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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1229/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1. Zugestimmt wird der Prüfung der Erhöhung der baulichen Zügigkeit des Ernst-Barlach-Gymnasiums von drei auf vier Züge.

 

Die Immobilienwirtschaft wird daher beauftragt:

a.) zu prüfen, ob das für eine Vierzügigkeit notwendige erweiterte Raumprogramm  auf dem

    Schulgelände des Ernst-Barlach-Gymnasiums realisierbar ist sowie

b.) einen Kostenrahmenr den Erweiterungsbau zu erstellen.

 

2. Zugestimmt wird  der zeitlichen Verschiebung nachfolgender  Baumaßnahme des Schul-

    bauprogramms 2013 - 2018 (Drs. 0708/2012), Errichtung  einer Mensa für die Kieler Ge-

    lehrtenschule vom Jahr 2018 in das Jahr 2020.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist eine Analyse der Situation am Ernst-Barlach-Gymnasium erfolgt.

 

Das Ernst-Barlach-Gymnasium nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich über die bauliche Dreizügigkeit hinaus vier Klassen pro Jahrgangsstufe auf. Die Schülerzahlen (SuS) sind an diesem Schulstandort seit Jahren stabil:

  • 2005/2006 (791 SuS)
  • 2009/2010 (792 SuS)
  • 2014/2015 (785 SuS)
  • 2016/2017 (764 SuS, Wegfall Doppeljahrgang)
  • 2017/2018 (783 aktuell)

 

Aufgrund der vorliegenden Prognosen ist in den kommenden Jahren von einer konstanten Schülerzahl auszugehen.

 

Aufgrund der Größe des Schulgeländes und der permanent hohen Nachfrage am Schulstandort soll daher die Zügigkeit entsprechend erhöht werden. Nach den Raumprogrammstandards sind bei einer Erhöhung auf eine Vierzügigkeit zusätzliche Flächen in Höhe von 721 m² (8 Klassenume, 2 Differenzierungsräume, 2 Besprechungsräume, 1 PC-Raum, 1 Raum für offenen Ganztag) erforderlich.

 

Die Immobilienwirtschaft wird beauftragt, die Möglichkeit einer Erweiterung auf eine Vierzügigkeit auf dem Schulgelände zu prüfen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Nach Vorliegen des Ergebnisses ist eine entsprechende Mittelanforderung in den Investitionshaushalt einzuplanen. Nach Feststellung der baulichen Durchführbarkeit und Sicherstellung der Finanzierung des geplanten Vorhabens kann die Maßnahme in das Schulbauprogramm 2.0 aufgenommen werden.

 

 

Zu 2.:

 

Im Schulbauprogramm 2013 - 2018 war für das Jahr 2018 der Neubau einer Mensa an der Kieler Gelehrtenschule vorgesehen.

Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen war in der Haushaltsaufstellung 2018 ff. eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erforderlich. Nach Abwägung der Dringlichkeit hat die Verwaltung den Bau der Mensa an der Kieler Gelehrtenschule für das Jahr 2020 terminiert.

Zwei der drei Mensen können in 2018/2019 umgesetzt werden. Da die Mensen an der Käthe-Kollwitz-Schule und am Ernst-Barlach-Gymnasium bereits ein Jahr verschoben wurden, haben sie Priorität bekommen. Die Gelehrtenschule wurde darüber informiert.

 

Bezüglich der Mensa geht der Standard, welcher in der Drs. 0708/2012 festgeschrieben wurde, für die Berechnung der Mensafläche von einer Berücksichtigung von 40 % der Schülerinnen und Schüler im Zweischichtbetrieb aus. Hieraus ergibt sich die Anzahl der Sitzplätze. Pro Sitzplatz wird von einem Flächenbedarf von 1,5 m² ausgegangen, so dass sich aus der Anzahl der Plätze, multipliziert mit dem Richtwert für den Flächenbedarf die Größe der Mensa ergibt.

 

Die Landesregierung plant, ab dem Schuljahr 2019/2020 die Wiedereinführung von G9 zu realisieren, welches ab diesem Zeitpunkt für die 5. und 6. Klassen gelten wird. Dies bedeutet, dass die Klassen eines Gymnasiums bis zum Schuljahr 2026/2027 aufwachsen werden, so dass ab diesem Zeitpunkt ein Jahrgang (Klassenzahl abhängig von der Zügigkeit) mehr zu beschulen sein wird und die Schülerzahlen entsprechend ansteigen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Größe der Mensaflächen bzw. die Anzahl der Sitzplätze mittels eines zu erwartenden Schülerdurchschnittswertes anzupassen.

 

Das bedeutet r die Kieler Gelehrtenschule:

Im Jahr 2017 wurde die Immobilienwirtschaft vom Amt für Schulen mit dem Bau einer Mensa für die Kieler Gelehrtenschule beauftragt; ursprünglich waren 158 m² Mensafläche mit 105 Sitzplätzen vorgesehen. Die Berechnung dieser Größe basierte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Planungsauftrags aktuellen Schülerzahl.

Mit Blick auf die Wiedereinführung von G9 wird für die Kieler Gelehrtenschule als dreizügige Schule folgende durchschnittliche Berechnungsgröße für die Mensa angewandt:

 

27 Klassen x Ø 25 SuS/Klasse x 40 % / 2 x 1,5 m² = 202,50 m² = 135 Sitzplätze

 

Gemäß Drs. 0708/2012 ist grundsätzlich anzustreben, dass Mensen erweiterbar geplant werden. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten für einen neuen Baukörper auf dem Schulgrundstück sollte der Neubau der Mensa daher statisch so geplant und räumlich verortet werden, dass eine spätere Erweiterung des Gebäudes möglich ist, um auf mögliche Veränderungen und neu entstehende Bedarfe flexibel reagieren zu können.

Im Investitionsplan sind für das Jahr 2020 Mittel für die Baukosten in Höhe von 850.000 € und Ausstattungsmittel in Höhe von 100.000 € vorgesehen.

 

Die Planungsmittel sind bereits im Investitionsplan 2017 eingestellt und stehen somit zur Verfügung (Gesamtbedarf/Ansatz: 950.000 € Planungs- und Baukosten zzgl. 100.000 € Ausstattungskosten).

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

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