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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0363/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Der Sachstandsbericht zum Gesamtprojekt Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des noch zu erarbeitenden und dann zu beschließenden Auslobungstextes, einen Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren auszuloben.
  3. Das Verfahrensmanagement zur Durchführung und Moderation des Planungswettbewerbs wird an ein externes Fachbüro vergeben.
  4. Die für das Verfahrensmanagement und den Wettbewerb erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 340.000,-€ werden vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein) freigegeben.

 

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Sachverhalt/Begründung

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Begründung:

 

SACHSTANDSBERICHT

Beschluss und Programmaufnahme

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.09.2017 wurde die Einleitung und Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das Gebiet „Kiellinie und sternbrooker Fördehang“ beschlossen (Drs. Nr. 0835/2017). Gemäß aktueller Städtebauförderrichtlinie (StBauFR SH 2015) des Landes Schleswig-Holstein umfasst dies auch die Aufstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Verweis A 5.6.2 StBauFR SH 2015). Das Integrierte Konzept ist Bestandteil des Berichts der Vorbereitenden Untersuchungen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) hat das Gebiet mit Schreiben vom 25.10.2017 in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen.

 

Finanzierung

2017 erfolgte die Beantragung von Städtebaubaufördermitteln im Programm „Zukunft Stadtgrün“. Für die Programmjahre 2018 und 2019 stehen derzeit Städtebaufördermittel in Höhe von 600.000 EUR für das Gesamtprojekt zur Verfügung. Im Rahmen der Antragstellung zur Städtebauförderung wurdenr das Programmjahr 2018 - vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltung 8.900.000,00 EUR beim MILI beantragt (Drs. Nr. 0212/2018).

 

 

Projektgruppe und Vergabe

Die städtische Kernprojektgruppe zur Umsetzung des Gesamtprojektes setzt sich aus Vertretern von Tiefbauamt, Grünflächenamt und Stadtplanungsamt zusammen, die Projektleitung liegt beim Stadtplanungsamt.

Die Ausschreibung für die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept (VU mit IEK) wurde veranlasst. Die Vergabe ist für den April 2018 vorgesehen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb des Gesamtprojektes nimmt einen bedeutenden Stellenwert ein. Die Information und Beteiligung der Kielerinnen und Kieler, EigentümerInnen und AnliegerInnen sowie die Einbindung der Politik ist derzeit in Vorbereitung und ein zentraler Bestandteil der VU.

 

Grunderneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer

Aufgrund des baulichen Zustands der maroden Stahlspundwand am Berthold-Beitz-Ufer arbeitet das Tiefbauamt gemeinsam mit dem inzwischen beauftragten Ingenieurbüro parallel mit Hochdruck an der Planung zur Grunderneuerung. Die Regelungen der komplexen europaweiten Ausschreibungsverfahren erfordern einen hohen Zeitaufwand. Lange Fristen bezüglich der Kampfmitteluntersuchungen unter Berücksichtigung der ökologischen Belange ssen ebenso berücksichtigt werden. Auch die notwendige Klärung der Fördermöglichkeiten  als bestimmende Rahmenbedingung für die Planung hrt im Ergebnis zu einem voraussichtlichen Start der Arbeiten zur Erneuerung der Spundwand im Herbst 2019. In der Planung der Grunderneuerung des Berthold-Beitz-Ufers werden soweit wie möglich Konstruktionselemente zur Aufwertung der Uferkante (z.B. eine Plattform, eine Treppenanlage oder ein vorgesetzter Steg) berücksichtigt. Diese Elemente werden in den laufenden Prozessen von Planung der technischen Grunderneuerung und der Gesamtplanung Kiellinie (Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept) überwiegend in 2018 entwickelt. Diese Konstruktionselemente sind somit für den für den in 2019 vorgesehenen Wettbewerb gesetzt, da aufgrund der höchsten Prioritäten der technischen Grunderneuerung nicht auf die Ergebnisse des Wettbewerbs gewartet werden kann. Die Oberflächenbefestigung der Promenade im Vorschuhungsbereich erfolgt zunächst provisorisch und wird nach Vorliegen der Freianlagenplanung zusammen zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen voraussichtlich in 2021 ausgeführt werden.

 

FREIRAUMPLANERISCHER- STÄDTEBAULICHER WETTBEWERB KIELLINIE

Anlass

Neben den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Entwicklungskonzept stellt der freiraumplanerische- städtebauliche Wettbewerb den zweiten wesentlichen konzeptionellen Baustein dar. hrend in der VU mit dem IEK die Entwicklungsperspektive für das gesamte Untersuchungsgebiet Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang erarbeitet wird, werden im Wettbewerb konkrete gestalterische Entwürfe r die stufenweise Neu- und Umgestaltung der Kiellinie entwickelt.

Das MILI stimmt der Durchführung eines freiraumplanerischen- städtebaulichen Wettbewerbs an der Kiellinie zu. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus dem Erneuerungsbedarf des Berthold-Beitz-Ufers (s.o.). Derzeit ist die Fertigstellung der Grunderneuerung der Spundwand am Berthold-Beitz-Ufer für 2020 geplant. Der Einsatz von Städtebaufördermitteln an der Kiellinie erfordert den Nachweis einer hochwertigen gestalterischen Gesamtkonzeption, welche im Rahmen des Wettbewerbs erarbeitet werden soll. Um die Maßnahmen der Freiraumgestaltung direkt daran anschließen zu können, muss die Durchführung des Wettbewerbs bereits im Vorwege des Beschluss der VU erfolgen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung der VU mit dem IEK fließen in den Wettbewerb zur Kiellinie ein.

 

 

Umsetzung

Zur Durchführung ist die Beauftragung eines geeigneten Büros für die Verfahrensbetreuung erforderlich. Die Verfahrensbetreuung umfasst die Vorbereitung und Durchführung des freiraumplanerischen-städtebaulichen Wettbewerbs gem. der aktuellen Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Neben der Aufstellung der formellen Auslobungsbedingungen und der Einarbeitung der fachlichen Aspekte aus dem Zwischenbericht von der VU mit dem IEK, gert dazu auch die Verfahrensbetreuung von der Bekanntmachung des Wettbewerbs bis zur Veranstaltung der Preisgerichtssitzung. Die Wettbewerbsaufgabe setzt sich zusammen aus dem Entwurf eines übergeordneten Gestaltkonzeptes für die gesamte Kiellinie und dem detaillierten Entwurf zur Um- und Neugestaltung der Promenade am Berthold-Beitz-Ufer. Dementsprechend fallen die Beurteilungshonorare bzw. Preisgelder aus. Die Kostenannahme zur Durchführung des Wettbewerbs verteilt sich wie folgt auf die Positionen:

Verfahrensbetreuung:  90.000,- €

Wettbewerbskosten:250.000,- €

Um den ambitionierten Zeitplan einhalten zu können, ist die Vorbereitung des für 2019 geplanten Wettbewerbs in 2018 erforderlich. Die Mittel stehen auf dem Sonderkonto zur Verfügung. Die Vergaber die Verfahrensbetreuung ist für das 3. Quartal 2018 geplant.

 

Ausblick

Zur Umsetzung des Wettbewerbs ist im Rahmen des Zwischenberichts von der VU mit dem IEK sowie mit der Auslobung vorauss. im 1. Quartal 2019 eine weitere Beschlussvorlage für die Selbstverwaltung vorgesehen.

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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