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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0146/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Anlass

 

Um einen sehr konzentrierten Beratungsverlauf über die weitere Entwicklung des MFG 5 Areals zu bewerkstelligen, legt die Verwaltung

 

  • den Schlussbericht über die Vorbereitende Untersuchung (VU) - Anlage 1 -,
  • die Machbarkeitsstudie für die Tonnenhof-Verlegung Anlage 2 - und
  • ein „Logistik-Gutachten“ hinsichtlich der gewerblichen Erschließungsbedarfe und Beschäftigungspotentiale Anlage 3 -

 

mit dieser vorlaufenden Geschäftlichen Mitteilung vor. Die auf dieser Grundlage notwendigen Beschlüsse einschließlich der nach Städtebauförderungsrecht notwendigen Sanierungssatzung sind in den Sitzungen im April vorgesehen. Dieser Vorlauf soll die Beschlussvorlagen inhaltlich vorbereiten und entzerren.

 

  1. Vorbereitende Untersuchung (VU)

 

Auf der Basis des Beteiligungsprozesses und der Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange konkretisiert die VU das Entwicklungskonzept, die Idee derVernetzten Stadtteile“ mit einem mischgenutzten Quartier für Wohnen im Süden, einem Gewerbeflächenangebot für Produktion im Norden und einem mischgenutzten Bereich auf dem Plateau. Auf Anlage 1 wird verwiesen.

 

Neben der Konversionsfläche des MFG 5 ist die Fläche des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (Tonnenhof) in das Entwicklungskonzept einbezogen. Die Verlegung des Tonnenhofes ist zwingende Voraussetzung für das nach der VU vorgesehene Entwicklungskonzept mit Wohnbaunutzungen auf und im Anschluss an die heutige Tonnenhof-Fläche.

 

Der bisherige Beratungsverlauf und die Informationsverbreitung über die Gebietsentwicklung sowie deren öffentliche Dokumentation ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Um die Städtebauförderungsmittel für das Städtebauförderungsprogramm 2016 zu sichern, erwartet das Land noch im Februar entsprechende vorbehaltliche - Anträge und im April diesen Jahres darüber eine Beschlussfassung der Ratsversammlung, vor allem die Sanierungssatzung nach besonderem Städtebaurecht.

 

Insofern besteht entsprechender Handlungsbedarf. Hierbei geht es um die Aufnahme der Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016. Gelingt dies nicht, nnte eine Förderung nur über die Förderprogramme 2017, 2018 und 2019 mit der Gefahr erfolgen, dass eine Förderung mit Blick auf Konkurrenz weiterer Förderanträge anderer Kommunen gefährdet re. Aktuell hat das Land der Stadt aus dem Förderprogramm 2016 für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 14 Mio. € in Aussicht gestellt.

 

Des Weiteren erwarten die WSV und die BIma, dass bis zum Ende dieses Jahres eine verbindliche Vereinbarung einschließlich Finanzierungsplan vorliegt, die die Verlegung des Tonnenhofes regelt und die Interessen der Bundesbehörden wahrt. Die Grundbedingungen einer solchen Vereinbarung müssen jetzt als Verhandlungsgrundlage beschlossen werden.

 


Verwaltungsseitig ist daher folgender Beratungsverlauf vorgesehen:

 

Planungsbeirat MFG 5

Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung und abzuleitende Verfahrensschritte

23.2.2016

Ortsbeirat Holtenau

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

1.3.2016

Ortsbeirat Pries/Friedrichsort

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

2.3.2016

Bauausschuss

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

3.3.2016

Finanzausschuss

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

8.3.2016

Wirtschaftsausschuss

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

23.3.2016

Gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte Holtenau und Pries/Friedrichsort

(vorbehaltlich Zustimmung der Beiratsvorsitzenden)

Beschlussvorlage zur Umsetzung incl. Sanierungssatzung

12.4.2016

Gemeinsame Sitzung Bau-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

(vorbehaltlich Zustimmung der Ausschussvorsitzenden)

Beschlussvorlage zur Umsetzung incl. Sanierungssatzung

14.4.2016

Ratsversammlung

Geschäftliche Mitteilung über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und weiterer Gutachten

Beschlussvorlage zur Umsetzung incl. Sanierungssatzung

21.4.2016

 

Im Rahmen dieser Beratungen werden vor allem folgende Entscheidungen zu treffen sein:

 

  • Festlegung des Entwicklungs- und Finanzierungskonzeptes entsprechend dem Ergebnis der VU
  • Beschluss über eine Sanierungssatzung
  • Beschluss zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes
  • Festlegung der Grundzüge einer Durchführungsvereinbarung mit WSA und BIma zur Verlegung des Tonnenhofes in den Plüschowhafen und zum Erwerb der Flächen
  • Bestätigung der Förderanträge zum Städtebauförderungsprogramm 2016
  • Auftrag an die Verwaltung zur haushalterischen Absicherung der erforderlichen Eigenmittel für das Projekt.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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