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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1228/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Die Planung der Mensen an der Käthe-Kollwitz-Schule und dem Ernst-Barlach-Gymnasium werden ebenso wie Vergabeverfahren in 2018 erfolgen und der Bau erfolgt im Jahr 2019.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel (Planungsmittel und Verpflichtungsermächtigung in Höhe der Baukosten in 2018, Baukosten in 2019) wurden durch Beschluss der Ratsversammlung am 14.12.2017 für die Jahre 2018 und 2019 bereits entsprechend zur Verfügung gestellt.

 

Im Schulbauprogramm 2013 - 2018 (Drs. 0708/2012) waren für:

  • 2016 der Neubau einer Mensa an der Käthe-Kollwitz-Schule,
  • 2017 der Neubau einer Mensa am Ernst-Barlach-Gymnasium

vorgesehen.

 

Mit Beschluss vom 18.02.2016 (Drs. 1061/2015) wurden die Baumaßnahmen für die Käthe-Kollwitz-Schule und für das Ernst-Barlach-Gymnasium wegen der angespannten Haushaltssituation der Landeshauptstadt Kiel in das Jahr 2018 verschoben.

 

Die Landesregierung plant, ab dem Schuljahr 2019/2020 die Wiedereinführung von G9 zu realisieren, welches ab diesem Zeitpunkt für die 5. und 6. Klassen gelten wird. Dies bedeutet, dass die Klassen eines Gymnasiums bis zum Schuljahr 2026/2027 aufwachsen werden, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Jahrgang (Klassenzahl abhängig von der Zügigkeit) mehr zu beschulen sein wird und die Schülerzahlen entsprechend ansteigen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Größe der Mensaflächen bzw. die Anzahl der Sitzplätze mittels eines zu erwartenden Schüler-Durchschnittswertes anzupassen und entsprechend zu planen.

 

Der Standard, welcher in der Drs. 0708/2012 festgeschrieben wurde, geht für die Berechnung der Mensafläche von einer Berücksichtigung von 40 % der Schülerinnen und Schüler (SuS) im Zweischichtbetrieb aus. Hieraus ergibt sich die Anzahl der Sitzplätze. Pro Sitzplatz wird von einem Flächenbedarf von 1,5 m² ausgegangen, so dass sich aus der Anzahl der Plätze multipliziert mit dem Richtwert für den Flächenbedarf die Größe der Mensa ergibt.

 

r die the-Kollwitz-Schule bedeutet das:

Im Jahr 2015 wurde die Immobilienwirtschaft vom Amt für Schulen mit dem Bau einer Mensa für die Käthe-Kollwitz-Schule beauftragt. Seinerzeit erfolgten noch Verhandlungen wegen eines benachbarten Grundstücks zum Bau einer Mensa. Ursprünglich waren 224 m² Mensafläche mit 149 Sitzplätzen vorgesehen. Die Berechnung basierte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Planungsauftrags aktuellen Schülerzahl.

 

Mit Blick auf die Wiedereinführung von G9 wird für die Käthe-Kollwitz-Schule folgende durchschnittliche Berechnungsgröße für die Mensa angewandt:

32 Klassen x Ø 25 SuS/Klasse x 40 % / 2 x 1,5 m² = 240 m²  = 160 Sitzplätze

 

Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass die Schule seit Jahren durchschnittlich 3,5 Züge beschult, d. h. ein Jahrgang = neun Klassen, ½ Jahrgang = ca. fünf Klassen, daher insgesamt 32 statt 27 Klassen.

 

Gemäß Drs. 0708/2012 ist grundsätzlich anzustreben, dass Mensen erweiterbar geplant werden. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten für einen neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück sollte der Neubau der Mensa daher statisch so geplant und räumlich verortet werden, dass eine spätere Erweiterung des Gebäudes möglich ist, um ggf. auf mögliche Veränderungen und neu entstehende Bedarfe flexibel reagieren zu können.

 

Planungsmittel in Höhe von 50.000 € stehen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Investitionsplan zur Verfügung. Für die in 2019 veranschlagten Baukosten in Höhe von 980.000 € wurde im Investitionsplan 2018 eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen, so dass bereits in 2018 die Planung aufgenommen werden und das Vergabeverfahren schon initiiert werden können. Die Mittel für die Ausstattung in Höhe von 100.000 € sind in den Investitionsplan 2019 eingestellt. Dies ist zeitlich unkritisch, da die Ausstattung erst nach Fertigstellung der Mensa benötigt wird. (Gesamtbedarf/Ansatz: 1.080.000 € Planungs- und Baukosten zzgl. 100.000 € Ausstattungskosten).

 

 

r das Ernst-Barlach-Gymnasium bedeutet das:

Im Jahr 2015 wurde die Immobilienwirtschaft vom Amt für Schulen mit dem Bau einer Mensa für das Ernst-Barlach-Gymnasium beauftragt, ursprünglich waren 236 m² Mensafläche mit 157 Sitzplätzen vorgesehen. Die Berechnung dieser Größe basierte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Planungsauftrags aktuellen Schülerzahl.

 

Mit Blick auf die Wiedereinführung von G9 wird für das Ernst-Barlach-Gymnasium als zukünftig vierzügige Schule folgende durchschnittliche Berechnungsgröße für die Mensa angewandt:

36 Klassen x Ø 25 SuS/Klasse x 40 % / 2 x 1,5m² = 270 m² = 180 Sitzplätze

 

Mit dem Bau der Mensa wird gleichzeitig die Schaffung eines Medienraumes (59 m²) beauftragt, da dem Gymnasium als aktuell dreizügige Schule dieser Raum nach den geltenden Raumprogrammstandards fehlt (Ergebnis der Auswertung des Raumprogramms vom November 2017). Der Zuwachs an Nettoflächen führt zu Mehrkosten. Diese müssen im Haushalt 2019 abgebildet werden.

Planungsmittel in Höhe von 100.000 € stehen im Haushaltsjahr 2017 im Investitionsplan zur Vergung. Für die in 2019 veranschlagten Baukosten in Höhe von 1.350.000 € wurde im Investitionsplan 2018 eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen, so das bereits in 2018 die Planung aufgenommen werden kann und Vergabeverfahren schon initiiert werden können. Die Mittel für die Ausstattung in Höhe von 100.000 € sind in den Investitionsplan 2019 eingestellt. Dies ist zeitlich unkritisch, da die Ausstattung erst nach Fertigstellung der Mensa benötigt wird (Gesamtbedarf/Ansatz: 1.450.000 € Planungs- und Baukosten zzgl. 100.000 € Ausstattungskosten).

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

 

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