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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1078/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Ausbauquerschnitt
    Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Tröndelweg in der glicherweise gemäß Antrag des OBR Elmschenhagen/Kroog modifizierten Variante 1b mit 2 m breiten Gehwegen (s. Anlage) wird zugestimmt.

    Die Grundmaße des gemäß Antrag des OBR Elmschenhagen/Kroog modifizierten Ausbauquerschnittes sind richtlinienkonform maximal minimiert und grundsätzlich nicht mehr weiter verhandelbar.

 

  1. (Vor)Verträge mit den Grundstückseigentümern
    Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu versuchen, bis zur Sommerpause 2017 zumindest Vorverträge zum notwendigen Grunderwerb mit den betroffenen Grundstückseigenmern auszuhandeln. Der OBR Elmschenhagen/Kroog wird gebeten, unterstützend tätig zu werden.

 

  1. Planfeststellungsverfahren
    Falls bis zur Sommerpause 2017 der Verwaltung nicht von allen Grundeigentümern zumindest Vorverträge vorliegen, wird die Verwaltung damit beauftragt, auf Basis der glicherweise modifizierten Variante 1b ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

 

Hinweise: Der gemäß Antrag des Ortsbeirates modifizierte Ausbauquerschnitt sowie ein Lageplan der modifizierten Variante 1b mit 2 m breiten Gehwegen liegen dieser Beschlussvorlage bei.

 

Die Verwaltung wird unverzüglich versuchen, den rückständigen Grunderwerb der gewidmeten Verkehrsfläche von ca. 375  zu tätigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die vorhandene Situation der Verkehrsanlagen im Ellerbeker Weg entspricht weder in ihrer Gestaltung noch in ihrem Zustand den Anforderungen an eine moderne, bedarfsgerechte Verkehrsanlage.

 

Es war ursprünglich vorgesehen, im dichten zeitlichen Nachlauf zu den zwingend erforderlichen Baumaßnahmen der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes sowie der Arbeiten anderer Versorgungsträger noch in 2014 mit den Straßenbaumaßnahmen zu beginnen. Eine entsprechende Planung der Verkehrsanlagen wurde erstmals im Januar 2014 im Ortsbeirat vorgestellt. Eine chronologische Auflistung der inzwischen geführten Vorstellungen und Weiterentwicklung der Varianten ist der Anlage „Bisheriges Verfahren“ zu entnehmen.

 

Die Verwaltung ist bestrebt, zügig eine rechtssichere Lösung zu finden, um den Ellerbeker Weg verkehrssicher und verkehrsgerecht auszubauen. Darin stimmt sie grundsätzlich mit dem Ortsbeirat und auch mit den Anliegern überein.

 

Zu 1. Ausbauquerschnitt

Die vorhandene Fahrbahnbreite mit dem vorhandenen Lichtraumprofil ist für den maßgebenden Begegnungsverkehr Bus/Bus und Bus/Lkw nur eingeschränkt nutzbar. Die Bushaltestellen sind nicht barrierefrei. Ein grundhafter Ausbau der Straße ist daher seit geraumer Zeit erforderlich.

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hat die Verwaltung eine Vorentwurfsplanung erstellt. Durch die verkehrsgerechte Neuordnung des Querschnittes und die dadurch erzielbaren Verbesserungen in den Verkehrsabläufen des fließenden Kfz-Verkehrs reduzieren sich die Schadstoff- und Umweltbeeinträchtigungen wie z. B. Lärm durch eine glattere Fahrbahnoberfläche. Dies entspricht auch den übergeordneten Zielen des Verkehrsentwicklungsplanes 2008 der Landeshauptstadt Kiel (VEP) mit der nachhaltigen Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr). Für die Fuß- und Radverkehr werden dem Bedarf entsprechend Querschnitte in den Nebenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei wird auch der besonderen Bedeutung des Ellerbeker Weges als Schulweg Rechnung getragen.

 

Um ein schlüssiges Gesamtbild von Straßenbäumen zu erhalten, werden einheitlich neue Baumpflanzungen vorgenommen. Diese sind Bestandteil eines Konzeptes der Neubepflanzung (Ersatzpflanzung) zur Baumaßnahme Ellerbeker Weg.

 

Im Übrigen wird auf die Geschäftliche Mitteilung (Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Tröndelweg Begründung des Straßenquerschnitts Drs. 1077/2016) verwiesen.

 

Zu 2 (Vor)Verträge mit den Grundstückseigentümern

Wie in der AnlageBisheriges Verfahren ersichtlich, konnte bisher kein endgültiger Konsens zwischen Verwaltung und dem Ortsbeirat bzw. den Anliegern erreicht werden.

Auf Grundlage der möglicherweise gemäß Antrag des OBR Elmschenhagen/Kroog modifizierten Variante 1b mit 2 m breiten Gehwegen würde die Verwaltung in die Verhandlung mit den betroffenen Anliegern gehen. Es müsste bei dieser Variante eine Fläche von ca. 790  (davon ca. 375 ckständiger Grunderwerb) von privaten Eigentümern erworben werden.

 

 

Zu 3. Planfeststellungsverfahren

Um einen zügigen und rechtssicheren Fortgang der Maßnahme sicherzustellen, wird die Verwaltung mit der vorliegenden Planung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV), die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens beantragen, falls bis zur Sommerpause 2017 nicht zumindest Vorverträge mit allen betroffenen Privateigentümern vorliegen.

 

Die umfassenden Beteiligungen der Anliegerinnen und Anlieger erfolgen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die unabhängige Anhörungsbehörde beim LBV. Zweck der Anlieger- und Behördenbeteiligung ist, die Planfeststellungsbehörde in die Lage zu versetzen, die betroffenen Belange frühzeitig zu erfassen, sachgerecht bewerten und gegeneinander ggf. abwägen zu können.

 

In den Sitzungen des Ortsbeirates und in Gesprächen mit Anliegerinnen und Anlieger wurde bereits mehrfach ein Planfeststellungsverfahren gefordert. Wie in der Drs. 0047/2015 dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben wurde, hat die Verwaltung sich bereits auf ein Planfeststellungsverfahren eingestellt und die entsprechenden Planunterlagen so erstellt, dass diese den formalen Anforderung an ein Planfeststellungsverfahren entsprechen.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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