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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0540/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 1. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen (siehe Anlage 1 und Anlage 2) beschlossen.

2. Der Bebauungsplan Nr. 988 „Prüner Schlag belmarktzentrum“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Gebiet zwischen Hasseldieksdammer Weg, Westring, Autobahn A 215 und Olof-Palme-Damm wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

3. Der Begründung (Anlage 3) wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt:

 

I. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst auf ca. 21 Hektar die Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „Prüner Schlag und Brunsrade sowie einen Teilabschnitt des Westrings.

 

Das Plangebiet wird im Norden durch den Hasseldieksdammer Weg mit angrenzender Wohnbebauung, im Osten durch Flächen der Beruflichen Schulen, im Süden durch das Grundstück der Großen Grünen Schützengilde und Teilflächen der A 215 sowie des Olof-Palme-Dammes und im Westen durch die Kilia-Sportanlagen begrenzt.

 

II. Planungsanlass

Das Plangebiet wird für die Ansiedlung eines Möbelmarktzentrums in der Landeshauptstadt Kiel überplant. Vorgesehen ist die Ansiedlung eines Möbelhauses mit ca. 40.000 m² Verkaufsfläche sowie die Errichtung eines zusätzlichen Möbeldiscounters mit ca. 8.000 m² Verkaufsfläche.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 988 sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel-Möbel“ mit arrondierenden Grünstrukturen.

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden die erforderlichen Fachgutachten zu den Themen Standortwahl, Verkehr, Emissionen, grünplanerische und naturschutzrechtliche Belange sowie zur Einzelhandelsverträglichkeit erstellt.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) und dem in der Sitzung aushängenden Plan.

 

III. Flächennutzungsplan / 32. Änderung

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel (Fassung 2000) wurde das Plangebiet als Grünfläche - Dauerkleinrten - dargestellt. Die Darstellung der Grünfläche wurde mit der 32. Änderung des Flächen-nutzungsplanes zum größten Teil in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel Möbel“ geändert.

 

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 19.03.2015 von der Ratsversammlung endgültig beschlossen. Sie wurde mit Erlass vom 22.06.2015 vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten genehmigt und wurde mit ihrer Bekanntmachung am 4.12.2015 wirksam. Der Bebauungsplan Nr. 988 wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

IV. Frühzeitige Beteiligung und Entwurfsbeschluss

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.10.2013 über die Planung unterrichtet und um Äußerung bis zum 15.11.2013 gebeten.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 14.10.2013 bis zum 25.10.2013 durch öffentlichen Aushang der Planungsvorstellungen im Rathaus sowie durch die Unterrichtung und Erörterung in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich / Hasseldieksdamm am 22.10.2013.

 

In einer gemeinsamen Sitzung am 22.10.2013 wurden die Ortsbeiräte Mitte und Schreventeich/Hasseldieksdamm über die Planung und den Stand der Fachgutachten zu den Themen Standortwahl, Verkehr, Emissionen, grünplanerische und naturschutzrechtliche Belange sowie Einzelhandelsverträglichkeit informiert. Die Ortsbeiräte haben den Vorentwurf der Planung zur Kenntnis genommen; Stellungnahmen wurden nicht abgegeben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 988 wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 03.07.2014 erstmals als Entwurf beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 24.07.2014 bis zum 04.09.2014 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.07.2014 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme bis zum 05.09.2014 gebeten.

 

V. Erneuter Entwurfsbeschluss

Die Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hatten nach erneuter intensiver rechtlicher Prüfung vor allem formale Änderungen am Planentwurf zum Ergebnis. Diese Änderungen modifizieren und konkretisieren die getroffenen Festsetzungen und Planinhalte; sie verändern die Planung jedoch nicht inhaltlich. Änderungen sind im Wesentlichen:

 

Entwurf

vom 03.07.2014

Änderungen Erneuter Entwurf

vom 07.01.2016

 

Art und Maß der baulichen Nutzung

 

Nur die überbaubaren Flächen der Teilflächen 1 und 2 waren mittels Signatur eindeutig gegliedert. Nicht ersichtlich war, zu welcher Teilfläche die nicht überbaubaren Flächen gehörten.

