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Antrag der Verwaltung - 1089/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd“ (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.02.2017
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Antrag
Antrag:
Für den Stadtteil Kiel–Holtenau wird für das Baugebiet zwischen der Boelckestraße im Norden, einem Kleingartengelände im Osten, dem Rollfeld (Taxiway) im Süden und der Haupterschließung des Flughafengeländes im Westen der Bebauungsplan Nr. 1022 (Boelckestraße Süd) aufgestellt.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Anlage 1 (Übersichtsplan) zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in der Anlage 2 zusammengestellt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1022 mit einer Größe von ca. 10 Hektar im Kieler Stadtteil Holtenau befindet sich südlich der Boelckestraße im Bereich des Flughafens. Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich die Hauptzufahrt des Flughafengeländes, eine Kfz-Stellplatzanlage für ca. 80 Kfz. und ein Flugzeughangar mit asphaltierter Vorfeldfläche. Die Hauptinfrastruktur des Flughafens mit Tower und Abfertigungsgebäude liegt westlich der Bebauungsplangrenze. Südlich der Plangrenze befindet sich das Rollfeld (Taxiway) und die Start-/ Landebahnen (Gras- u. Betonpiste).
Bis auf das weitgehend mit Büschen und Bäumen begrünte Gelände eines aufgegebenen Trinkwasserbrunnens im mittleren Bereich des Plangebietes stellt sich die Plangebietsfläche als knickdurchzogene Grünfläche dar, mit einem insbesondere im östlichen Bereich stark abfallenden Geländeprofil. Eine Kleingartenanlage schließt direkt an die östliche Plangebietsgrenze an.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Das Planerfordernis liegt in der grundsätzlichen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in Kiel. In der Kieler Ratsversammlung wurde am 09.12.2010 beschlossen, den Kieler Flughafen zu einem vitalen Gewerbepark mit Landebahn (Arbeitstitel: Airpark Kiel) weiterzuentwickeln, um die durch den laufenden Betrieb anfallenden (defizitären) Kosten zukünftig möglichst kostenneutral auffangen zu können.
Als rechtliche Grundlage zur räumlichen Weiterentwicklung wurde eine städtebauliche Rahmenplanung von dem Büro Drees & Sommer für das gesamte Flughafenareal erarbeitet. Die Rahmenplanung Airpark Kiel (Drs. 0457/2012), die 2012 im Bau- und Wirtschaftsausschuss präsentiert wurde, sieht u. a. zwischen der Boelckestraße und der Landebahn eine gewerbliche Nutzung der dort überwiegend vorhandenen Grünflächen vor.
Die Seehafen Kiel GmbH als Verwalter eines Großteils der Flächen trat mit dem Wunsch einer gewerblichen Nutzung für das nördliche Flughafengelände an die Landeshauptstadt Kiel heran.
Außerdem besteht das Erfordernis, eine Feuerwache der Berufsfeuerwehr nördlich des Nord-Ostsee-Kanals zu errichten, um im Alarmfall Ziele im nördlichen Stadtgebiet in angemessener Zeit erreichen zu können. Das Gelände am Flughafen ist als Standort für eine Feuerwache besonders prädestiniert, da es verkehrlich gut an das Straßennetz angebunden ist.
Zusätzlich könnten an diesem Standort die personelle und materielle Infrastruktur der Flughafenfeuerwehr untergebracht werden und Doppelbelegungen damit vermieden werden.
Ziel ist daher die planungsrechtliche Festsetzung von gewerblichen Bauflächen und ggf. die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf / Feuerwehr.
III. Vorgesehenes Verfahren
Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.
Die angedachten Bebauungsplanfestsetzungen entsprechen nicht den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan stellt für den westlichen und mittleren Geltungsbereich des Bebauungsplanes Flächen für den Luftverkehr dar. Im mittleren Bereich des Bebauungsplanes ist (im Bereich eines aufgegebenen Trinkwasserbrunnens) eine Sonderbaufläche Bund- und im östlichen Bereich des Plangebietes (Hangbereich) eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Für das Bebauungsplangebiet soll daher im Parallelverfahren die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Ziel ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1022 dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des in der Landeshauptstadt Kiel bestehenden Gewerbeflächenbedarfes.
Gemäß § 15 BauGB hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.
Der Ortsbeirat Holtenau erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1022
Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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446,2 kB
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