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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1117/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.  Im Stadtteil Kiel-Suchsdorf wird für das Baugebiet zwischen den Straßen Rotenbek, Wetterbek, Steenbeker Weg und der Kronshagen-Ottendorfer Au der Bebauungsplan Nr. 1018 „Rotenbek“ aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 1018 Rotenbek"  wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 1018 Rotenbek" ist dem beigegten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

2.  Der Beschluss der Ratsversammlung vom 16.03.2017 zur Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Kiel-Suchsdorf,dlich und westlich des Wohngebietes Suchsdorf-Süd, nördlich des Steenbeker Wegs und östlich der Kronshagen-Ottendorfer Au wird aufgehoben. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die geänderten Planungsziele angepasst.

 

Die Abgrenzung des Bereiches ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) zu entnehmen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1018 „Rotenbek“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst unbebaute städtische Grundstücke am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Suchsdorf, dlich des derzeitigen Endpunktes der Straße Rotenbek. Vorgesehen ist die Erweiterung des bestehenden Wohnsiedlungsbereiches auf eine angrenzende Pferdeweide.

 

Da das Planungsziel von der Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan abweicht, wurde von der Ratsversammlung am 16.03.2017 die Aufstellung der parallel durchzuführenden 38. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss war für die Aufstellung der Bauleitpläne ein umfassendes Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorgesehen.

 

Zwischenzeitlich ist am 13.05.2017 eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft getretenen. Ein wesentlicher Inhalt dieser Gesetzesnovelle ist die Einführung des § 13b BauGB. Hierdurch wird die Anwendung des beschleunigten Verfahrens“, das nach § 13a BauGB bis dato ausschließlich Bebauungspnen der Innenentwicklung vorbehalten war, auch auf kleinere Plangebiete im Außenbereich erweitert.

 

Das beschleunigte Verfahren zeichnet sich durch folgende Verfahrenserleichterungen aus:

-       von der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung kann abgesehen werden,

-       eine Umweltprüfung ist nicht durchzuführen,

-       ein gesondertes Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich; der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden,

-       es entfällt die Ausgleichspflicht für Eingriffe in Landschaftsbild und Naturhaushalt.

 

Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB sind beim Bebauungsplan Nr. 1018 erfüllt:

1.Die voraussichtlich insgesamt festgesetzte maximale Grundfläche baulicher Anlagen wird deutlich unter 10.000 m2 betragen.

2.Der Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen.

3.Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bestehen nicht. Sowohl Europäische Vogelschutzgebiete als auch sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind zu weit entfernt, um nachteilige Auswirkungen auf diese Gebiete befürchten zu lassen.

4.Schädliche Umwelteinwirkungen oder Auswirkungen von Störfallbetrieben im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die nächstgelegenen Störfallbetriebe sind ein Tanklager und ein Pharmabetrieb in mehr als 2,5 km Entfernung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1018 liegt damit weit außerhalb des für die Betriebe ermittelten Achtungsabstandes von 50 bzw. 400 Metern.

 

Somit wird der Bebauungsplan 1018 „Rotenbek“ gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und bekanntgemacht. Es wird jedoch nicht von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Da die Notwendigkeit eines separaten Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren entfällt, wird der Aufstellungsbeschluss der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 16.03.2017 aufgehoben. Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Ortsbeirat Suchsdorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin r Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich B-Plan Nr. 1018

Anlage 2: Übersichtsplan Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

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Anlagen

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