Eindeutige Differenzierung und Darstellung der beiden Teilflächen (überbaubar und nicht überbaubar) innerhalb des Sondergebietes mittels Signatur.

 

Festsetzung der Höhen und einer Grundfläche (GR) der Gebäude.

Festsetzung der Höhen und einer Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ) zur Konkretisierung des Maßes der baulichen Nutzung.

he von Photovoltaik und Solarthermie waren nicht festgesetzt.

Festsetzung der maximalen Höhe von Photovoltaik und Solarthermie.

Im SB-Möbelmarkt sind Gastronomiebetriebe im Zulässigkeitskatalog nicht genannt.

Ausnahmsweise zulässig innerhalb des SB-Möbelmarktes ist ein Gastronomiebetrieb bis maximal 100m2 Gesamtfläche.

 

Immissionsschutz

 

Festsetzung von Emissionskontingenten.

rm: Weil die Lage der Flächen mit den unterschiedlichen Kontingenthöhen nicht mit den Gebietsgrenzen unterschiedlicher Nutzungen übereinstimmte, wird auf eine Festsetzung von Emissionskontingenten verzichtet. Im Bebauungsplan erfolgt der Hinweis, dass ein konkreter Nachweis im Baugenehmigungsverfahren erfolgen muss.

Festsetzungen zu Regulierung der Lichtemissionen.

Licht: Vorgaben zu Lichtemissionen erfolgen mangels rechtlicher Grundlage nicht unter Festsetzungen, sondern nun unter „Hinweisen“ im Bebauungsplan und sollen im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

 

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

 

Maßnahmen auf externen Ausgleichsflächen wurden festgesetzt.

Die Maßnahmen auf externen Ausgleichsflächen werden i. S. d. § 1a (3) Satz 4 BauGB vertraglich geregelt. Die Flächen sind daher nicht unter „Textliche Festsetzungen“ sondern unter „Hinweise“ aufgeführt.

 

Festsetzung des Werbepylons

 

Festsetzung des Werbepylons innerhalb der Grünfläche.

Festsetzung als Fläche mit besonderem Nutzungszweck gem. § 9 (1) Nr.9 BauGB.

 

Aufgrund der Änderungen war gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

Der Bauausschuss beschloss daher am 07.01.2016 den erneuten Entwurf und dessen erneute Auslegung. Die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 26.02.2016 bis zum 30.03.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.02.2016 über die öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge sind in den Satzungsplan und in die Begründung eingeflossen.

 

VI. rgerbegehren

Am 30. Oktober 2013 hatten Frau Ulrike Hunold, Herr Jan Barg und Herr Björn Sander bei der Landeshauptstadt Kiel schriftlich ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht:
 

"Soll die Planung für ein Möbelmarktzentrum auf dem Kleingartengelände Prüner Schlag / Brunsrade am Westring eingestellt und somit der Beschluss der Kieler Ratsversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 988 aufgehoben werden?“

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein erklärte das rgerbegehren mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 r zulässig. Bis zum Bürgerentscheid wurde das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt.

 

Beim Bürgerentscheid am 23. März 2014 stimmte eine Mehrheit von 52,5 Prozent (46.524 Stimmen) mit Nein zum Planungsstopp. Mit Ja zum Planungsstopp stimmten 47,5 Prozent (42.097 Stimmen). Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 45,7 Prozent. Damit konnten die Planungen fortgesetzt werden.

 

Der Ortsbeirat Mitte und der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung (26.03.2016 30.03.2016) mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 2: Anregungen und Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung (24.07.2014

04.09.2014) mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht

Anlage 4: Anregungen und Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (14.10.2013 25.10.2013) mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung zur Kenntnis

Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 988 kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

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Anlagen

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