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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0325/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r das Baugebiet zwischen Pastor-Gosch-Weg, Schulstraße, Karlstal, und Werftstraße im Stadtteil Kiel-Gaarden wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1023 „ Altes Postareal“ gefasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Das im Privateigentum einer kanadischen Grundstücksgesellschaft befindliche Postareal in Kiel-Gaarden östlich der Hörn, flankiert von Pastor-Gosch-Weg, Schulstraße, Karlstal und Werftstraße, mit einer Fläche von ca. 5 ha, wird zurzeit überwiegend als Briefverteilzentrum und zur Abwicklung der Fracht (Paketdienst) genutzt. Der Mietvertrag mit der Deutschen Post kann erstmalig am 30.06.2018 von der Post beendet werden. Weitere Mieter aus der Dienstleistungs- und Eventbranche wurden interimsmäßig auf dem Areal angesiedelt, sollen aber langfristig nicht am Standort verbleiben. Das Areal ist perspektivisch untergenutzt und kann im Sinne einer besseren städtebaulichen Einbindung in den Stadtteil optimaler genutzt werden.

 

Das heutige Postareal wurde um 1900 als Erweiterungsfläche (Oberhof) für die westlich der Werftstraße befindliche Werft benötigt. Das neue Grundstück wurde durch Abtragung des Fördehangs auf das gleiche ebene Niveau der Werftfläche gebracht. Diese unnatürliche „Tieflage“ ist noch heute als 'Wunde' im Stadtteil Gaarden wahrzunehmen. Und noch heute ist die besondere topographische Situation mit dem signifikanten Geländeeinschnitt und einer schungshöhe bis zu 17 m (nach Norden) prägend für das Areal.

 

Aus städtebaulicher Sicht ergibt sich hiermit eine anspruchsvolle Aufgabe zur Findung konzeptionellersungsmöglichkeiten bei der Entwicklung dieser Fläche, der Vernetzung des Grundstücks mit dem angrenzenden Quartier und insgesamt zur Verknüpfung Gaardens mit der Innenstadt.

 

Planungsrechtlich handelt es sich zurzeit noch um einen unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Um die städtebaulichen Ziele für das Postareal nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der inneren Erschließung und der stadtgestalterischen Qualität gesichert umsetzen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen über einen qualifizierten Bebauungsplan herbeigehrt werden.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung einer gemischten Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen vor dem Hintergrund des in der Landeshauptstadt Kiel bestehenden erhöhten Wohnraumbedarfs. Gewerbliche Nutzungen bzw. Büroflächen sind vor allem entlang der Werftstraße und der Straße Karlstal vorgesehen. Der geltende Flächennutzungsplan stellt bereits heute für das Plangebiet eine Gemischte Baufläche dar.

 

Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum Gaarden Ost“ Vinetaplatz soll jeglicher großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden.

 

Dreißig Prozent der Wohnfläche sind mit dem Instrument der Sozialen Wohnraumförderung zu errichten. Die Absicherung erfolgt über einen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu schließenden städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB.

 

Die grundsätzliche stadtplanerische und städtebauliche Zielrichtung wurde bereits im Bauausschuss am 08.09.2016 mit der Drucksache 0657-2016 „Städtebauliche Entwicklung des Postareals Gaarden Städtebauliches Strukturkonzept sowie Städtebauliches Eckwertepapier“ beschlossen.

 

In der Vergangenheit hatte das Grundstück eine wechselvolle Planungsgeschichte, die sich in den Aufstellungsbeschlüssen Nr. 835 (alt), Nr. 835 (neu) sowie Nr. 902 widerspiegelt. Die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 835 (neu) und Nr. 902 wurden in kurzer Abfolge, in 1998 und 1999, (neu-)gefasst und wieder aufgehoben.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

 

Parallel zur Bauleitplanung werden weitere Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Grundstücks in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Landeshauptstadt Kiel geregelt.

 

Mit der vorliegenden Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1023 soll zugleich eine abschließende „Bereinigung“ der früheren Planungsgeschichte erfolgen. Die zwar bereits 1999 gefassten aber bislang nicht bekanntgemachten Aufhebungsbeschlüsse Bebauungsplan Nr. 835 (neu) und Bebauungsplan Nr. 902 sollen im Rahmen dieses Verfahrens öffentlich bekanntgemacht werden.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Im Arbeitsprogramm zur Verbindlichen Bauleitplanung (vgl. Drs. 1245/2017) wird der Bebauungsplan Nr. 1023 künftig von der 2. Nachrücker-Priorität in die 1. Bearbeitungs-Priorität hochgestuft und entsprechend vorrangig bearbeitet.

Dafür werden im Gegenzug die beiden Bebauungspläne Nr. 975, 1. Änderung und Nr. 976, 1. Änderung - „Vergnügungsstätten Holstenstraße“ bzw. „Gaarden“ (vgl. Drs. 0369/2017 und Drs. 0370/2017) von der 1. Bearbeitungs-Priorität in die 2. Nachrücker-Priorität heruntergestuft.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs-plans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Der Ortsbeirat Gaarden erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtinr Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 1023

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

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Anlagen

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