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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0556/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss vom 22.11.2016 (Drucksache 0984/2016) wurde die Verwaltung beauftragt, ein planerisches Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 zur Neugestaltung der Wegeführung vom Holstenplatz in den Gebäudekomplex Karstadt/Sophienhof durchzuführen.

 

Als Vorbereitung des Wettbewerbs wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro SCHMIEDER.DAU. ARCHITEKTEN erarbeitet. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Festlegung aller städtebaulich/planerischen und technischen Vorgaben, um ein erfolgreiches, realisierungsbezogenes Wettbewerbsverfahren durchführen zu können.

 

Als Varianten für ein neues Aufstiegsbauwerk wurden folgende Möglichkeiten überprüft:

 

a)      Ersatzbauwerk: Ertüchtigung des jetzigen Bauwerks oder Neuerrichtung an gleicher Stelle unter Einbeziehung des vorhandenen technischen Grundgerüstes

b)      Kopfbau: Ebenerdige Fußngerquerung über den Ziegelteich (mithilfe einer Ampelquerung) und Zugang zu Karstadt/Sophienhof durch ein Kopfbauwerk unmittelbar angrenzend an die bestehenden Gebäude

c)      Brückengebäude: Abriss des bestehendes Aufstiegsbauwerks und Neuerrichtung eines raumprägenden Gebäudes mit Brücke zu Karstadt/Sophienhof

 

Im Ergebnis der Studie wird unter städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Abriss des Brückenbauwerks und die Errichtung eines Kopfbauwerks auf der südlichen Seite des Ziegelteichs empfohlen.

 

Im Nachgang der Studie wurden die Fußngerfrequenzen und die Möglichkeit der ebenerdigen Querung des Ziegelteiches noch einmal vertiefend untersucht. Zu Stoßzeiten queren rund 6.500 Personen pro Stunde den Ziegelteich. Diese Frequenz ist nach Aussage der Bauverwaltung denkbar, aber nicht zu empfehlen (vgl. Anlage 3). Vielmehr könnte die Querung für Fußnger zu derartigen Behinderungen führen, dass eine Verringerung der Passantenfrequenz zu befürchten stände.

 

Nach Abstimmung mit den Eigentümern des Sophienhofes und von Karstadt wird daher die Errichtung eines neuen Brückenbauwerks (Variante C) empfohlen.  Dieses soll nur „Verkehrsfunktionen“ aufnehmen und keine weiteren Funktionen wie Gastronomie oder Einzelhandel vorhalten.

 

Die Stadtverwaltung klärt mit den Eigentümern des Sophienhofes und von Karstadt die Auslobungsbedingungen für einen hochbaulichen Wettbewerb. Die Auslobungsbedingungen ssen gemeinschaftlich erarbeitet werden, da die Landeshauptstadt Kiel vertraglich an die beiden Eigentümer von Sophienhof und Karstadt gebunden ist. Ein Ausstieg aus diesem trilateralen Vertrag ist nach Prüfung des Rechtsamtes nicht einseitig möglich.

 

Im chsten Bauausschuss wird eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen

  1. Auslobung eines hochbaulichen Wettbewerbs für ein neues Brückenbauwerk (Mittelfreigabe hierzu liegt vor (Drs.-Nr. 0984/2016) sowie
  2. Abschluss eines LOI zur Beteiligung von Union Investment als Eigentümer des Sophienhofes an den Wettbewerbskosten

vorgelegt werden.

 

Nach Vorlage des Wettbewerbsergebnisses sind Kostenschätzungen vorzunehmen. Anschließend wird mit den Eigentümern des Sophienhofes und von Karstadt als Vertragspartner über eine (anteilige) Kostenübernahme des Neubaus zu verhandeln sein.

 

 

 

 

Doris Grondke

Baudezernentin

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Machbarkeitsstudie zum Aufstiegsbauwerk Holstentörn (Kurzfassung) (Verfasser SCHMIEDER.DAU. ARCHITEKTEN)

 

Anlage 2: Kostenannahmen zur Machbarkeitsstudie (Verfasser SCHMIEDER.DAU. ARCHITEKTEN)

 

Anlage 3: Bewertung der Verkehrsqualität für Fußnger am Ziegelteich nach Entfall des Überhrungsbauwerks

 

 

 

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Anlagen

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