und Geschwindigkeits- und Geräuschpegelmessungen durchgeführt werden. Dies und die Prüfung nach Maßnahmenumsetzung ist allerdings mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, der schon bei der Beratung im Umweltausschuss mit etwa 120.000 € beziffert wurde.
Das MELUR signalisierte, dass im Haushaltsjahr 2016 zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung stehen und zeigte u.a. Interesse an entscheidungsreifen / zu realisierenden Lärmschutzprojekten, die zu finanzieren / kozufinanzieren wären. Das Umweltschutzamt hat daraufhin zur Finanzierung der vorgeschalteten Maßnahmen zur Tempo 30 Umsetzung 120.000 € als Bedarf angemeldet. Leider wurde bei der Verteilung der Investitionsmittel keine Lärmschutzprojekt berücksichtigt.

Die AG Verkehrslärm (Zusammensetzung: Tiefbauamt, Umweltschutzamt und Verkehrsbehörde) hat sich daher zu folgender, deutlich kostengünstigeren Vorgehensweise zur Feststellung des Status Quo entschlossen:

  • Überprüfung nur eines Streckenabschnitts (Knooper Weg) für 24 Stunden
  • Geschwindigkeitsmessung tags und nachts
  • Verkehrszählung tags und nachts
  • Geräuschpegelmessung tags und nachts

Die Geräuschpegelmessung dient lediglich zu Vergleichszwecken. Es lässt sich daraus kein Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen ableiten, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Entsprechend bildet ausschließlich die Berechnung von Lärmimmissionen die rechtliche Grundlage für Lärmvorsorge und Lärmsanierung sowie den Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen.

In einem zweiten Schritt soll dann geprüft werden, durch welche Maßnahmen sich die Verkehrslärmsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner an diesem Problemschwerpunkt tatsächlich verbessern lässt.

 

Der Innen- und Umweltausschuss wird über das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise informiert.

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

Loading...